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ALG II & Strom Arbeitslosengeld-II-Empfänger bekommen Zuschüsse - Leserreaktion

ALG II & Strom

(19. November 2005) Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II werden die Heiz- und Energiekosten übernommen, aber nicht, wie früher bei der Sozialhilfe, automatisch an den Energieversorger abgeführt. Der ALG-II-Empfänger bekommt sein Geld ausgehändigt und entscheidet selbst, was er damit macht.

Nicht selten stellt er den Energieposten gegenüber anderen Verpflichtungen zurück. Das erhöht die Verluste der EVU.

Hier ein paar Beispiele: Die Ausfälle seien seit 2002 von 1,2 Mio auf 5,8 Mio Euro gestiegen, hieß es von der RWE Rhein-Ruhr AG. Die Zahlungsmoral habe sich in den vergangenen Jahren bei vielen der 1,9 Mio. Kunden erheblich verschlechtert. 2004 sei bei rund 21 300 Haushalte der Strom abgeschaltet worden.

Bei der Kölner RheinEnergie AG bleibt Zahl der Zählersperrungen dagegen verhältnismäßig konstant. Im vergangenen Jahr kappte das Unternehmen 14 000-mal den Strom im Versorgungsgebiet mit insgesamt 1,2 Mio Kunden. Im laufenden Jahr waren es bislang 11 700 Zähler. Bis Jahresende werde wohl wieder der Vorjahreswert erreicht, so das Unternehmen.

Die Stadtwerke Bonn verzeichnen dagegen über die Jahre eine leicht steigende Tendenz. Bei insgesamt 50 000 Kundenhaushalten gab es 2004 knapp 2000 Zählersperrungen, für 2005 wird mit einer leichten Zunahme gerechnet.

Leserreaktion darauf:

Dazu sei auf Seiten der Erwerbslosen und sozial Benachteiligten in Deutschland folgendes richtig gestellt:

  1. Die frühere Praxis der Sozialbehörden, die Energiekosten von Sozialeistungsbeziehern direkt an die, zumeist organisatorisch zur vorgesetzten Dienststelle (Stadtverwaltung, Landkreisverwaltung) gehörenden Energielieferanten (Stadtwerke usw.) zu überweisen, war schon zu Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes rechtswidrig.
    Das die Kosten nun unter "Hartz IV" bzw. SGB II bzw. SGB XII direkt an die Betroffenen gezahlt werden, ist rechtlich korrekt. Zuzugestehen ist, dass es wenige Fälle, ca. 1,0% der Leistungsbezieher pro Kommune gab und gibt, bei denen die Direktüberweisung angebracht ist. Dies aber kaum aus dem Grunde heraus, weil die Leute zahlungsunwillig wären, sondern weil diese 1,0 % z.B. nicht lesen/schreiben können, oder geistig beschädigt oder tatsächlich generell unfähig sind, mit Geld umzugehen.
  2. Den EVU entstehen durch angeblich zahlungsunwillige Sozialeistungsbezieher keinerlei nennenswerte Verluste. Solche Veröffentlichungen der EVU sind Propaganda, die behördenseitig und von vielen willigen Helfershelfern (damit sind nicht Sie gemeint!) öffentlich verbreitet werden, um aktuell das völlige Versagen der ach so tollen "Hartz-Reformen" zu kaschieren.
    Am 22. Oktober 2005 hat der Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner, der sich als Korruptionsjäger bundesweit einen Namen gemacht hat, in einem Interview mit der Frankfurter Neuen Presse klargestellt, dass dem angeblichen Sozialleistungsmissbrauch bei "Hartz-IV" in Höhe von angeblich 3 (in Worten: drei) Milliarden Euro jährlich bis zu 350 Milliarden Euro durch "Weiße-Kragen-Kriminalität", also Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug und Wirtschaftsbetrug entstehen, also hier Wohlhabende und Reiche dem Staat weitaus mehr Schaden zufügen, als die Sozialeistungsbezieher. An die Sozialeistungsbezieher traut man sich heran, diese verhetzt man in der Öffentlichkeit, gegen die mächtigen Kriminellen, die Steuern hinterziehen, Subventionen erschwindeln und sonstigen Wirtschaftsbetrug begehen, traut man sich nicht heran... Ein Schelm, der Arges dabei denkt.
  3. Aus der täglichen Arbeit des Bundes der Energieverbraucher e.V. dürfte Ihnen zudem sehr gut bekannt sein, dass die allermeisten Leistungssperren der EVU rechtswidrige solche waren und sind, ging und geht es dabei doch einerseits darum, wechselwillige Kunden durch Androhungen, den Zähler von der Wand zu reißen, bei den kommunalen Versorgern zu "halten", und geht es anderseits darum, dass nahezu alle EVU seit geraumer Zeit durch veraltete EDV und mangelhaftes Zählerableseverfahren, aber auch bewusst aus Betrugsinteresse falsche Rechnungen erstellen, und denjenigen Kunden, die sich dagegen zu Wehr setzen, mit ein paar großen Kerlen auf die Bude rücken um den den Zähler zu entfernen, wenn man nicht schweigt...

Dies betrifft vor allem sozial benachteiligte Haushalte, in denen sich die betroffenen Kunden der EVU weder juristisch auskennen, noch und sehr häufig wegen Lese/Schreibschwächen gar nicht in der Lage sind, zu erfassen, um was es eigentlich geht und dann gibts noch die Gruppe der Kunden, die wohl sehen, was passiert, sich bei den EVU wegen Falschabrechnungen beschweren und dafür umso mehr mit "Rollkommandos" und überfallartigen Zählerdemontagen eingeschüchtert und repressiert werden.

Wir als eine von vielen Sozial- und Erwerbslosen-Initiativen gehen davon aus, dass ein weiterer großer Wirtschaftskandal ansteht, wenn diese Sauereien endlich eine breite Öffentlichkeit finden.

Wir sehen EVU als eine weitere Machart kommunaler-privatwirtschaftlich organsierter Kriminalität an, denn nur zu oft hängt das finanzielle Wohl und Wehe der ohnehin überschuldeten Kommunen von den Einnahmen der EVU ab...

-- Mit freundlichen Grüssen

Sozialverein ARCA Soziales Netzwerk e.V. - der Vorstand - i.A. Thomas Kallay, 1. Vorsitzender Postfach 1402 37254 Eschwege Tel.: 05651/754706 Fax: 01212/556251367

letzte Änderung: 08.10.2024