ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)

Der Stromwettbewerb

Schranken für Konzerne

Wettbewerbsrechts soll verschärft werden

Schranken für Konzerne: Wettbewerbsrechts soll verschärft werden

Von Dr. Aribert Peters

(30. Juni 2023) Die Regierungskoalition will das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verschärfen und hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Dies ist sehr wichtig für die ökologische Transformation und den Verbraucherschutz. Neue Ideen und Unternehmen benötigen freien Marktzugang, unbehindert von Marktmacht.

Die Änderungen erlauben künftig dem Bundeskartellamt, Maßnahmen zu ergreifen, ohne den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachweisen zu müssen. Abhilfemaßnahmen könnten etwa den Zugang zu Daten und Schnittstellen erzwingen oder transparente Geschäftsstandards vorschreiben. In extremen Fällen könnte das Amt sogar eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Unternehmen anordnen. Zusätzlich wird die Abschöpfung von Vorteilen aus Kartellrechtsverstößen vereinfacht und die Fusionskontrolle gestärkt, um Unternehmenskonzentration zu verhindern.

EU-Gericht weist Klage ab

RWE-Eon-Deal korrekt?

EU-Gericht weist Klage ab: RWE-Eon-Deal korrekt?

Von Dr. Aribert Peters

(27. Juni 2023) Die Neuaufteilung der Geschäftsfelder zwischen RWE und Eon war im Jahr 2019 sowohl vom Bundeskartellamt als auch von der EU-Kommission unter Auflagen genehmigt worden. Dagegen hatten regionale Versorger vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) geklagt und sind damit in erster Instanz gescheitert. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Verein bezieht Position

EU muss Fusion verbieten

Verein bezieht Position: EU muss Fusion verbieten

Von Aribert Peters

(30. April 2019) RWE und E.on wollen ihre Geschäftsfelder zusammenlegen und neu sortieren. RWE übernimmt die Kraftwerke von E.on und E.on übernimmt die Stromverteilung von RWE. Die beiden neuen Firmen kommen sich nicht mehr in die Quere, da sie auf verschiedenen Feldern operieren.

358 364 Fusion EON und RWE / Foto: Martin Capek / stock.adobe.com

Auf der jeweiligen Ebene haben beide Firmen jedoch doppelt so viel Marktmacht wie bisher. Weil beide Firmen europaweit tätig sind und Umsatzschwellenwerte überschreiten, ist die geplante Fusion abhängig von der Zustimmung durch die EU-Kommission. Die Unternehmen haben ihren Fusionswunsch am 31. Januar 2019 bei der EU-Kommission angemeldet. Die EU-Kommission hat daraufhin am 7. März entschieden, dass sie ein Prüfverfahren einleitet, das bis zum 23. Juli abgeschlossen werden soll. Die Generaldirektion Wettbewerb hatte zuvor den Bund der Energieverbraucher um eine Stellungnahme zur Fusion gebeten. Aus der Antwort des Vereins an die Kommission:

„Schon seit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte wird der Wettbewerb durch RWE und E.on behindert. Der geplante Zusammenschluss wird die Marktmacht der beiden schon jetzt zu großen Konzerne substanziell erhöhen. Das Ergebnis wäre ein Desaster für die deutschen Energiemärkte und die Energiepolitik. Deshalb muss der Zusammenschluss durch die EU-Kommission gestoppt werden. Die nachteiligen Folgen für die deutschen Energiemärkte wären irre-parabel.“

Wenn RWE die Kraftwerke und E.on die Netze vom jeweils anderen übernimmt, gibt es keine Konkurrenz mehr zwischen den beiden Großen. Jeder der beiden hat dann eine wesentlich größere Dominanz auf seinem jeweiligen Gebiet. Das hat negative Folgen für Verbraucher, die übrigen Energiefirmen und die gesamte deutsche Wirtschaft. Höhere Preise durch geringeren Wettbewerb wären die Folge. Neue Anbieter hätten noch weniger Chancen gegen diese Übermacht. Und auch für den Klimaschutz wäre das nachteilig, weil RWE und E.on seit langem intensiv gegen die Energiewende und den Klimaschutz arbeiten, siehe Klimaschutz vor dem Kadi.

E.on und RWE: Aus zwei mach eins

Wettbewerb soll Verbraucher vor überhöhten Preisen schützen. Die Dominanz von vier Energieriesen schränkt diesen Wettbewerb trotz der Anbietervielfalt deutlich ein. Es ist höchst bedenklich, wenn dann auch noch zwei dieser vier Riesen weitgehend fusionieren beziehungsweise das Geschäft unter sich aufteilen wollen.
Von Aribert Peters

(27. Juli 2018) Vor der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte im Jahr 1998 gab es in Deutschland noch sieben große Stromkonzerne. Mit der Liberalisierung fusionierten diese zu den „großen Vier“: E.on, EnBW, Vattenfall und RWE. Die mit großem Abstand größten der vier Riesen, nämlich RWE und E.on, wollen nun zu einem Kraftwerks-Unternehmen sowie einem Stromvertriebs- und Netzbetriebsunternehmen fusionieren.

ED 02/18 E.on und RWE: Aus zwei mach eins (S.24/25)
ED 01/19 Verein bezieht Position: EU muss Fusion verbieten (S.33)
ED 01/21 Bundeskartellamt: Bedenkliche Marktmacht von RWE (S.9)

Marktdominanz der großen Vier

Laut Monitoringbericht von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur erzeugten die großen Vier im Jahr 2014 rund 73 Prozent des konventionell erzeugten Stroms in Deutschland. Sie belieferten 2016 auch 64 Prozent aller Haushaltskunden und kleinere Gewerbebetriebe sowie 72 Prozent der mittleren und großen Verbraucher. Hinzu kommen zahlreiche Minderheitsbeteiligungen der großen Vier an Stadtwerken. Über diese Beteiligungen können die Großen meist Einfluss auf die Strombeschaffung von Stadtwerken nehmen, natürlich zu ihrem eigenen Vorteil.

Erstaunlicherweise sehen weder das Bundeskartellamt noch die Monopolkommission in dieser hohen Marktdominanz eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Der Bund der Energieverbraucher sah schon bisher in der Kombination von Dominanz in der Erzeugung und in der Verteilung durchaus ein gravierendes Marktungleichgewicht, das mit Chancengleichheit aller Akteure wenig zu tun hat.

Wie die Fusion funktionieren soll

Der geplante Tauschhandel von E.on und RWE ist schwer zu durchschauen. Kurz gesagt, erhält E.on alle Strom- und Gasverteilnetze sowie den Energievertrieb an Endkunden beider Konzerne. Damit wird E.on zum beherrschenden Unternehmen im Stromvertrieb. RWE erhält dafür die fossilen und erneuerbaren Stromerzeugungssparten beider Konzerne und wird damit zum beherrschenden Stromproduzenten in Deutschland. Jeder Wettbewerb zwischen den beiden Riesen wird damit verschwinden. Überraschenderweise sehen Politik und Kartellbehörden den Deal positiv.

Verteilnetze sind Goldgruben

Der Betrieb von Stromverteilnetzen ist auch nach der Liberalisierung des Strommarktes nach wie vor ein Monopolbereich. Egal, wer der Stromlieferant ist, den Verteilnetzbetreiber kann man als Verbraucher nicht wechseln. Und mittlerweile ist nur für den Betrieb des schon bestehenden Verteilnetzes pro Kilowattstunde deutlich mehr zu bezahlen, als für die komplette Herstellung des Stroms. Anders ausgedrückt: Am Verteilnetz wird aufs üppigste und ungehindert vom Wettbewerb verdient. Verteilnetze sind Goldgruben für Investoren. Daran ändert auch die Genehmigung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur nichts.

Sichere Anlage mit Traumrenditen

Beispielsweise wird das von den Netzbetreibern eingesetzte Kapital für Neuanlagen mit neun Prozent verzinst. Und das in einer Zeit mit negativen Zinsen. Der Beschluss der Bundesnetzagentur, diese Zinsen ab 2019 auch nur auf 6,91 Prozent herabzusetzen, hielt der geballten Wucht bestbezahlter Anwälte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf nicht stand (siehe Überhöhte Netzentgelte). Der Fall liegt nun zur Entscheidung beim Bundesgerichtshof. Bei solchen Prozessen geht es um die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen. Justiz und Recht ziehen dabei oft den Kürzeren und kommen gegen die Heerscharen von bestbezahlten Spitzenanwälten nur schwer an. Nur ein Prozent mehr Eigenkapitalverzinsung bringt den Netzbetreibern zusätzliche Netzentgelteinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Und die Eigenkapitalverzinsung ist beileibe nicht der einzige Schwachpunkt dieser sogenannten Anreizregulierung.

Neuvergabe von Konzessionen

Der fehlende Wettbewerb beim Verteilnetzbetrieb soll nach gängiger Auffassung dadurch ausgeglichen werden, dass der Betrieb der Verteilnetze durch die Kommunen spätestens alle 20 Jahre öffentlich ausgeschrieben werden muss. So sollen überhöhte Netzentgelte verhindert werden. Denn günstigere neue Betreiber erhalten dadurch eine Chance. Eine Fülle von Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsurteilen regelt dieses Ausschreibungsverfahren.

Gegen die Dominanz von E.on und RWE bei der Vergabe von Konzessionen hat dies alles nichts genutzt. RWE und E.on haben nach Recherchen des Wuppertal Instituts zusammen rund 7.800 örtliche Stromnetzkonzessionen, mithin mehr als die Hälfte aller insgesamt rund 14.000 Konzessionen. Kurt Berlo vom Wuppertal Institut stellt dazu fest: „Die zunehmende Marktkonzentration schränkt den Wettbewerb bei der Vergabe von Verteilnetz-Konzessionen weiter ein. Steigende Netznutzungsentgelte könnten die Folge sein. Da die Welle auslaufender Verteilnetz-Konzessionen letztes Jahr endete und diese Verträge in der Regel 20 Jahre lang gelten, ist erst wieder in 10 bis 15 Jahren damit zu rechnen, dass es überhaupt zu Änderungen in diesem Bereich kommt.“

Todesurteil für Vergabewettbewerb

Bei der Fusion der Verteilnetze von E.on und RWE haben Politiker und Kartellbehörden dies offensichtlich alles vergessen. Denn aus zwei großen Bewerbern um Konzessionen, die heute noch im Wettbewerb zueinander stehen, soll künftig nur noch ein Bewerber werden. Ein wesentlicher Anteil des möglichen Wettbewerbs um Konzessionsverträge wird künftig also schlicht wegfallen. Das wird den Missbrauch der Monopolmacht, der auch durch die Netzentgeltgenehmigungen kaum kontrolliert werden kann, verstärken und die Preise zum Nachteil der Verbraucher nach oben treiben.

Effizienzgewinne fragwürdig

Die Konzerne führen dagegen Effizienzgewinne ins Feld, wenn statt zwei nur noch ein Unternehmen die zahlreichen Netze betreibt. Selbst wenn es solche Vorteile geben sollte, kommen diese den Eigentümern und nicht den Kunden zugute. Ob große Firmen tatsächlich effizienter als kleine Firmen arbeiten, das muss zudem bezweifelt werden. Es gibt unzählige Beispiele höchst effizienter Kleinstunternehmen. Und ebenso viele Beispiele von kopflosen Großfirmen.

Schaut man auf die Unternehmenspolitik von E.on und RWE in den vergangenen Jahren zurück, dann wird niemand behaupten, dass diese Firmen besonders gut geführt oder erfolgreich waren. Die Börsenkurse zeigen dies im Urteil der Kapitalmärkte. Die hier kritisierte Fusion kann auch als deutlicher Hinweis für das Versagen dieser Firmen gesehen werden.

Schwache Regulierung

Die Fusion von Verteilnetzeigentümern schwächt auch die Anreizregulierung ganz wesentlich. Der Effizienzvergleich der Anreizregulierung basiert auf der Unterschiedlichkeit der Verteilnetzbetreiber. Genau diese Unterschiedlichkeit würde sich durch die Fusion deutlich verringern und die Frontlinie zwischen Regulierungsbehörde und den regulierten Firmen deutlich verschieben.

Netze als öffentliches Eigentum

Viele Vorteile hätte es, wenn die Netze – wie Straßen – in öffentliches Eigentum übergehen und zum Beispiel von Kommunen betrieben werden. Dies hatte der hessische CDU-Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel im Jahr 2007 vorgeschlagen und begründet. Aber gerade die Chancen der Kommunen auf Übernahme ihrer örtlichen Netze dürften sich durch die Fusion deutlich vermindern. Analoge Argumente lassen sich auch gegen die Fusion der Kraftwerkssparten von RWE und E.on ins Feld führen.

Kontrollbehörden müssen wachsam sein

Der Bund der Energieverbraucher hat sich mit Briefen an das Bundeskartellamt, das Bundeswirtschaftsministerium sowie die Bundesnetzagentur gewandt und darum gebeten, dass die beantragte Fusion nicht genehmigt wird.
Das Bundeskartellamt teilte dem Verein daraufhin mit, dass die geplante Fusion bisher nicht bei den Kartellbehörden angemeldet wurde. Das Amt hält es für möglich, dass die Fusion in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fällt und es in soweit nicht zuständig sein wird.

Fusion ermöglicht Kündigung von Konzessionsverträgen

Die sogenannte Change-of-Control-Klausel, die in vielen Fällen sogar Bestandteil des Konzessionsvertrags zwischen der Gemeinde und dem Netzbetreiber beziehungsweise dem örtlichen Grundversorger ist, gewährt der Gemeinde als Konzessionsgeberin in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass nach Abschluss der Konzessionsvereinbarung – zum Beispiel durch Eigentümerwechsel beziehungsweise Fusion – ein anderes Unternehmen einen beherrschenden Einfluss auf den Verteilnetzbetreiber ausüben kann. Die Gemeinde hat dann die Option, den Vertrag zu beenden und kann das Verteilnetz rekommunalisieren, einen anderen Verteilnetzbetreiber suchen oder zumindest die Konditionen neu verhandeln.

Verbraucher, deren Netzgebiete vom E.on-RWE-Deal betroffen sind, sollten die Gelegenheit nutzen, um ihre politischen Entscheidungsträger in den Rathäusern dazu zu bewegen, unabhängige Stadtwerke zu gründen sowie das Strom- und Gasnetz zu rekommunalisieren. Dabei kann auch mit anderen Stadtwerken aus der Region kooperiert werden.

Bei der Neuvergabe kann dann auch die Höhe der Netzentgelte als wichtiges Entscheidungskriterium herangezogen werden, wovon die Verbraucher finanziell profitieren können. Von diesen Möglichkeiten müssen Gemeinden jedoch zeitnah Gebrauch machen, um sie nicht zu verwirken.

Weisen Sie Ihre Gemeinde und Lokalpolitiker auf diese wichtige Chance hin!

Was die Kunden wechselscheu macht

Verbraucher verwirrt

Was die Kunden wechselscheu macht

(19. Oktober 2010) Eine teure Trägheit der Verbraucher registriert das "Handelsblatt" angesichts der Wechselquoten bei Strom, Gas oder Telefon. Zwölf Jahre nach der Strommarktliberalisierung habe nur jeder fünfte deutsche Privathaushalt den Stromanbieter gewechselt, beim Gas sei die Quote noch geringer.

Nach der ökonomischen Standardtheorie müsse der günstigste Anbieter langfristig die meisten Kunden bekommen, überhöhte Gewinne und Abzocktricks wären nicht möglich, der Preiskampf würde die Firmen disziplinieren.

Wirtschaftswissenschaftler versuchten nun, das Phänomen zu erklären. Bei vielen Konsumenten gebe es eine dunkle Angst, mit etwas Lebenswichtigem zu experimentieren. Viele Kunden scheine auch die Informationsflut zu lähmen, die z. B. beim Strommarkt mit rund 9000 verschiedenen Tarifen entstehe.

Außerdem lasse nur jeder vierte der ursprünglich wechselwilligen Befragten den Worten Taten folgen. Lägen die gefühlten Kosten für den Aufwand, sich einen neuen Anbieter zu suchen, höher als die erwartete Ersparnis, verzichte der Konsument auf einen Wechsel.

Ein Forscherteam von Betriebswirten um Michael Waterson im britischen Warwick berechnete, dass diese "Suchkosten" im britischen Markt im Schnitt bei umgerechnet mehr als 350 Euro liegen, auf die ein Konsument freiwillig verzichtet, nur um sich nicht mit dem Papierkram eines Stromanbieterwechsels zu beschäftigen.

Auch eine starke Markenbindung hindere Kunden am Wechsel. Die Neigung, zu bewährten Marken zu greifen, sei umso größer, je älter die Kundengruppe sei.

Die früheren Monopolisten kümmerten sich um die alten, trägen und gewinnbringenden Konsumenten, gleichzeitig konkurrierten sie unter anderen Namen mit neuen Anbietern um den per Internet gut informierten Nachwuchs mit Wechselprämien und hofften dann auf die Trägheit der jungen Kunden in den Folgejahren.

Andere Wettbewerbsforscher sähen den Grund für die Trägheit auch in einem überfürsorglichen Staat, so der Bericht. Viele hätten offenbar die Vorstellung, der Staat sorge schon dafür, dass man nicht zu viel zahle.

König Kunde zahlt drauf

Von der Liberalisierung des Strommarkts haben überwiegend die Kapitaleigner profitiert.

König Kunde zahlt drauf

Von der Liberalisierung des Strommarkts haben überwiegend die Kapitaleigner profitiert. So lautet das Fazit einer Studie der Ökonomen Heinz-Josef Bontrup und Ralf-Michael Marquardt von der FH Gelsenkirchen, die von der Hans-Böckler-Stiftung finanziert wurde.

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Ralf-Michael Marquardt

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Heinz-Josef Bontrup

(15. September 2009) Untersucht haben die Ökonomen knapp 1.000 Stromversorger, von den großen Vier bis zu kleinen regionalen und lokalen Anbietern. Sie stützten sich dabei auf Daten des Statistischen Bundesamtes. Dabei haben die Wirtschaftswissenschaftler errechnet, dass die Gewinne in der Stromwirtschaft seit der Marktliberalisierung 1998 bis 2006 nach Steuern um 118 Prozent gestiegen sind. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Personalaufwendungen hingegen um 1,8 Prozent. Zur Gewinnexplosion beigetragen haben vor allem die Marktmacht der vier großen Stromerzeuger, die über 80 Prozent der Kraftwerkskapazität hielten, und ihre zurückhaltenden Investitionen in Kraftwerke.

Mehr Produktivität durch Personalabbau

Die Stromversorger steigerten ihre Produktivität in einem enormen Ausmaß: Zwischen 1998 und 2006 (dem derzeit aktuellsten Jahr in der Datenerhebung des Statistischen Bundesamtes) legte die Arbeitsproduktivität in der Branche um 62,5 Prozent zu. Diese Entwicklung ging mit einem massiven Rückgang der Beschäftigung einher teils durch Outsourcen, teils durch einen Stellenabbau, der zumeist ohne betriebsbedingte Kündigungen stattfand.

Der Personalrückgang setzte in Antizipation der Marktöffnung zum Teil schon vor 1998 ein. Zwischen 1992 und 2006 nahm die Zahl der Beschäftigten um über 80.000 ab. Fast drei von zehn Arbeitsplätzen gingen so verloren. Im Zeitraum ab 1998 waren davon rund 44.000 Stellen betroffen. Gleichzeitig legte die Wertschöpfung zwischen 1998 und 2006 um fast 33 Prozent zu. Immer weniger Beschäftigte mussten also immer mehr Leistungen erbringen. Die unregulierte Öffnung der Märkte führte so zur asymmetrischen Verarbeitung der Liberalisierung: Nach innen diente die Drohung mit Wettbewerb den Unternehmensleitungen als Rechtfertigung für Rationalisierungen, nach außen wurde der Wettbewerb auf der Absatzseite (und sicherlich auch auf Zuliefererseite) unterbunden und damit den Stromkunden der Produktivitätsfortschritt vorenthalten. Aus dem Verteilungskampf zwischen den Energieversorgern (EVU's) und den Abnehmern gingen die Nachfrager als Verlierer hervor.

Reibach für Anteilseigner

Die Anteilseigner der Energieversorger waren die eigentlichen Gewinner der Liberalisierung: Branchenweit stiegen die Gewinne nach Steuern bis 2006 um 118 Prozent. Besonders gut erging es dabei den Anteilseignern der "Big-4", also E.on, RWE, EnBW und Vattenfall. Aber auch die Stadtwerke und andere Regionalversorger konnten sich - abgesehen von der Unternehmensgruppe mit 100 bis 249 Beschäftigten - über eine deutliche Belebung ihrer Gewinne freuen.

Gewinnsteigerung 118 Prozent: Kunden gehen leer aus

Die bis 2007 hochgerechneten Produktivitätsfortschritte von über 70 Prozent reichten die Elektrizitätsversorgungsunternehmen jedoch nicht an die Kunden weiter: Nach Abzug staatlicher Belastungen kamen in diesem Zeitraum lediglich Preissenkungen von rund drei Prozent für Industrie- und 4,5 Prozent für Haushaltskunden zustande.

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Machtergreifung der Big-4

Einer kurzen Phase intensivierten Wettbewerbs folgte schnell seine Aufhebung durch Machtkonzentration in den Händen der "Big-4", die aus Fusionen der ehemaligen neun Verbundunternehmen entstanden sind.

Dabei festigten die vier Stromgiganten ihre Marktmacht gleich auf mehreren Wegen: •

  • Erstens dominierten diese Unternehmen den Markt allein schon aufgrund ihrer eigenen Größe. Die Beteiligungen an vielen Stadtwerken akzentuierten dies nur noch. •
  • Zweitens konzentrierte sich in der Hand dieser Unternehmen der größte Teil der Erzeugungskapazitäten. •
  • Drittens gibt es Indizien, dass sie ihre Größe nutzten, um den Stromhandel über die Börse zu ihren Gunsten zu manipulieren.
  • Viertens setzten sie ihre Beteiligungen an den Stadtwerken so ein, dass sich diese keinen echten Wettbewerb mit ihnen lieferten.
  • Fünftens konnten die vier großen EVUs aufgrund der vertikalen Integration der Wertschöpfungsbereiche ihre Hoheit über die Netze durch entsprechend hohe Durchleitungsgebühren zur Abschirmung vor neuen Konkurrenten ausschlachten - zumal die europäische Konkurrenz durch Engpässe an den Kuppelstellen in Deutschland keine nennenswerte Rolle spielte.
  • Sechstens stärkten sie ihre Position durch eine unaufhaltsame Eigendynamik: In dem Maße, in dem die "Big-4" den Markt immer stärker beherrschten, nahmen durch - verglichen mit den Produktivitätsfortschritten - überhöhte Preise ihre Gewinne zu. Diese setzten sie strategisch ein, um sich nicht nur national, sondern auch auf europäischer/internationaler Ebene noch unangreifbarer zu machen.
Naive Liberalisierung gescheitert

Der deutsche Strommarkt war vor der Liberalisierung zwar bereits vermachtet, aber wenigstens reguliert. Dann musste sich der Strommarkt dem Wettbewerb öffnen, während sich gleichzeitig aus ideologischer Überzeugung der Staat aus der Regulierung zurückzog. Das weichgespülte Wettbewerbsrecht tat ein Übriges. So war es kein Wunder, dass der Wettbewerb als Selbstregulativ einer marktwirtschaftlichen Ordnung versagt. Liberalisierung braucht Regulierung! Diese Lektion scheint - allerdings viel zu spät jetzt auch bei der Politik angekommen zu sein.

Investionsrückgang

Angesichts hoher Unsicherheiten und der Besonderheiten der Branche neigt diese seit der Liberalisierung verstärkt dazu, sich bei Investitionen zurückzuhalten. Dazu trägt auch die verstärkte Shareholder-Mentalität bei. So nutzten ausgerechnet die vier Marktführer ihre Gewinne in der Vergangenheit weniger, um Sachkapazitäten aufzubauen, als für Ausschüttungen und zur Finanzierung von Beteiligungen im In- und Ausland.

Inside EVU

Bislang sind die Beschäftigten bei einer wachsenden Verteilungsmasse noch vergleichsweise ungeschoren davon gekommen. Wenn aber im Unternehmen der Gürtel enger geschnallt werden muss, dürfte es für die Arbeitnehmer angesichts der inzwischen verbreiteten Gewinnanspruchsmentalität in den EVUs ans Eingemachte gehen.

Ohnehin haben sich die Unternehmenskulturen in den vergangenen Jahren schon erheblich gewandelt. Als Ergebnis von umfangreichen Befragungen ist festzustellen, dass der Druck zugenommen hat. Fast zwei Drittel der befragten Betriebsräte, die das Management ansonsten gern für die Außenkommunikation instrumentalisiert, berichteten, dass sich die allgemeinen Arbeitsbedingungen seit der Liberalisierung "verschlechtert" bzw. "stark verschlechtert" hätten. Die Untersuchung der Ökonomen an der FH Gelsenkirchen verdeutlicht zudem, dass der Alltag in den EVUs von einer modernen, demokratischen Unternehmenskultur noch weit entfernt ist. Defizite ergeben sich insbesondere in der Unternehmensmitbestimmung, der internen Kommunikation, Personalführung sowie in der materiellen Beteiligung am Unternehmenserfolg.

Fazit

Die Autoren empfehlen, neue Kraftwerke nicht mehr von den "Großen Vier" bauen zu lassen. Außerdem müsse es mehr Wettbewerb über die Grenzen hinweg geben. Zudem müsse der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung steigen.

Es gelte, die Monopolprofite der Stromerzeuger abzuschöpfen. Im Gegenzug sollten höhere Abgaben die Kosten für die Umweltbelastung verteuern. Das würde Konsumenten und Industrie über sinkende Monopolgewinne weniger belasten. Höhere Abgaben würden zugleich den Sparanreiz erhöhen.

Mit den gestiegenen Einnahmen sollte der Staat Maßnahmen zum Stromsparen finanzieren. Das gehe aber nur, wenn der Gesellschaft klar sei, wie wichtig ihr Ökologie sei.

Mogelpackung dank Monopolisten

Die Einführung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten scheint geglückt zu sein. Doch der Schein trügt.

Mogelpackung dank Monopolisten

Die Einführung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten scheint geglückt zu sein -zumindest auf den ersten Blick: Jeder Verbraucher kann seinen Strom- und seit neuestem auch seinen Gasanbieter frei wählen und dadurch seine Energierechnung deutlich senken. Doch der Schein trügt.

Ein zweiter Blick enthüllt jedoch, dass die Verbraucher unter dem Deckmantel des Wettbewerbs kräftiger als je zuvor ausgeplündert werden:

  • Strom und Gas sind in vergleichbaren Ländern Mitteleuropas deutlich günstiger als hierzulande. So zahlen Verbraucher in Großbritannien für 16.000 Kilowattstunden Gas 700 Euro, in der Schweiz etwa 1.100 Euro und in Deutschland gut 1.250 Euro.
  • Die Gewinne der Energieversorger sind deutlich höher als in der übrigen Wirtschaft üblich. Die mittleren Umsatzrenditen von Industrieunternehmen liegen bei zwei Prozent, bei E.on und RWE aber in der Größenordnung von zehn Prozent - also fünffach höher bei deutlich geringerem Risiko.
  • Die Marge der Gaswirtschaft, also die Differenz zwischen Importpreis und Verbraucherpreis, hat sich in den vergangenen Jahren ständig erhöht: von 2,4 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2002 auf 3,0 Cent im Jahr 2008. Wegen eines etwa zweiprozentigen jährlichen Produktivitätsfortschritts hätten diese Margen eigentlich deutlich sinken müssen.
  • Die Großhandelspreise an der Strombörse EEX liegen mit 6,5 Cent je Kilowattstunde (Durchschnitt 2008) um das Doppelte über den Herstellungskosten des Handelsgutes Strom (rund drei Cent/kWh). E.on und RWE verfügen gemeinsam über etwa 70 Prozent der gesamten Stromerzeugungskapazitäten (siehe auch Im Visier der Staatsanwälte).
Verflechtungen auf allen Ebenen

Die Verflechtungen zwischen großen Stromerzeugern, Gasimporteuren, Gas- und Stromübertragungsnetzbetreibern und Endkundenvertrieb haben sich verfestigt. E.on und RWE haben bei Strom und Gas in der Erzeugung, der Verteilung und dem Vertrieb eine dominierende Stellung.

Der Wettbewerb erweist sich als Mogelpackung. Überhöhte Preise erhalten einen Heiligenschein, als habe die unsichtbare Hand des freien Wettbewerbs sie festgelegt.

Tribut an die Monopolisten

In entscheidenden Punkten sind die Strom- und Gaspreise dem Wettbewerb jedoch auch heute noch entzogen. Egal, von welchem Anbieter man Strom oder Gas bezieht: Jeder muss seinen Tribut an die Monopolisten entrichten:

  • Deutlich überhöhte Netzentgelte kommen den Netzbesitzern zugute und hemmen den Wettbewerb. Auch nach zwei Regulierungsrunden und der Einführung der Anreizregulierung sind die Netzentgelte zu hoch. Zudem kassieren die Netzbesitzer, ohne nennenswert in die Infrastrukturen zu investieren. Allein für die Nutzung der Stromnetze zahlen Verbraucher jährlich etwa 18 Milliarden Euro. Die Konzerne investieren jedoch gerade mal 2,4 Milliarden Euro. Daran wird auch die Anreizregulierung wenig ändern, denn die Effizienzmaßstäbe sind zu niedrig angelegt und die Eigenkapitalverzinsung wurde mit 9,29 Prozent zu hoch festgelegt (siehe Netzentgelte und 43_Netzentgelte im Osten deutlich höher).
  • Die Stromgroßhandelspreise an der Strombörse sind missbräuchlich überhöht, weil sie erheblich über den Stromerzeugungskosten liegen. Damit liegen auch die Preise für den außerbörslichen Strombezug zu hoch (siehe auch Im Visier der Staatsanwälte).
  • Die marktbeherrschende Stellung weniger großer Gasimporteure behindert den Gaswettbewerb, da diese Unternehmen gleichzeitig über die Verteilnetze und die Gasspeicher verfügen. Es gibt zu viele Marktgebiete für Erdgas, der Zugang zu den Gaspeichern ist überteuert.
Wenn der Markt versagt

Selbst die seit September 2008 um rund 60 Prozent gesunkenen Stromgroßhandelspreise führen nicht zu Strompreissenkungen für Verbraucher. Ganz im Gegenteil: Die Strompreise sind 2009 weiter gestiegen (siehe Wechselfaule Stromverbraucher).

Die schöne Welt des Energiewettbewerbs erweist sich als Fassade, die gravierendes Versagen der marktwirtschaftlichen Mechanismen verdeckt: Entweder kontrolliert freier Wettbewerb die Preise, oder aber der Staat.

Bei Strom und Gas üben jedoch weder der Wettbewerb noch der Staat eine begrenzende Funktion aus, denn der Staat hat sich zurückgezogen, während der Wettbewerb gravierende Schwachpunkte aufweist. Mit den zu viel kassierten Milliarden haben RWE und E.on zudem wesentliche Energieunternehmen in ganz Europa zusammengekauft. Sie können mit ihrer Marktmacht aufkommende Konkurrenten nicht nur in Deutschland, sondern auch im übrigen Europa kleinhalten.

19_Strompreis_Grundversorgungstarif

Die Leidtragenden sind die Energieverbraucher: private Haushalte und auch Unternehmen. Sie müssen überhöhte Strom- und Gaspreise in zweistelliger Milliardenhöhe zahlen.

Vereinnahmte Politiker

Die Energieunternehmen haben jede Glaubwürdigkeit verloren. In der Beliebheitsskala der Bevölkerung rangieren sie am Ende - sogar hinter den Finanzämtern.

Die Politik kommt über empörte Sätze in der "Tagesschau" nicht hinaus. Sie hat sich von der Versorgungswirtschaft einvernehmen lassen. Einschlägige Gesetze und Verordnungen wirken wie von Lobbyisten diktiert. Notwendig wäre eine wirksame Entflechtung der Energiegiganten und eine strikte öffentliche Kontrolle über die Leitungsnetze von Strom und Gas.

Was Verbraucher tun können Den betroffenen Verbrauchern ist zu raten, die verbliebenen Spielräume zum Wechsel des Strom- und Gasanbieters zu nutzen und sich mit den Waffen des Zivilrechts gegen überhöhte Preise zu wehren.

Bereits zehntausende Verbraucher zahlen nicht mehr die einseitig überhöht festgesetzten Preise, sondern kürzen erfolgreich ihre Rechnungen. Und immer mehr Gerichte geben diesen Verbrauchern Recht (siehe Aktuelle Urteile zum Preisprotest).

Verbraucher sollten auch die in der Vergangenheit zu viel bezahlten Strom- und Gaspreise zurückfordern. Dabei sollten Betroffene jedoch darauf achten, sich fachkundige Beratung zu holen, etwa durch den Bund der Energieverbraucher e. V. oder Verbraucherzentralen.

Wettbewerbsbegeisterung gering

Antwort auf kleine Anfrage

Wenig Wettbewerbsbegeisterung

(5. März 2009) Wenig Begeisterung für den Wettbewerb verströmt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/115/1611538.pdf

 

Die Illusion vom Wettbewerb

Zeigen Sie Ihrem Stromanbieter die rote Karte und wechseln Sie zu einem günstigeren Konkurrenten! In der Praxis ist das leider nicht so einfach getan wie gesagt.

Die Illusion vom Wettbewerb

Zeigen Sie Ihrem Stromanbieter die rote Karte und wechseln Sie zu einem günstigeren Konkurrenten! In der Praxis ist das leider nicht so einfach getan wie gesagt. Die Energiedepesche fasst zusammen, was Wechselwillige wissen müssen, und gibt Tipps für einen reibungslosen Übergang.

(19. Dezember 2007) - Offiziell ist der Strommarkt offen, und es herrscht Wettbewerb. Doch die Realität sieht anders aus: Auch ein neuer Anbieter muss seinen Strom überteuert bei einem der vier Energieriesen beziehen -- direkt oder indirekt über die Strombörse. Denn die großen Vier verfügen über fast 90 Prozent aller Kraftwerke. Außerdem muss auch ein fair kalkulierender Anbieter überteuerte Preise für die Nutzung des Stromnetzes zahlen. Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Stromversorger überhaupt?

Zwischen Stromeinkauf und -verkauf liegt nur eine geringe Verkaufsmarge von rund 0,8 Cent pro Kilowattstunde. Nur diese geringe Marge unterliegt dem Wettbewerb.

Addiert man Steuer, Strombeschaffungskosten und Netzentgelt, dann ergibt sich ein kostendeckender Strompreis ohne Gewinn und Vertriebskosten von etwa 17,8 Cent je Kilowattstunde.

Die Besitzer der Kraftwerke verdienen zusätzlich an der Differenz zwischen Stromerzeugungskosten und Börsenpreis (ein bis vier Cent pro Kilowattstunde). Die Eigentümer der Stromnetze kassieren die Differenz zwischen den tatsächlichen Netzkosten und den genehmigten Netzentgelten (ein bis zwei Cent). Auf dem Strommarkt tummeln sich deshalb im Wesentlichen Kraftwerksbeteiber, Netzbesitzer, zwielichtige Firmen und Verkäufer von Illusionen.

Vorsicht, billig!

Die günstigsten Stromhändler preisen Elektrizität zu Dumpingpreisen zwischen 16 und 18 Cent je Kilowattstunde an. Das ist deutlich weniger, als die Kosten der Stromlieferung für einen reinen Händler betragen. Verbraucher sollte das stutzig machen - zumal solche Anbieter häufig Vorauszahlungen, Kautionen oder erhöhte Abschlagszahlungen verlangen. Es besteht der Verdacht, dass die Vorauszahlungen der Neukunden unter anderem dazu dienen, die Stromlieferung an Altkunden zu finanzieren. Dieses System kann nur funktionieren, so lange die Kundenzahlen lawinenartig ansteigen. Das ist zwar seit einigen Monaten der Fall, da die Dumpingtarife stetig neue Kunden anlocken.

Doch zu Beginn der Strommarktliberalisierung im Jahr 2000 sind zahlreiche Billigstanbieter nach kurzer Zeit wieder vom Markt verschwunden. Tausende Kunden, die teilweise beträchtliche Summen vorausbezahlt hatten, mussten einen neuen Anbieter wählen und dort ihren Strom ein zweites Mal bezahlten.

Fast 90 Prozent aller Kraftwerke gehören den vier Energieriesen. Neue Anbieter haben das Nachsehen.

Fazit: Wer Preise anbietet, die unter den tatsächlichen Kosten liegen, will möglicherweise mit der Vorauszahlung hohe Profite erzielen. Langfristig ist absehbar, dass ein solches Unternehmen seine Lieferverpflichtungen nicht dauerhaft erfüllen kann. Kunden sollten Dumpinganbieter daher skeptisch sehen und auf keinen Fall Vorauszahlungen, Kautionen oder Sonderabschlagszahlungen bezahlen oder Strom im Paket kaufen.

Wer dennoch einen Vertrag bei einem solchen Unternehmen unterschreiben will, sollte zuvor den Ruf dieses Anbieters prüfen. Dazu reicht schon eine kurze Google-Suche, etwa mit den Begriffen "stromversorger - bewertung - flexstrom". Die Suchmaschine listet dann eine ganze Reihe von Erfahrungsberichten auf, anhand derer sich jeder potenzielle Neukunde selbst ein Bild machen kann.

Mangelnde Transparenz

Wer den Stromanbieter wechselt, hat Anspruch darauf, den Preis des neuen Anbieters zu kennen. Genau diesen Preis liefern einige Anbieter jedoch nicht. Stattdessen verliert sich der Verbraucher in einem Gestrüpp aus Boni, Vorauskasse, Freimengen, Paketpreisen und Sonderabschlagszahlungen. Gemeinsam ist diesen Tarifen: Sie sind weder vergleichbar noch transparent. Nicht einmal Experten blicken im Tarifdschungel noch durch. Damit sind diese Tarife nach geltendem Europarecht und auch nach deutschem Recht unzulässig (§ 41, Abs. 2, Satz 3 EnWG), das transparente, verständliche und einfach vergleichbare Tarife vorschreibt.

Der Bund der Energieverbraucher hat die Bundesnetzagentur gebeten, diese gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Mathias Kurth, teilte dem Bund der Energieverbraucher dazu mit, dass das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Verordnung, die seiner Behörde das Einschreiten ermöglicht, noch nicht erlassen hat. Die Verbraucherrechte aus der Elektrizitätsrichtlinie Anhang A gelten deshalb in Deutschland nicht für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung.

"Auch mir bereiten manche Angebote für den Endkunden Sorge und ich kann jedem Verbraucher nur empfehlen, sich die Risiken bestimmter Angebote und die Vergleichbarkeit der Konditionen genau vor Augen zu führen", schreibt Mathias Kurth dem Bund der Energieverbraucher.

Verpuffter Denkzettel

Viele Verbraucher wechseln den Anbieter, weil sie den Stromriesen einen Denkzettel verpassen wollen. Drei der Stromgiganten haben selbst ein Tochterunternehmen gegründet, um auch von Wechselkunden zu profitieren: E wie einfach gehört zu E.on, Yello zu EnBW, Eprimo zu RWE.

Wer also zu diesen Töchtern wechselt, der bekommt den Strom möglicherweise etwas günstiger. Er bleibt dennoch dem Konzern treu, dem er eigentlich einen Denkzettel verpassen wollte. Aus Liebe zum Gewinn Sieht man von Billigstanbietern und Konzerntöchtern ab, dann hat man noch die Wahl zwischen reinen Stromhändlern ohne eigenes Stromnetz und den Stadtwerken. Letztere sind zwar regional verwurzelt. Dennoch liegt ihnen vielfach ihr Gewinn mehr am Herzen als das Wohl ihrer Kunden.

Grüner Etikettenschwindel

Strom verbrauchen mit einem guten Gewissen: In der Werbung spielt Ökostrom mittlerweile eine große Rolle. In der Praxis bedeutet ein teurer Wechsel zum Grünstromanbieter noch lange nicht, dass mehr Strom aus erneuerbaren Energien durchs Netz fließt (siehe auch Seite 36).

Strompakete: Wer spart, verliert

So mancher Anbieter lockt seine Kunden mit vermeintlich günstigen Strompaketen. Vorsicht ist geboten: Denn wer weniger Strom verbraucht als im Paket gekauft, hat das Nachsehen, da der Rest verfällt und die verbrauchte Menge umso teurer zu stehen kommt. Wer hingegen mehr Strom verbraucht, muss nachkaufen und zahlt ebenfalls höhere Preise.

Stolpersteine im Vertrag

Bei den Vertragsbedingungen sollte man auf folgende Punkte achten:

  • Wie lange ist man an den neuen Lieferanten gebunden?
  • Welche Kündigungsfristen stehen im Vertrag?
  • Um welchen Zeitraum verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit automatisch?
  • Gewährt der Anbieter eine Preisgarantie?
Kartellamt: Konzerne sollen Stadtwerke-Anteile verkaufen

Das Bundeskartellamt fordert, dass die großen Energiekonzerneihre Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgernverringern.

Kartellamt: Konzerne sollen Stadtwerke-Anteile verkaufen

(11. Dezember 2007) - Das Bundeskartellamt fordert, dass die großen Energiekonzerne ihre Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern verringern. "Wir brauchen eine Obergrenze für den zulässigen Verflechtungsgrad", erklärte Kartellamts-Chef Bernhard Heitzer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der hohe Beteiligungsbesitz der Energiekonzerne sei eines der größten Hindernisse für mehr Wettbewerb auf den Endkundenmärkten. Die Abtrennung des Beteiligungsbesitzes sei der schnellste Weg, um die strukturellen Voraussetzungen auf den Energiemärkten zu verbessern. Käufer für die Beteiligungen zu finden sei kein Problem. So habe es 17 Interessenten bei der Teilprivatisierung der Stadtwerke Leipzig gegeben. (ZfK)

Zerschlagung des Oligopols der Stromerzeugung senkt Strompreise

Energieverbraucher unterstützen hessischen Gesetzentwurf

Zerschlagung des Oligopols der Stromerzeugung senkt Strompreise

Energieverbraucher unterstützen hessischen Gesetzentwurf

(12. November 2007) Der Bund der Energieverbraucher sieht in der Marktkonzentration bei der Stromerzeugung einen Hauptgrund für die überhöhten Strompreise. "Wenn es mehr Anbieter in der Stromerzeugung gibt, dann entsteht echter Wettbewerb und die Strompreise können sinken", sagte Vereinschef Dr. Aribert Peters heute in Unkel.

Der Verband unterstützt die Initiative von Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel zur Verschärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch das Instrument eines Marktstruktureingriffs. "Ein vom Bundeskartellamt angeordneter Zwangsverkauf von Kraftwerken von E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW kann die Anzahl der Stromanbieter erhöhen und Wettbewerb in Gang setzen.

Eine solche horizontale Entflechtung der Stromkonzerne ist seit Jahren überfällig. Die Politik muss endlich begreifen, dass sie den Verbrauchern und nicht den Stromkonzernen dient", so Peters.

Schema Horizontale vs. Vertikale Entflechtung

Grafik hochauflösend Download Grafik Entflechtung hochaufl

Weitere Strompreissenkungen seien möglich, wenn zusätzlich eine Trennung zwischen Netz und Produktion (vertikale Entflechtung), wie von der EU Kommission vorgeschlagen, erfolge, sagte Peters. "Das neutralisiert das Missbrauchspotential der Netzbetreiber!"

An der Strombörse kostet der Strom derzeit 6,5 Cent je Kilowattstunde, die Herstellung kostet dagegen in Kernkraftwerken rund zwei Cent und in Braunkohlekraftwerken 3,6 Ct/kWh, so die Monopolkommission in ihrem jüngsten Gutachen (Tz 71, 74). Zusammen erzeugen diese beiden Kraftwerkstypen über die Hälfte des Stroms in Deutschland.

Peters warnte vor der Illusion, durch einen Anbieterwechsel könnten Verbraucher den überhöhten Stromhandelspreisen oder den überhöhten Netzentgelten entgehen: "Der Wettbewerb krankt nicht an der Unbeweglichkeit der Verbraucher, sondern an der politisch geduldeten Marktkonzentration. Das hat die Monopolkommission gerade unlängst deutlich aufgezeigt."

Hohe Konzentrationsgrade gebe es laut Peters praktisch überall im Strommarkt: auf der Ebene der Stromerzeugung, der Stromübertragung und auch des Stromvertriebs. Darüber hinaus sind die selben Firmen bei der Stromherstellung, bei der Übertragung und auch beim Vertrieb marktbeherrschend, also vertikal über alle Ebenen. Diese Konzentration lässt dem Wettbewerb keine Chance und kann nur durch die Politik aufgebrochen werden.

Notizen von der Handelsblatt-Tagung Energiewirtschaft am 23. Januar 2007

Man sollte sich auch an ethischen Grundsätzen orientieren. Sonst droht eine Reglementierung.

Notizen von der Handelsblatt-Tagung 2007

(25. Januar 2007)

Menschen im Saal

Rede des EU-Kommissars Andris Piebalgs

Präsident des Bundeskartellamts Ulf Böge

auf der Handelsblatt Tagung Energiewirtschaft am 23.1.2007 in Berlin:

Wettbewerb bedeutet, dass der Kunde den Anbieter wechseln kann und dass neue Anbieter eine Chance auf dem Markt haben. Das buchhalterische Unbundling hat nichts gebracht. Die Netzentgelte waren marktverschließend hoch. Das belegt den jahrelangen Kartellrechtsmißbrauch, denn der Regulierer hat die Netzentgelte bestenfalls auf ein wettbewerbsentsprechendes Niveau abgesenkt. Was passiert mit den jahrelang überhöhten Netzentgelten?

Ulf Böge

Eine eigentumsrechtliche Entflechtung wäre die sauberste Lösung. Jedoch sind jahrelange Gerichtsprozesse zu befürchten und würden einen Vorwand für Investitionsabstinenz liefern. Deshalb ist Abwarten zunächst vertretbar. Die Netzbetreiber müssen jetzt eigenverantwortlich handeln. Es gibt erfolgreiche Modelle für einen Netzbetrieb durch Dritte in Deutschland (Kooperationsmodell der Kommunen) und der Schweiz. Wenn die Unternehmen nicht konstruktiv an einer Lösung arbeiten, dann bleiben am Ende nur staatliche Eingriffe in Form einer schärferen Regulierung.

Die Unternehmen müssen endlich begreifen: Nicht alles was möglich ist, sollte man tun. Man sollte sich auch an ethischen Grundsätzen orientieren. Sonst droht eine Reglementierung.

Gaspreisvergleich: Die Preisunterschiede zwischen den Gasanbietern waren überraschend. Wenn die Preisunterschiede nicht durch Strukturunterschiede erklärt werden können, drohen Kartellverfahren. Kunden in Hochpreisregionen sollten vom Versorger Erklärung verlangen.

Die Einpreisung von Emissionszertifikaten durch RWE ist vom Bundeskartellamt abgemahnt worden. Die Konzerne rechtfertigen dies mit der Möglichkeit, die Zertifikate alternativ zur Stromerzeugung an andere zu verkaufen. Die entgangenen Verkaufsgewinne können als Opportunitätskosten in Preise einfließen. Jedoch sind die kostenlos zugeteilten Emissionszertifikate nicht frei handelbar, denn zuviel zugeteilte Zertifikate müssen zurückgegeben werden. Deshalb handelt es sich dabei nicht um Opportunitätskosten. 75 % der Kosten der Emissionszertitfikate werden deshalb vom Kartellamt als missbräuchlich beanstandet.

Der Gesetzgeber wollte den Versorgungsunternehmen durch die kostenlose Zuteilung von Zertifkaten keineswegs Milliardengeschenke machen, wie das die Versorger behaupten. Dabei hätte es sich um unzulässige Beihilfe gehandelt. Die EU hat diesen Punkt noch nicht aufgegriffen.

Die jüngsten Strompreiserhöhungen zeigen, dass die Preisaufsicht nicht funktioniert. Der Hinweis auf gestiegene Energiebezugskosten wird vom Kartellamt künftig nicht mehr als Rechtfertigung für Preissteigerungen akzeptiert. Dadurch verstärkt das Kartellamt den Druck auf die Versorger, sich um günstige Bezugsquellen zu kümmern.

Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth

auf der Handelsblatt Tagung Energiewirtschaft am 23.1.2007 in Berlin:

Der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth unterstreicht den Anspruch der Verbraucher auf transparente Preise. Der Hinweis auf gestiegene Börsenpreise langt nicht, solange nicht klar ist, wo und zu welchem Preis der Versorger Strom bezogen hat.

Bundeswirtschaftsminister Glos

auf der Handelsblatt Tagung Energiewirtschaft am 23.1.2007 in Berlin:

Die Sicherheit der Energieversorgung und der Klimawandel ist zur Hauptsorge der Deutschen geworden. Der Wirtschaftsminister ist nicht der Minister der Wirtschaft sondern Minister für die Wirtschaft. Die Verbraucher stehen im Mittelpunkt meiner Betrachtungsweise. Der Wirtschaftsminister Ludwig Erhard sah sich auch als Verbraucherminister. Demnächst liegt ein Gutachten zur Effizienz der Förderung erneuerbarer Energien vor. Für den Verkehrsbereich wird Deutschland sich gegen überzogene Minderungsziele aus Brüssel wehren. Denn in Deutschland werden anders als in anderen EU-Länder überwiegend mittlere und große Autos gefahren.

Michael Glos

Wir brauchen Kernenergie, bis erneuerbare in größerem Umfang zur Verfügung stehen und auch wirtschaftlich sind oder Clean Coal Technologien zur Verfügung stehen. Uran ist noch für viele Jahrzehnte verfügbar. Wer aus der Kernkraft aussteigen will, muss sagen, wie er die Klimaschutzziele ohne Kernenergie erreichen will. Die Versorgungswirtschaft sollte die Forderung nach Entflechtung von der EU nicht einfach vom Tisch wischen und Stimmung gegen die Enteignung machen.

Glos ist für ein stufenweises Vorgehen: Zunächst müssen die bestehenden Entflechtungsregeln in Deutschland verwirklicht werden. Sollte das Ergebnis unzureichend sein, sollte man es mit einem unabhängigen Netzoperator versuchen, bis mal zum letzten Mittel der Eigentumsentflechung greift. Dies ist ohnehin gegen den Willen der Netzinhaber schwer durchsetzbar.

Eine alte chinesische Weisheit sagt: Hüte dich nicht vor dem Langsamgehen sondern vor dem Stehenbleiben. Der bayerische Wirtschaftsminister Huber zitiert gern einen anderen Spruch: Wer einen Sumpf trockenlegen will, sollte nicht die Frösche fragen. Die Wahrheit liegt wohl zwischen diesen beiden Weisheiten.

Derzeit laufen vielversprechende Verhandlungen, um die Stromkostenbelastung der Industrie zu verringern. Der Energiemix muss sich hin zu zu den Erneuerbaren verschieben. Der Ausstiegsbeschluss ist kein Naturgesetz. Wenn sich die Meinung der Bevölkerung weiter zugunsten der Kernenergie verschiebt, ist auch eine Änderung des Ausstiegsbeschlusses möglich. Der Ausstieg aus der deutschen Steinkohle ist problematisch. Das Vermögen der RAG entstand nicht durch erfolgreiches Agieren im Markt sondern durch staatliche Subventionen. Deshalb könnte das RAG Kapital statt für den Börsengang auch zur Stützung des Steinkohlebergbaus verwendet werden.

E.ON Chef Bernotat

auf der Handelsblatt Tagung Energiewirtschaft am 23.1.2007 in Berlin:

Dr. Wulf Bernotat EON

Die jüngsten Erhöhungen der Endkundenpreise zum Jahreswechsel sind von den Länderbehörden genehmigt worden und geben im wesentlichen die gestiegene Mehrwertsteuer weiter. Hinzu kommt ein Nachholbedarf, weil die Tarife im vergangenen Jahr nicht ausreichend erhöht wurden. Es ist uns gelungen, mit Gazprom Lieferverträge abzuschließen, die bis 2036 reichen und etwa einem Drittel des jährlich von uns beschafften Gasmenge entspricht. Wir sind uns einig, dass Netze als natürliche Monopole reguliert werden müssen. Die Netze abzutrennen und in unabhängige Hände zu geben, erscheint als ordnungspolitisch sauberste Lösung.

EU beschlagnahmt Vorstandscomputer

Die EU-Kommission, unterstützt von Mitarbeitern der nationalen Kartellbehörden, untersuchten unangekündigt Büros großer Gaskonzerne

EU beschlagnahmt Vorstandscomputer

(19. Mai 2006) Etwa 100 Beamte der EU-Kommission, unterstützt von Mitarbeitern der nationalen Kartellbehörden, untersuchten am Dienstag unangekündigt Büros großer Gaskonzerne in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Belgien.

Betroffen waren die E.ON Ruhrgas samt Töchter, RWE Energy, GdF, ENI, OMV, Distrigas und Fluxys. Hierzulande wurden insgesamt sechs Gasversorger an zwölf Standorten durchsucht.

Die Ermittlungen konzentrierten sich auf die Korrespondenz- und Protokollunterlagen der jeweiligen Unternehmensvorstände. Auch deren Computerfestplatten wurden zur Sichtung des E-Mail-Verkehrs eingezogen.

Die EU-Kommission hat offenbar Hinweise auf geheime Absprachen zwischen den Vorständen. Sie vermutet, dass die Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen oder durch restriktive Geschäftspraktiken Wettbewerb verhindern.

Inbesondere sollen sie neuen Konkurrenten den Zugang zum Markt erschwert haben, indem sie ihnen den Zugang zu Leitungen und Speichern verwehrten, und die regionalen Märkte untereinander aufgeteilt haben. Unangemeldete Inspektionen seien der erste Schritt, dem Verdacht von Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht nachzugehen, so das EU-Wettbewerbskommissariat.

Bestätigt sich der Verdacht, will es Kartellverfahren eröffnen. Dabei können Strafen bis zu 10% des Jahresumsatzes verhängt werden. Am Mittwoch dehnte die Kommission die Ermittlungen in mehreren EU-Ländern auf Stromkonzerne aus. So kam es u.a. zu Untersuchungen bei der RWE-Konzernzentrale in Essen sowie bei Stromfirmen in Ungarn.

Lieferantenwechsel leichtgemacht

Leitlinien veröffentlicht

Leitlinien zum Lieferantenwechsel veröffentlicht

(27. Juli 2005) Die Verbände der Netznutzer der Elektrizitätswirtschaft (AFM+E - Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie, BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie, bne - Bundesverband Neuer Energieanbieter und VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft) haben heute ihr gemeinsam erarbeitetes "Gesamtdokument über standardisierte Kunden- und Lieferantenwechselprozesse" (KuL-Gesamtdokument) veröffentlicht. Diese Ausarbeitung beschreibt erstmalig unter Berücksichtigung aller Marktinteressen ein vereinheitlichtes Verfahren zur Abwicklung der Wechselprozesse als Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Massenmarkt.

Die Notwendigkeit standardisierter Kunden- und Lieferantenwechselprozesse in einem liberalisierten Elektrizitätsmarkt ist in der Energiebranche durchweg anerkannt. Seit Beginn der Liberalisierung 1998 wurde immer deutlicher, dass ein funktionierender, wettbewerbsfähiger Markt nicht mit manuell erfassten Kundendaten und hunderten von individuellen Formaten erreicht werden kann.

Die bisherigen Bemühungen haben die Rahmenbedingungen allerdings noch nicht verbessern können. Die von dem Bundeswirtschaftsministerium initiierten Best-Practice Empfehlungen konnten sich aufgrund ihres unverbindlichen Charakters nicht ausreichend durchsetzen. Die Verbände der etablierten Elektrizitätswirtschaft liessen bei der Erstellung ihrer Richtlinie "Datenaustausch und Mengenbilanzierung" (DuM-Richtlinie) die Belange der Verbraucher, Netznutzer und Lieferanten weitestgehend unberücksichtigt. Das heute veröffentlichte KuL-Dokument fasst hingegen unter Einbeziehung aller Marktinteressen - vom Verteilnetzbetreiber über Softwarehersteller und Lieferanten bis hin zum Kunden - optimierte Prozesse zusammen und bietet damit die ideale Ausgangslage für verbindliche Regelungen der Bundesnetzagentur.

Die Netznutzerverbände sind sich sicher: Bei konsequenter Umsetzung und Anwendung der KuL-Vorschläge wird ein Massenmarkt ermöglicht, der dank einheitlicher Standards monatlich hunderttausende Kundenwechsel mit minimalem Aufwand zulässt. Gerade aufgrund der Verkürzung der Fristen auf angemessene Zeiträume sind die aufgezeigten Prozessabläufe darüber hinaus in hohem Masse kunden- und verbraucherfreundlich. Eine Übersicht über die Vorteile einschliesslich einer Gegenüberstellung mit dem bisherigen status quo beinhalten die Fazits am Ende einer jeden Prozessbeschreibung. Das KuL-Gesamtdokument ist bei den beteiligten Netznutzerverbänden und auch online erhältlich.

Wettbewerb senkt Stromkosten um 30%

Vortrag von Carl Christian von Weizsäcker in Wien

"Wettbewerb in Österreich funktioniert"

(4. Juli 2005) Die im internationalen Vergleich relativ niedrigen Strompreise in Österreich sind für den deutschen Ökonomen Carl Christian von Weizsäcker ein Indikator dafür, dass der Wettbewerb am heimischen Strommarkt durchaus intensiv ist. Das sagte Weizsäcker bei einem Vortrag in Wien: "Bereinigt um staatliche Indikatoren liegen die Strompreise in Österreich um rund 30 Prozent niedriger als etwa in Deutschland, Italien oder anderen umliegenden Ländern."

Entwicklung der Strom- und Gaspreise im "liberalisierten" Markt

Folien von C. Bauer, Degussa AG

Entwicklung der Strom- und Gaspreise im "liberalisierten" Markt

(26. Juni 2004) Folien von C. Bauer, Degussa AG

Download Folien Bauer, Degussa zu Strompreisen

Regierung verbummelt Strom- und Gasregulierung

Monatlich rund eine Milliarde Mehrkosten für Verbraucher

Verbraucherschützer kritisieren:

"Regierung verbummelt Strom- und Gasregulierung - monatlicher Schaden für Verbraucher: rund eine Milliarde Euro".

(23. Juni 2004) - Verbraucherschützer haben das Bundeswirtschaftsministerium ermahnt, endlich die Strom- und Gasmärkte zu regulieren. "Bereits vor einem Jahr am 26. Juni 2003 sind die neuen EU-Richtlinien in Kraft getreten. Eine Umsetzung bis 1. Juli 2004 ist dort vorgeschrieben. Bis heute hat das Bundeswirtschaftsministerium noch nicht einmal einen kompletten Entwurf einer Richtlinienumsetzung vorgelegt. Offensichtlich will man die Umsetzung weiter verzögern. Die Leidtragenden sind die Verbraucher. Sie müssen monatlich rund eine Milliarde Euro durch überhöhte Strom- und Gaspreise bezahlen. Gerechte Strompreise würde die Verbraucherkaufkraft stärken und über 100.000 neue Arbeitsplätze entstehen lassen" beklagt Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher e.V. Jährlich würden lt. Angaben der Stromwirtschaft zwei Milliarden Euro in die Stromnetze investiert, jedoch 18 Milliarden Euro für die Nutzung der Netze kassiert.

Die Strompreise für Verbraucher sind für Verbraucher seit dem Jahr 2000 unaufhaltsam gestiegen, ohne dass es dafür eine Begründung gebe, so der Verband.

Durch Heraufsetzen der Netznutzungsentgelte habe sich die Branche weitgehend dem Wettbewerb entzogen, weil diese Entgelte dem Netzbetreiber zufliessen und dieser Netzbetreiber ein Monopolunternehmer bleibe. Deshalb sei ein Regulierung ähnlich wie im Telekommunikationsbereich seit langem überfällig.


Die Kosten der Stromübertragung betrugen 1988 2,8 Cent je Kilowattstunde laut einer Untersuchung für das Bundeswirtschaftsministerium. Angeblich betragen die Kosten heute 7,3 Cent, soviel verlangen die Stromversorger derzeit. Den Einnahmen von 18 Mrd. Euro für die Stromübertragung stehen Investitionen von 2 Mrd. Euro gegenüber. Die Stromversorger profitieren von hohen Übertragungsentgelten, weil ihnen diese Beträge auch nach Wechsel des Stromanbieters zufliessen. Die Kosten der Stromerzeugung betrugen 1988 5,3 Cent und sind 2004 auf 2,7 Cent gesunken.Download Überlegungen und Berechnungen zur Netznutzung 15.12.2003

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte einen Entwurf des neuen Energiewirtschaftsgesetzes für November 2003 angekündigt, der dann schließlich Ende April 2004 vorgelegt worden sei. Die zahlreichen vom Gesetz vorgesehenen Verordnungen liegen allerdings bis heute noch nicht vor. Den meisten Verbrauchern in Deutschland ist die künftige Regulierung der Strom- und Gasmärkte in Deutschland noch nicht bekannt. Das hat eine Studie der Process Consulting ergeben.

Der Bund der Energieverbraucher hat die bereits vorliegenden Entwürfe und auch die kritischen Stellungnahmen dazu umfassend auf seiner Webseite dokumentiert :

"Strombetrug"

Die Altmonopolisten RWE, E.on und die Stadtwerke tun alles, um Privatkunden Billigstrom vorzuenthalten

"Der Strombetrug"

(12. Dezember 2003) "Die Altmonopolisten RWE, E.on und die Stadtwerke tun alles, um Privatkunden Billigstrom vorzuenthalten", schreibt die Wirtschaftswoche am 28. 6. 2001. Die Zeitschrift zitiert ein Gutachten der Beratungsgesellschaft LBD zur Eigenkapitalrendite des Netzbetriebs von RWE: Sie beträgt 45,6% im Gesamtnetz. Das Kartellamt hält eine Rendite von 9,9 % für angemessen. Es verbleibt ein Preissenkungsspielraum von 29,4%.

Mit diesem Geld wird die deutsche Öffentlichkeit derzeit zwangsüberzeugt vom unvorstellbaren Charme des Energieriesen. e.on hat allein im ersten Halbjahr 2001 einen Überschuss von 832 Mio DM erwirtschaftet.

letzte Änderung: 30.06.2023