Flüssiggas - Tipps
1. Neuanschaffung
- Wenn Sie sich eine flüssiggasbetriebene Heizung einbauen lassen wollen, holen Sie die Angebote verschiedener Firmen über Preis für Tank, Wartung, Miete und Installationskosten ein.
- Lassen Sie sich bei Vertragsabschluß maximal nur auf eine zweijährige Laufzeit ein! Verlängern können Sie immer noch.
- Geben Sie keine Einzugsermächtigung für Ihr Konto. Dann haben Sie mehr Spielraum, falls Sie mit den Preisen unzufrieden sind.
- Falls Sie langfristig mit Flüssiggas heizen wollen, empfiehlt sich der Kauf eines Behälters. Dann können Sie auf dem freien Markt einkaufen. Achtung: Keinen Gasabnahmevertrag für den Tank abschließen!
2. Kündigung
- Verträge mit einer - in den allgemeinen Geschäftsbedingungen - vereinbarten Laufzeit über zwei Jahre sind unwirksam und damit kündbar. Sie können sich gegenüber ihrem Lieferanten auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30.5.90, Aktenzeichen 12 O 92/89 berufen. Ausnahme: Die Vertragslänge kam auf Ihren ausdrücklichen Wunsch zustande, ist also nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Siehe dazu auch Ihr gutes Recht.
- Kommt es wegen der Kündigung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, müssen Sie nachweisen, daß die Dauer des Vertrages vom Lieferanten, also nicht von Ihnen selbst, festgelegt wurde. Falls bei Ihnen die Vertragslänge per Schreibmaschine eingetragen wurde, gilt das noch nicht als individuell ausgehandelt. Hilfreich sind Zeugen der Verkaufsverhandlung oder Nachbarn mit ähnlichen Verträgen. Dem Bund der Energieverbraucher können Sie Ihren Vertrag zur Überprüfung vorlegen. Siehe dazu auch Liefervertrag beenden .
3. Preise
- Kaufen Sie Ihr Gas im Sommer ein. Dann sind die Preise um etwa ein Drittel günstiger.
- Informieren Sie sich über die Preise der Konkurrenz. Verhandeln Sie mit Ihrem Lieferanten, wenn das Angebot der anderen Anbieter deutlich günstiger ist. Manche Firmen bieten sogar eine Klausel an, die den Bezug von Fremdgas erlaubt, falls die eigene Firma nicht zu dem Angebot der Konkurrenz liefern kann oder möchte.
- Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, fragen Sie den Bund der Energieverbraucher nach dem für Sie günstigsten Flüssiggaslieferanten. Siehe dazu Preisinformationen zu Flüssiggas