TEGA GmbH unterliegt vor Gericht
(07. August 2007) Das Landgericht Bamberg hat mit Urteil vom 25.7.2007 die Verwendung folgender Preisgleitklauseln untersagt (Az 2 O 153/07):
Preisanpassungsklausel für den Flüssiggaspreise
"TEGA ist berechtigt bei wesentlichen Veränderungen maßgeblicher preisbildenden Faktoren (Einstandspreis, Transportkosten, Löhne, öffentliche Abgaben) die Preise anzupassen".
Preisanpassungsklausel für den Wartungsvertrag.
"TEGA ist berechtigt, bei wesentlichen Veränderungen maßgeblicher preisbildender Faktoren die Preise anzupassen. "
Geklagt hatte der Bund der Energieverbraucher e.V. Interessant ist die sehr ausführliche Urteilsbegründung.
Download Urteil Landgericht Bamberg vom 25. Juli 2007 - Az: 2 O 153/07