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Kartellverfahren abgeschlossen 27 Millionen Euro Rückzahlung

Kartellverfahren abgeschlossen

(15. Oktober 2010, geändert 15. Dezember 2010) Das Bundeskartellamt hat die im Herbst 2009 eingeleiteten Missbrauchsverfahren gegen 17 Heizstromversorger erfolgreich abgeschlossen. Die betroffenen Unternehmen sowie eine Vielzahl von weiteren Heizstromversorgern haben sich der Behörde gegenüber zu umfassenden marktöffnenden Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus werden 13 Versorger Rückerstattungen an ihre Heizstromkunden leisten. Ca. 530.000 Kunden können deshalb eine finanzielle Kompensation im Umfang von insgesamt 27,2 Mio. Euro erwarten.

Der Heizstrommarkt umfasst die Stromlieferungen für 1,6 Millionen Nachtspeicherheizungen und 350.000 Wärmepumpen. Rund vier Prozent aller Haushalte heizen mit Strom. Seit 2006 hat sich die Zahl der Stromheizungen um 27 Prozent verringert.

Die Anbieter sind in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten praktisch ohne Wettbewerber. Anders als auf dem Markt für "normalen" Haushaltsstrom gibt es auf dem Heizstrommarkt zahlreiche Marktzutrittsschranken für neue Anbieter und bislang keine Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher. Die marktbeherrschenden Stellungen der etablierten Heizstromversorger werden nach den Untersuchungen des Bundeskartellamts durch hohe Marktzutrittsschranken abgesichert.

Das Bundeskartellamt hat die Preisgestaltung für rund 70% des Heizstrommarkts untersucht. Die Hälfte der Unternehmen verkauft den Heizstrom unter Einstandspreis. Der Heizstrom wird also von den übrigen Stromkunden subventioniert. Andere Unternehmen wiederum nutzen ihre marktbeherrschende Stellung aus, um überhöhte Preise durchzusetzen. 13 dieser Unternehmen haben, um eine Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamts zu vermeiden, sich zu Rückzahlungen an ihre Kunden verbindlich verpflichtet.

Zu diesen Unternehmen gehören E.ON, RWE und EWE. Das Bundeskartellamt hat sich für die Entgegennahme von Zusagen zum Verfahrensabschluss entschieden, da so schneller ein befriedigenderes und sichtbares Ergebnis für die betroffenen Nachfrager erzielt wird als dies eine Fortführung der Verfahren unter Inkaufnahme sich anschließender langwierigen Rechtsstreits zur Folge gehabt hätte. Die Entlastungen kommen den Kunden entweder in Form einer einmaligen, pauschalen Gutschrift mit der nächsten Abrechnung oder in Form von Verschiebungen von Preiserhöhungen zu Gute. Bei letzteren handelt es sich jeweils um Preiserhöhungen, die nachweislich aufgrund von Kostensteigerungen, insbesondere bei den EEG-Kosten, angemessen gewesen und ohne das Eingreifen des Bundeskartellamts zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt wären.

Die Versorger haben außerdem zugesagt, die den Kunden gewährten Entlastungen nicht im Zuge von Preismaßnahmen im Jahr 2011 zu kompensieren. Diese sogenannte "norepeated-game"-Klausel besagt, dass die Unternehmen 2011 sich verpflichtet haben, auf eine Margenausweitung zu verzichten. Die Weitergabe gestiegener Beschaffungskosten sowie gestiegener EEG-Kosten sowie sonstiger Abgaben und Steuern ist hiervon explizit nicht erfasst.

Neben den unmittelbaren finanziellen Zusagen haben die Verbraucher in vielen Fällen zusätzlich von einem weiteren preisdämpfenden Effekt profitiert: Nicht zuletzt unter dem Eindruck der laufenden Verfahren haben die betroffenen Unternehmen seit September 2009 teilweise erhebliche Kostensteigerungen, insbesondere aus dem Anstieg der EEG-Kosten zum 1.1.2010, nicht an die Kunden weitergegeben. Die hieraus entstandenen Entlastungen belaufen sich auf mindestens 20 Mio. Euro. Spätestens bei einem neuerlichen EEG-Kosten-Anstieg Anfang 2011 ist jedoch voraussichtlich auch wieder mit höheren Heizstrompreisen zu rechnen.

Im Rahmen der nun abgeschlossenen Verfahren des Bundeskartellamtes haben alle Unternehmen marktöffnenden Maßnahmen zugesagt, wie transparente Veröffentlichung von Heizstromtarifen und Lasttarifen im Internet.

Darüber hinaus haben sich die Unternehmen verpflichtet, für Heizstromlieferungen nur die niedrige Konzessionsabgabe für Sondervertragslieferungen von derzeit 0,11 ct/kWh zu erheben. Je nach Versorgungsgebiet resultiert hieraus eine zusätzliche direkte Entlastung der Heizstromabnehmer.

Liste der Unternehmen

Bericht des Bundeskartellamts

Andere Heizstromanbieter

Die Vereinigten Stadtwerke Ratzeburg liefern Heizstrom in ganz Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, die EWS Schönau versorgen das ganze Bundesgebiet mit Heizstrom, liegen jedoch mit ihren Preisen über denen der örtlichen Versorger. Nachtstrom liefert auch Evita Energie und die Kieler enQu (Tarif Duett).

letzte Änderung: 26.02.2024