Braucht Deutschland einen Megaplayer?
Warum die Übernahme von Ruhrgas durch E.on den Wettbewerb verhindert.
Lutz Mez, Forschungsstelle für Umweltpolitik
(15. Oktober 2003, Erstveröffentlichung ED 2/2002) Kurt Dieter Grill sagte am 17. Mai 2002 vor dem Bundestag: "Der Bundeskanzler hat zu einer Zeit, zu der das Kartellamt noch gar nicht entschieden hatte, E.on und Ruhrgas signalisiert: Ihr habt meine politische Unterstützung. "Zwischenruf von Dr. Werner Müller, Bundesminister: "Freie Erfindung!" "Er hat es auf einer Betriebsversammlung gesagt."
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ließ an Klarheit nichts zu wünschen übrig. E.on wurde die Übernahme der Essener Ruhrgas wegen der Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den Gas- und Strommärkten untersagt. Flugs stellte E.on einen Antrag auf Ministererlaubnis, mit der die Untersagung aufgehoben werden kann, "wenn ausnahmsweise die Beschränkung des Wettbewerbs aus überwiegenden Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls notwendig ist". Gleichzeitig wurde der Öffentlichkeit suggeriert, dass eine Ministererlaubnis bereits so gut wie erteilt sei.
Ministererlaubnis selten
Aber bei der beim Bundeswirtschaftsminister beantragten Ministererlaubnis handelt es sich um ein formales Verfahren, das im "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" definiert ist. Unter anderem ist vor der Entscheidung eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen - und ob am Ende eine Genehmigung steht, ist durchaus fraglich. Die Statistik spricht eher dagegen: In den bislang seit 1974 beantragten 16 Ministererlaubnisverfahren wurde in fünf Fällen eine Erlaubnis - davon in drei Fällen mit Auflagen - und eine Teilerlaubnis erteilt. In fünf Fällen erfolgte eine Ablehnung und in weiteren fünf Fällen wurde der Antrag zurückgenommen.
Gemeinwohl gefördert?
Da der Gasmarkt - anders als der weitgehend stagnierende Strommarkt - ein Wachstumsmarkt ist, haben die Gasaktivitäten der E.on AG für das Unternehmen strategische Bedeutung. Deswegen ist das Interesse an der Übernahme der größten deutschen Ferngasgesellschaft wirklich nachvollziehbar. E.on würde weltweit zur "Nummer 1" im Energiegeschäft aufsteigen und Ruhrgas hätte eine solvente Mutter und könnte weiter expandieren. Es genügt aber nicht, dass die Fusion den beteiligten Unternehmen nützen, es müssen auch gesamtwirtschaftliche Vorteile und überwiegende Interessen der Allgemeinheit - sog. Gemeinwohlgründe - bestehen. Für das Gemeinwohl sprächen - laut E.on - vier Argumente:
Stärke auf internationalen Märkten?
Der Zusammenschluss mit E.on verbessere die Wettbewerbsfähigkeit von Ruhrgas auf ausländischen Märkten. Auf den Gas- und Ölmärkten gäbe es Anbieter, die aufgrund ihrer Finanzkraft Akquisitionen in Europa tätigen könnten, zu denen Ruhrgas nicht in der Lage sei. Unterschlagen wird bei diesem Argument, dass Ruhrgas in den vergangenen Jahren Beteiligungen an 40 Unternehmen in 12 Ländern erworben hat, darunter auch an der russischen Gazprom, dem wichtigsten Gaslieferanten für Europa. Allein die Tatsache, dass das Ruhrgas-Konsortium im Bieterkrieg um die tschechische Transgas unterlegen ist (den Zuschlag erhielt RWE), reicht als Gegenargument nicht aus - zumal das von E.on geführte Konsortiumebenfalls nicht zum Zuge kam. Ruhrgas hat auch ohne E.on "gesunde Finanzierungsstrukturen": Im Jahr 2001 investierte Ruhrgas 653 Mio. Euro, davon 60% in den Ausbau von Beteiligungen. Die Rücklagen wurden von 454 Mio. Euro auf 1.028 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Gemeinsam mit Gaz de France und Gazprom übernimmt Ruhrgas 49% der Aktien der slowakischen SPP für 2,7 Mrd. $. Auch vom Gasabsatz her ist Ruhrgas bereits Spitze! In Europa gibt es nur noch zwei Ferngasgesellschaften, die etwas mehr Gas absetzen: Die niederländische Gasunie und diei talienische Eni. Die britische Centrica lag 2001 schon hinter Ruhrgas. Der Hinweis, dass es sich bei den europäischen Wettbewerbern teilweise um Staatsunternehmen - Eni und Gaz der France sind hier gemeint -handele, spricht keineswegs für die Freigabe der E.on/Ruhrgas-Fusion; er belegt vielmehr politischen Handlungsbedarf. Wie glaubwürdig ist eine Politik, die von den EU-Beitrittskandidaten zwar Privatisierung und Wettbewerb fordert, als "Vorbild" aber letztlich nur Staatseigentum und einige wenige Megaplayer präsentieren kann?
Bessere Beschaffungsmöglichkeiten?
Die zweite Behauptung lautet: "Nur durch verbesserte Zugangsmöglichkeiten zum internationalen Beschaffungsmarkt könne die Energieversorgung Deutschlands gesichert werden. " Allerdings ist die Beteiligung an den Förderkapazitäten im Öl- und Gasgeschäft stets sowohl Chance als auch Risiko. Gerade Ruhrgas hat indes den anderen europäischen Megaplayern gezeigt, wie Nachfragemacht aufgebaut werden kann: mit einer stark diversifizierten Beschaffungsstruktur. Hinzu kommt: Im Vergleich zu Öl, von dem der Verkehrssektor bisher alternativlos abhängig ist, ließe sich Erdgas im Ernstfall relativ leicht durch andere Energieträger ersetzen. Übrigens hat keines der EU-Länder, in denen Unternehmen mit massiven Ölförderaktivitäten ihren Unternehmenssitz haben, während der Ölpreisturbulenzen der vergangenen Jahre einen Preisnachlass erhalten.
Erhalt von Arbeitsplätzen?
Die Sicherung "qualifizierter Arbeitsplätze" in der Gaswirtschaft muss als dritte Begründung für den E.on/Ruhrgas-Zusammenschluss herhalten. Welch ein Argument! Der Nutzen einer Fusion sind kurzfristig realisierbare Synergieeffekte; Einsparungen im Personalbereich kosten in der Regel Arbeitsplätze! Legt man die Erfahrungen der jüngsten Fusionen in der deutschen Energiewirtschaft an, so ist mit dem Verlust von Arbeitsplätzen in der Größenordnung von 8-10% zu rechnen. Doch angenommen, es wäre anders: nur starke, international wettbewerbsfähige Unternehmen mit Sitz in Deutschland könnten dauerhaft zur Beschäftigungssicherung beitragen. Langt das, um Wettbewerbsbeschränkungen hinzunehmen? Keineswegs. Der Hinweis taugt allenfalls zur Begründung für weitgreifenden Protektionismus - mitten in den Zeiten der Globalisierung.
Förderung der Umweltpolitik?
Endgültig dem Handbuch des Planwirtschaftlers entstammt schließlich die vierte Argumentation: Die fusionierten Unternehmen E.on und Ruhrgas seien besser in der Lage, die Umweltpolitik der Bundesregierung zu unterstützen. Wie das? Um die Klimaschutzziele zu erreichen müsste in Deutschland wesentlich mehr Erdgas eingesetzt, neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gebaut und derAnteil des KWK-Stroms deutlich erhöht werden. E.on war in der Vergangenheit ein Gegner der Nutzung von KWK und der Förderung dieser Technik. Der Zusammenschluss von E.on und Ruhrgas würde keineswegs zu einer neuen Position in dieser Frage führen. Nach der Fusion würde der Ausbau von hocheffizienten Gaskraftwerken sowie die Einführung neuer Technologien ,wie z.B. gasgefeuerte Mikroturbinen und Brennstoffzellen, nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des E.on-Konzerns behindert werden. Es ist zu befürchten, dass E.on seine marktbeherrschende Position im Gasbereich dazu nutzen wird, um die Stromproduktion anderer potenzieller Investoren zu verhindern. Durch die Behinderung von Initiativen der Stadtwerke zum Bau und Betrieb eigener KWK-Anlagen und möglicher Konkurrenten bei der Belieferung von Stadtwerken mit Gas werden negative Folgen für den Umwelt- und Verbraucherschutz eintreten.
Ruhrgas ist Marktführer
Wenn laut E.on "bedeutende gesamtwirtschaftliche und energiepolitische Argumente für einen Zusammenschluss von Ruhrgas und E.on" sprechen, so werden die bereits bestehenden herausragenden Positionen der beiden Unternehmen auf dem Gasmarkt schlicht unterschlagen. Auf der Ferngasstufe ist Ruhrgas mit einem Gasabsatz von rund 600 Mrd. kWh pro Jahr seit Jahrzehnten Marktführer, mit weitem Abstand vor RWE Gas,Wintershall/Wingas und BEB. Im Jahr 2000 verkaufte Ruhrgas etwa drei mal mehr Erdgas als die zweitgrößte Ferngasgesellschaft. Darüber hinaus ist Ruhrgas an sechs weiteren Ferngasgesellschaften sowie einem Dutzend regionaler und kommunaler Gasversorgungsunternehmen beteiligt.
Ruhrgas-Beteiligungen
E.on ist auf dem deutschen sowie internationalen Gasmarkt über Beteiligungen an über 150 Unternehmen aktiv und hat auf der Regional-und Ortsgasstufe die Führungsposition inne. Das Geschäft wird über Tochtergesellschaften der E.on Energie ,wie Thüga AG, Avacon AG, Schleswag AG oder HEINGAS Hamburger Gaswerke GmbH abgewickelt. Diese Beteiligungen mit einem E.on-Anteil von über 20% verteilten bzw.verkauften im Jahr 2000 rund 350 TWh Gas, das entspricht einem Marktanteil in Deutschland von knapp 40%.
E.on/Ruhrgas-Verflechtungen heute
Untereinander halten E.on und Ruhrgas Anteile an zwölf der größten Regional- und Ferngasgesellschaften. Neben den direkten Finanzbeteiligungen bestehen zwischen E.on und Ruhrgas eine Reihe von direkten und indirekten Verbindungen. Außerdem existieren personelle Verflechtungen durch Aufsichtsratsmandate. Auf der Ferngasebene zwei werden nur zwei Unternehmen (Gasversorgung Süddeutschland und RWE Gas) nicht von E.on/ Ruhrgas unternehmerisch kontrolliert. Beide sind jedoch bezugsseitig von Ruhrgas abhängig. Von den etwa 700 Weiterverteilern werden rund 200 Unternehmen über Kapitalbeteiligungen und Bezugsverträge durch E.on/Ruhrgas kontrolliert. Durch die Fusion von E.on und Ruhrgas würde ein marktbeherrschender Player auf allen Stufen des Gasmarktes entstehen, der auch bei der Gasversorgung zur Stromerzeugung eine dominante Position hat. Bisher hat kein Stadtwerk mit Ruhrgas-Beteiligung den Lieferanten gewechselt.
Ruhrgas-Informationsvorsprung
Ruhrgas kontrolliert den Gasmarkt auch durch Informationsvorsprung. Ruhrgas kennt alle deutschen und europäischen Importverträge; damit sind die Bezugskonditionen und Einstandspreise der Wettbewerber für Ruhrgastransparent. Durch den Zubau von gasgefeuerten Kraftwerken wird die Höhe des Gaspreises für den Strompreis immer bedeutender. Das Wissen über Gaspreise ermöglicht E.on-Ruhrgas, die Grenzkosten von Konkurrenten auch im Strommarkt zu bestimmen.
Fusion bremst KWK
E.on war in der Vergangenheit ein Gegner der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und des Emissionshandels. Das vom Bundeskabinett im August 2000 angekündigte Quotengesetz zur Sicherung und Ausbau der KWK wurde durch eine konzertierte Aktion der Stromriesen E.on und RWE gemeinsam mit Ruhrgas verhindert. Der Zusammenschluss von E.on und Ruhrgas würde keineswegs zu einer neuen Position in dieser Technikfrage führen. Der E.on-Konzern setzt auf seine installierte Kraftwerksleistung sowie auf internationale Beteiligungen in Großbritannien, Skandinavien und den EU-Beitrittsstaaten Polen, Tschechische Republik und Ungarn. In all diesen Ländern herrscht eine Überkapazität an Kraftwerksleistung, so dass der Import von Strom zu Niedrigstpreisen möglich ist und somit den Bau von neuen KWK-Anlagenverhindert.
BP-E.on-Allianz
Schließlich ist der gesamte Vorgang vor dem Hintergrund der strategischen Allianz zu sehen, die E.on mit dem Ölmulti BP als Reaktionauf die Allianz zwischen RWE und Shell eingegangen ist. Nach demTankstellen-Markt werden weitere Bereiche der Energiewirtschaft im Zuge der Umsetzung dieser Allianzen völlig umgekrempelt. Ob dies dem Interesse des Gemeinwohls oder der Endverbraucher dient, darf getrost bezweifelt werden.
Einzelwohl und Gemeinwohl verwechselt
Wie immer man es dreht und wendet: Eine Fusion von E.on und Ruhrgas ist Ausdruck allenfalls einzelwirtschaftlichen - und amtlich festgestellt wettbewerbsbeeinträchtigenden - Interesses. Der Gesamtwirtschaft und dem Gemeinwohl nutzt sie nicht. Im Gegenteil: Mit dieser bisher einzigartigen Fusion von Energieversorgern der europäischen Spitzenliga könnte der Fusions- und Konzentrationsspirale neuer Schub verliehenwerden. Dass dies womöglich ohnehin nicht zu verhindern wäre, ist eine schwache Entgegnung - letztlich sogar eine Bankrotterklärung marktwirtschaftlicher Politik. Schließlich wären die Folgen für die Energiemärkte drastisch. Womöglich wäre der Wettbewerb bereits zu Ende, bevor es der Politik eines Tages - oft genug gegen den Widerstand der fusionswilligen Unternehmen - vielleicht doch noch gelingt, faire und transparente Wettbewerbsbedingungen in Europa zu schaffen. Mangels Wettbewerbern ...
Nachsatz: Votum der Monopolkommission
Auch die Monopolkommission hat sich eindeutig gegen den Zusammenschluss ausgesprochen. Ein Minderheitsvotum zugunsten des Zusammenschlusses hat eines von vier Kommissionsmitgliedern abgegeben: Winfried Haastert vom Thyssen-Krupp-Konzern. Thyssen-Krupp will für rund 500 Millionen Euro seine Beteiligung von 13,48 % an der Bergemann GmbH an E.on verkaufen. Bergemann hält 34,76 % der Ruhrgas-Aktien, die durchgerechnete Beteiligungsquote an Ruhrgas beträgt4,68 %. Einvernehmen über den Verkauf an E.on wurde bereits im November 2001 hergestellt. Die Geschäftsinteressen von Thyssen-Krupp sind also offensichtlich. Trotzdem hat sich der frühere Thyssen-Krupp-Manager Haastert im Zusammenschlussverfahren E.on/Bergemann als nicht befangen erklärt. Außerdem muss Haastert sich derzeit vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung, Beihilfe zum Betrug und zur Untreue verantworten. Haastert ist in die Schmiergeldaffäre verwickelt, die denCDU-Parteispendenskandal ins Rollen brachte. Für Lieferung von 36 Thyssen-Spürpanzern nach Saudi-Arabien sollen Haastert, ein weiterer Thyssen-Manager und der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber insgesamt 12,2 Millionen Euro abgezweigt haben.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat beantragt, vom Bundeswirtschaftsministerium zum Zusammenschlussverfahren beigeladen zu werden, um die Interessen seiner Vereinsmitglieder zu vertreten. Sollte die Ministergenehmigung erteilt werden, könnte dann der Verein dagegen klagen.