ELE erwirkt einstweilige Verfügung gegen Yello
(15. Oktober 2003) Die ELE Emscher Lippe Energie GmbH Gelsenkirchen hat sich juristisch erfolgreich gegen unzulässige Aktivitäten eines Mitbewerbers zur Wehr gesetzt.
Das Landgericht Essen hat auf Antrag der ELE eine einstweilige Verfügung gegen die Yello Strom GmbH in Köln erlassen.
Nun drohen Yello bei Wiederholung der Falschaussagen empfindliche Ordnungsgelder.
Was war passiert?
Yello hatte gegenüber Kunden der ELE behauptet, dass "ELE und Yello einen Verbund bilden würden" und dass "Yello-Strompreise pauschal 3,8 Cent/kWh billiger seien als die Strompreise der ELE". Die ELE hat Yello daraufhin wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Das Unternehmen wurde von der ELE aufgefordert, eine schriftliche Unterlassungserklärung abzugeben, dass diese falschen Behauptungen in Zukunft unterbleiben. Nachdem Yello sich weigerte, eine solche Unterlassungserklärung abzugeben, beantragte die ELE eine einstweilige Verfügung gegen Yello.
Diesem Antrag folgte das Landgericht Essen und erließ die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung. Somit ist es der Yello Strom GmbH ausdrücklich verboten, weiterhin die genannten falschen Behauptungen zu verbreiten. Schon mehrfach hatte sich die ELE vor Gericht gegen nicht regelkonforme Methoden anderer Anbieter mit Erfolg zur Wehr gesetzt.
So hatten in der Vergangenheit auch andere Stromanbieter bereits versucht, durch falsche Angaben Stromkunden zum Wechsel des Stromversorgers zu bewegen.