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Falsche Stromrechnung - was tun? Abrechnungen für Strom, Gas, Fernwärme und Heizkosten sind falsch? Guter Rat beim Bund der Energieverbraucher

Falsche Abrechnung - was tun?

Immer wieder kommt es vor: Die Rechnung für Strom, Gas oder Fernwärme ist ungewöhnlich hoch. Fast jede zweite Heizkostenabrechnung ist falsch. Aber auch Strom- und Gasrechnungen sind mitunter fehlerhaft. Guter Rat ist teuer.
Nicht beim Bund der Energieverbraucher.

(13. März 2006) Immer wieder gibt es Fehler in Strom-, Gas- oder Fernwärmeabrechnungen. Wenn die Rechnungssumme die Vorjahresrechnung um das Doppelte übersteigt, sollten die Alarmglocken läuten und man muss nach den Ursachen suchen. Man sollte mindestens einmal monatlich alle Zählerstände notieren. Beim Gas kann man diese Zahlen in ein Diagramm eintragen und damit sofort Unstimmigkeiten entdecken (vergleiche ED 1/2003 ). Die folgenden Erklärungen gelten in erster Linie für Stromrechnungen.

Fall: Irrläufer

Man bekommt eine Rechnung, obwohl man gar kein Kunde ist. Dieser Fall kommt leider nicht so selten vor. Beispielsweise hat man den Stromversorger gewechselt und bekommt vom alten Versorger irrtümlich noch eine Rechnung.

Abhilfe:

Man sollte die Rechnung an den Rechnungssteller mit Kommentar zurücksenden.

Fall: Abrechnungsfehler

Die Zählerstände sind korrekt, jedoch ist die Abrechnung schlicht falsch. Ursache ist ein Fehler im Abrechnungsprogramm des Versorgungsunternehmens oder ein Eingabe- oder Bedienungsfehler. Man kann dies erkennen, indem man die Abrechnung nachrechnet. Die Abrechnung muss so einfach und verständlich sein, dass dies möglich ist.

In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) heißt es in §26,Absatz 1: "Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen."

Beispiel: Die Stadtwerke München stellten Hans Wegner für den Stromverbrauch einer Zwei-Zimmer-Wohnung, laut Rechnung 999.147 Kilowattstunden, 500 Mal mehr als im Vorjahr, 156.559,16 Euro in Rechnung. Damit nicht genug: Die Abrechnung kam gleich zweimal an. Der Bayerische Rundfunk - Fernsehen berichtete in seiner Sendung "Ohne Gewähr" am 16.12.2003.

Fehlerhafte Stromrechnung

Hans Wegener bekam für seine Zwei-Zimmer-Wohnung eine Stromrechnung über 156.599,16 Euro von den Stadtwerken München. Leider ist dies kein Einzelfall.

Abhilfe:

Jahresrechnung selbst rechnerisch prüfen. Oder vom Bund der Energieverbraucher prüfen lassen. Werden Fehler oder Unstimmigkeiten entdeckt, dann Reklamation beim Versorgungsunternehmen. Der Verbraucher braucht offensichtlich unrichtige Rechnungen nicht zu bezahlen (AVBEltV §30: "Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zu Zahlungsverweigerung nur, soweit sich aus den Umständen ergibt, dass offensichtliche Fehler vorliegen...").

Fall: Falschablesung

Die tatsächlichen Zählerstände stimmen nicht überein mit den Zählerständen der Abrechnung. Die Zähler wurden selbst oder vom Versorgungsunternehmen falsch abgelesen, Zahlen wurden vertauscht, falsch eingetragen, verwechselt, falsch übermittelt oder eingegeben. Man kann dies erkennen, indem man selbst die Zählerstände abliest und mit den Zählerständen der Abrechnung vergleicht.

Abhilfe:

Reklamation beim Versorgungsunternehmen.

Fall: Zählerdefekt

Die Zählerstände stimmen, die Abrechnung auch, der Verbrauch ist dennoch rätselhaft hoch. Die in Rechnung gestellte Energie wurde gar nicht verbraucht. Der Zähler kann defekt sein, zum Beispiel springt das Zählwerk.

Abhilfe:

Man kann veranlassen, dass der Zähler überprüft wird. Stellt sich heraus, dass er fehlerfrei ist, dann muss die Prüfung der Verbraucher zahlen, andernfalls das Versorgungsunternehmen. Es ist extrem selten, dass sich ein Zähler bei der Prüfung als fehlerhaft herausstellt.

Übrigens ist die auf dem Zähler angegebene Eichdauer nicht ausschlaggebend dafür, ob die Eichfrist abgelaufen ist. Die Zähler werden nur stichprobenartig überprüft. Wenn sich dabei keine Fehler herausstellen, dann gelten auch alle gleichartigen Zähler als nachgeeicht, auch ohne eine neue Eichplakete auf dem Zähler.

Fall: Installations- oder Gerätedefekt

Es wird Strom verbraucht, obwohl dem Kunden ein Verbrauch in dieser Höhe nicht bewusst ist. Das kann durch ein defektes Gerät verursacht werden (Elektroheizung, Durchlauferhitzer usw.). Oder der Nachbar ist versehentlich vom Elektriker an das eigene Netz angeschlossen worden. Auch wird berichtet von Kriechströmen durch ein offenes Kabel in der Wand.

Man kann diesen stillen Verbrauchern auf die Spur kommen, indem man alle Geräte abschaltet, auch die Heizung und die Kühltruhe, und den Verbrauch über einige Stunden beobachtet, indem man Zählerstand und Uhrzeit notiert, zum Beispiel in der Nachtzeit. Wenn man alle Geräte abschaltet, dann darf sich auch der Zähler nicht mehr drehen. Tut er es dennoch, dann stimmt etwas nicht. Die notierten Zählerstände und Uhrzeiten lassen erkennen, wie viel Strom unbeobachtet verbraucht wird.

Abhilfe:

Ein Elektriker kann für Abhilfe sorgen. Den verbrauchten Strom muss man leider bezahlen.

Fall: Preisüberhöhung

Die Rechnung erscheint zu hoch, die Verbräuche und die Abrechnung stimmen aber, denn die Preise sind erhöht worden oder sind insgesamt überhöht. Dieser Fall ist leider der Regelfall. Glücklicherweise brauchen Verbraucher das nun nicht mehr hinnehmen. Sie können sich mit guten Erfolgsaussichten wehren.

Abhilfe:

Mitglied im "Bund der Energieverbraucher" werden, den Versorger wechseln, nicht mehr mit Strom heizen, das Heizsystem umstellen. Die Zahlung überhöhter Rechnung verweigern und den Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB schriftlich geltend machen.

Fall: Mysterium

Der Verbrauch ist zu hoch, ohne dass eine plausible Erklärung auszumachen ist.

Abhilfe:

Regelmäßige Buchführung über Verbräuche schützt für künftige Rechnungsperioden vor Überraschungen. Denn ungewöhnlich hohe Verbräuche fallen bei dieser Kontrolle sofort auf und man kann den Ursachen nachgehen. Also täglich die Zählerstände ablesen und notieren. Hilfe und Unterstützung.

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letzte Änderung: 29.04.2024