Tipp 23: Preiserhöhungen bei Gas widersprechen
Ihr Gasversorger ist verpflichtet, Sie mit angemessen günstigen Preisen zu versorgen, Unrechtmäßig hohe Gaspreise müssen Sie nicht bezahlen.
Der Verbraucher wird durch den Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschützt. Schreiben Sie Ihrem Versorger und verlangen den Nachweis, dass seine Preise angemessen sind. Bis zur Klärung zahlen Sie einen von Ihnen festgelegten, geringeren Preis. Im Internet gibt es einen Musterbrief und weitere Hinweise. Dieser Tipp spart 150 Euro pro Jahr !
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Die genannte Einsparung errechnet sich übrigens folgendermaßen: Eine mittelgroße Wohnung mit üblichem Dämmstandard verbraucht im Jahr Gas mit einer Energiemenge von etwa 15.000 Kilowattstunden. Berufen man sich auf Billigkeit und legt z.B. statt 6,5 nur 5,5 Cent je kWh fest, ergeben sich Minderkosten von 150 Euro pro Jahr (15000 kWh pro Jahr x (0,065 - 0,055) Euro je Kwh).