ED 01/2022 Einspeisevergütung: Hoher „Marktwert Solar“ (S. 29)
ED 03/2023 Schritt für Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage (S.20/21)

Stromeinspeisung

Überhöhte Gebühren für Einspeisezähler - erfolgreiche Kartellbeschwerde vom Bund der Energieverbraucher

(31. Oktober 2002) Schreiben des Bundes der Energieverbraucher an das Bundeskartellamt vom 23. Juli 2002:

"Die Stadtwerke Düsseldorf verlangen nach unseren Informationen 80 Euro jährlich für einen vor- und rücklaufenden Zähler für die PV-Anlage von Privatkunden. Die Stadtwerke geben an, dass der Zähler nahezu zum Selbstkostenpreis an die Betreiber vermietet werden. Wir halten diese Gebühr für weit überhöht und bitten um Prüfung des Sachverhalts."

Antwort der zuständigen Landeskartellberhörde vom 18. Oktober 2002:

"Die Stellungnahme der Stadtwerke Düsseldorf liegt mir nunmehr vor. Hierin wird ausgeführt, dass sich die Höhe der Zählergebühren damit begründet hat, dass für Photovoltaik-Anlagen zur Ermittlung des Eigenverbrauchs ein Zweirichtungszähler installiert ist. Zukünftig wird, wie bei anderen Elektrizitätsunternehmen aus, zur Ermittlung der in der PV-Anlage erzeugten elektrischen Energie ein sog. "Einrichtungszähler" unter Demontage der Rücklaufsperre angeboten, so dass eine saldierende Messung erfolgt. Mit dieser Zählung sind dann geringere Zählergebühren verbunden. Die Installation eines Zweirichtungszählers wird aber weiterhin angeboten".

Leserbrief: Eigenen Zähler gekauft

Guten Tag , habe eben Ihren Beitrag über PV- Einspeisezähler zu hohe Gebühren gelesen.

Bin seit Juni 2002 Betreiber einer 5 KWp PV- Anlage in Filderstadt (Baden-Württemberg). Da mir die Zählergebühren den NWS Stuttgart auch zu hoch waren, habe ich einen eigenen beglaubigten Zähler über meine Elektroinstallateur gekauft.

Kostenpunkt ca. 90 € Eichgültigkeit 16 Jahre. Zähler wurde anstandslos von der NWS sowie von 2 weiteren Betreiber die auch eigenen Zähler verwenden von EnBW abgenommen.

Mit freundlichen Grüßen Uwe Eisenmann, Filderstadt

letzte Änderung: 27.03.2015