ED 01/20 Einladung zur Prosumertagung des Vereins (S.33)

Vorsteuerabzug von Heizkraftwerken

Bundesminister der Finanzen
Herrn Hans Eichel
Wilhelmstr. 97
10117 Berlin

Rheinbreitbach, den 03. April 2003

Betreff: Umsatzsteuerabzug von Heizkraftanlagen

Sehr geehrter Herr Minister,

der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gehört zu den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung sogar ein spezielles Gesetz erlassen.

Das Finanzamt Recklinghausen verweigert Herrn Tegethoff, einem Mitglied unseres Vereins, den vollen Vorsteuerabzug für ein Heizkraftwerk mit dem Argument, die erzeugte Wärme würde selbst genutzt.

Diese Sichtweise des Finanzamtes ist sehr eng und verkennt die umwelt- und energiepolitischen Zusammenhänge. Zudem könnte auch die Wärme durch Rechnungsstellung im eigenen Haus verkauft werden und würde die volle Vorsteuer abzugsfähig machen. Dieser Zusatzaufwand sollte dem Betreiber und dem Finanzamt erspart werden.

Ich möchte Sie um eine Prüfung bitten, ob die dargestellte Vorgehensweise des Finanzamtes Recklinghausen korrekt ist.

Ferner möchte ich Sie bitten, durch eine entsprechende Anweisung oder Verfügung künftig dafür zu sorgen, dass die Vorsteuer für die Anschaffung eines Heizkraftwerkes in voller Höhe geltend gemacht werden kann.

Mit Dank und herzlichem Gruß

Dr. Aribert Peters

Kopie an Herr Bundesumweltminister Trittin, Frau MdB Michaele Hustedt, Herrn MdB Axel Berg, Herrn MdB Michael Müller, Herrn Golbach, Herrn MdB Scheer, Herrn MdB Prof. v. Weizsäcker, Finanzamt Recklinghausen, Herrn Tegethoff. Anlage: Schreiben des Finanzamtes Recklinghausen, StNr. 340/5339/1014 USTHSB

letzte Änderung: 27.03.2015