ED 02/10
Strassenlaternen Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung

Strassenlaternen

Typischerweise meldet sich die Presse kurz vor Weihnachten. Ob denn nicht die Weihnachtsbeleuchtung verschwenderisch sei, man wolle doch Strom sparen, hätte die Kommune erklärt.
Und schon ist man mitten im Thema.

Straßenbeleuchtung dient in allererster Linie der Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der "Gefahrenabwehr". Konkrete Anforderungen finden sich in der DIN 5044.
Hinzu kommt in Städten auch die lichttechnische Gestaltung von Plätzen oder die absprechende Ausleuchtung von Gebäuden, Kirchen, Schlössern usw. Gerade in Innenstädten wünscht man sich oft mehr Licht und damit mehr Sicherheit.

Checken Sie den Haushaltsplan!

Die Straßenbeleuchtung verbraucht typischerweise nur ein bis zwei Prozent des gesamten Stromverbrauchs einer Stadt. Städtevergleiche zeigen Kennwerte zwischen 40 und 80 kWh pro Einwohner und Jahr.
Detaillierte Untersuchungen ergeben einen jährlichen Stromverbrauch pro Straßenmeter zwischen 10 und 30 kWh und Gesamtkosten einschließlich Installations- und Wartung zwischen 7,50 Euro und 20 Euro pro Einwohner. Diese Kenngröße kann recht einfach aus den Haushaltsplänen ermittelt werden.

Mehr Licht mit weniger Strom

Bei einem Vergleich der Zahl der Leuchten bzw. Lampen und der von diesen bereitgestellte Lichtstrom (in Lumen) jeweils pro Meter oder pro Einwohner zeigen sich deutliche Unterschiede in der Effizienz der Lampen. Effizient sind Leuchtstofflampen (Röhre oder Kompakt) mit bis zu 90 Lumen/ Watt.
Vielfach wurden in den letzten Jahren Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) mit nur 40-50 lm/Watt eingesetzt.


Daher ist es oft rentabel, diese durch Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV) mit 70-150 lm/Watt auszutauschen, also 80 W HQL gegen 50 W NAV oder 250 W HQL gegen 150 W NAV. Allerdings sind in diesem Fall spezielle Vorschaltgeräte erforderlich. Trotzdem kann sich das in wenigen Jahren rechnen.
Eine längere Lebensdauer der Lampen hilft zudem Wartungskosten zu sparen.

Die Stadt Kelkheim will alle Straßenleuchten auf NAV umrüsten und dabei ca. 300.000 kWh/a einsparen. Eine Untersuchung in Rheinland-Pfalz ergab Einsparpotenziale von 15-85%!
Sehr hohe Energieeinsparungen bei gleichzeitig sehr guter Farbwiedergabe lassen sich durch Umbau/ Umrüstung auf sogenannte Keramische Halogen-Metalldampflampen erzielen mit Nutzlebenserwartungen bis zu 20.000 h bei Lichtausbeuten zwischen 69 und 100 lm/W.

In südlichen Ländern weit verbreitet, hiersind Natriumniederdruckdampflampen (NA), die mit rein gelbem Licht und 150 - 200 lm/Watt hocheffizient sind. Oft werden ästhetische Gegenargumente angeführt, da bei NA-Lampen Farben kaum noch erkennbar sind.

Gedimmte Straßen

Eine einfache Methode, der Straßenbeleuchtungspflicht ohne Einschränkung nachzukommen und Strom zu sparen, sind "Halbnachtschaltungen" in denen z.B. von 21 Uhr - 5 Uhr die Lampen auf reduzierte oder halbe Leistung gesetzt werden.
Neben der einfachen Umschaltung von zwei auf eine Lampe bei Leuchtstoffröhren können andere Lampen mit speziellen Vorschaltgeräten "gedimmt" werden.

Vorteile für den Naturschutz

Zunehmend werden weitere Anforderungen an die Straßenbeleuchtung gestellt. Da HQL-Lampen viel UV-Licht emittieren, wirken diese wie Magnete auf Insekten wie Mücken, Fliegenlarven, Falter, Schmetterlinge. NAV, und v.a. NA-Lampen sind hier deutlich vorteilhafter.

Transparenz ist gefordert

Die meisten Kommunen haben die Verantwortung für die Straßenbeleuchtung aus der Hand gegeben. Meist gekoppelt mit Konzessionsverträgen wurden pauschale Straßenbeleuchtungsverträge mit dem örtlichen Stromversorger geschlossen.
Die Aufteilung zwischen Installations- bzw. Wartungskosten und Stromkosten und das Kosten-Nutzen-Verhältnis bleiben dabei oft im Verborgenen. Manche EVU bieten ihren Gemeinden von selbst die Optimierung der Straßenbeleuchtung mit Stromeinsparung an, andere ergehen sich in "Bedenken-Produktion".

Eine Vergleichsstudie des Städtebündnis "Energie Cites" zur Straßenbeleuchtung in 7 europäischen Städten hat gezeigt, dass Kommunen, die ihre Straßenbeleuchtung selbst betreiben, ein deutlich effizienteres System (mehr Natriumhochdruck- und weniger Quecksilberdampflampen) haben, als diejenigen, die die Verantwortung an Energieversorger abgegeben haben.

Im Rahmen der Liberalisierung des Strommarktes lohnt es sich daher oft, Neuverhandlungen anzustreben oder eine Ausschreibung mit klarer Kosten/Nutzen-Relation durchzuführen. Da durch langfristige Bindung an das EVU praktisch kein Wettbewerb erfolgt, können Kennwertvergleiche mit anderen Kommunen so manches "Licht aufgehen lassen".

letzte Änderung: 14.12.2016