EnEV 2009

Wohl dem, der dämmt

Am 1. Oktober 2009 tritt die neue, verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie löst die aktuelle EnEV 2007 - die nur genau zwei Jahre in Kraft war - ab. Die Energiedepesche fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Was ändert sich für Neubauten?

Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist um fast ein Drittel gesunken. Parallel dazu steigt der erforderliche Wärmeschutz der Gebäudehülle um etwa 15 Prozent. Als Maßstab gelten nach wie vor die sogenannten U-Werte1 der Gebäudehülle.

Der methodische Ansatz für die Nachweis-Berechnung für Wohngebäude ist neu: Der vorausberechnete Jahres-Primärenergiebedarf darf nicht höher sein als der eines entsprechenden Referenz-Wohnhauses. Dieses hat die gleiche Geometrie, die gleiche Nutzfläche sowie die gleiche Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus. Seine U-Werte1 sowie Luftdichtheit und Anlagentechnik stellt die EnEV 2009 in einer Tabelle bereit.

Den bisher übliche Formfaktor (A/V-Verhältnis) sucht man in der neuen EnEV vergebens. Der vorgeschriebene Wärmeschutz hängt vom Gebäudetyp ab: Ist ein Wohnhaus freistehend oder einseitig angebaut oder wird es erweitert, usw.

Auch unterscheidet die neue EnEV zwischen kleinen und großen Wohngebäude (über oder unter 350 Quadratmeter Nutzfläche).

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Damit es in dem neuen Gebäude sommers nicht zu heiß wird, muss der Planer nach wie vor die sommerliche Erwärmung entsprechend der einschlägigen Normen (DIN 4108: Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) vorausberechnen und die sich daraus ergebende Erwärmung des Innenraums begrenzen. Seit Anfang dieses Jahres gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (kurz: Wärmegesetz 2009) parallel zur EnEV. Unterschreitet der Bauherr die Anforderungen der EnEV 2009 um 15 Prozent, gilt eine Ausnahmeregelung, der Bauherr kann auf den Einsatz Erneuerbarer verzichten.

Was ändert sich im Baubestand?

Wer mehr als ein Zehntel der gesamten Außenfassade saniert, muss die neuen Höchstwerte für den Wärmeschutz berücksichtigen. Bisher galt das nur in Bezug auf die gesamte Bauteilfläche mit der gleichen Orientierung. Neue Bauteile dürfen die vorgeschriebenen U-Werte1 nicht überschreiten.

Wer künftig eine zusammenhängende Nutzfläche über 50 Quadratmeter ausbaut, muss nachweisen, dass der neue Gebäudeteil den Neubau-Standard erfüllt. Der bisher mögliche Ausbau-Bonus wurde abgeschafft.

Elektrische Speicherheizungen werden verboten - langsam

Wer ein Bestandsgebäude besitzt, das mindestens vier Monate jährlich normal beheizt wird, muss nun auch die ungedämmte, oberste Geschossdecke dämmen, sofern das oberste Geschoss zugänglich ist. Eigentümer dürfen stattdessen das darüberliegende, bisher ungedämmte Dach dämmen.

Heiß umstritten ist die Verpflichtung, elektrische Speicherheizungen außer Betrieb zu nehmen. Betroffen sind lediglich elektrisch beheizte Wohngebäude mit sechs und mehr Wohneinheiten. Die Nachrüstfristen sind sehr großzügig bemessen: Systeme, die bis Ende 1989 installiert wurden, müssen ab 2020 kalt bleiben.

Wer seine elektrische Speicherheizung 1990 oder später installiert oder erneuert hat, darf sie noch 30 Jahre weiter betreiben. Es gibt zahlreiche Ausnahmen: Wer trotz Fördermittel seine Heizung nicht wirtschaftlich vertretbar ersetzen kann, muss der Pflicht nicht nachkommen.

Auch Eigentümer von Gebäuden, die den Bauantrag im Jahr 1995 oder später gestellt haben, sind von der Pflicht verschont, genau wie Besitzer, deren Bestandsgebäude die energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995) erfüllen.

Bei der Ersetzung elektrischer Speicherheizungen muss der Eigentümer die Regelungen der neuen EnEV 2009 berücksichtigen. So darf er künftig nur Heizsysteme in Betrieb nehmen, bei denen das Produkt aus der Erzeugeraufwandszahl (eg) und dem Primärenergiefaktor (fp) nicht größerals 1,30 ist.

Vollzug der EnEV 2009

Seitdem die KfW-Förderdatenbank die EnEV-Nachweise (Energieausweise) überprüft und gegebenenfalls Fördergelder zurückverlangt, sofern der Nachweis nicht mit der Realität übereinstimmt, hat sich der Stellenwert des EnEV-Nachweises verbessert.

Der Bezirkschornsteinfegermeister prüft künftig die Nachrüstpflichten in Bestandsgebäuden. Bei der Feuerstättenschau sieht sich der Bezirksschornsteinfegermeister gemäß EnEV 2009 die Heizkessel im Bestand an sowie die Dämmung der Rohrleitungen. Wenn der Eigentümer eine neue Heizungsanlage installiert, überprüft der Bezirksschornsteinfegermeister auch, ob alle Anforderungen für die Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen erfüllt sind.

Als Nachweis gelten künftig auch Erklärungen der Unternehmen, die eine Sanierung im Sinne der EnEV durchführen, oder die Heizungen, Warmwasser-oder Klimaanlagen installieren. Darüber hinaus sind die Bußgeldbestimmungen nun strenger: Künftig gilt es auch als Ordnungswidrigkeit, wenn die bereitgestellten Daten für den Energieausweis im Bestand nicht korrekt sind, oder wenn der Aussteller die Berechnungen für den Energieausweis aufgrund von unkorrekten Daten durchführt. Nicht zuletzt droht die EnEV 2009 auch Firmen, die unkorrekte Unternehmererklärungen ausstellen, nun mit Bußgeldern.

1 - U-Wert: Maß für die Wärmedurchlässigkeit einer Wand

Wärmedämmung -– Halbe Sachen statt ganzer Sanierung

Selbst bei einer umfassenden Sanierung von Gebäuden werden nicht alle Bauteile energetisch optimiert. Das ist das Ergebnis einer Befragung von 17 Prozent aller Gebäude in Hannover (vgl. Gebäudeenergieberater, 06/2009). Eine ähnliche Studie war bereits 1989 durchgeführt worden.

Danach erhalten nur etwa ein Prozent aller Häuser jährlich eine Außenwanddämmung. Dieser Wert liegt deutlich unter der notwendigen Sanierungsrate von zwei Prozent jährlich. die einem 50-jährigen Sanierungszyklus für ein Gebäude entspricht.

Am häufigsten lassen Eigentümer Fenster austauschen, gefolgt von Dämmungen von Dach, Wand und Keller jeweils im Verhältnis 1:2:3:6. Trotz deutlich geringerer Kosten dämmen Verbraucher nur halb so häufig ihre Kellerwände wie Außenwände. Seit Mitte der 70er-Jahre haben sich dabei die jährlichen Umsetzungsraten verdoppelt – mit Ausnahme der Fenster. Bei ihnen lassen sich zwei Wellen erkennen: In den 80er-Jahren ließen Eigentümer ihre einfachverglasten Fenster erneuern. Die zweite Welle erfolgt jetzt, wobei Isolierverglasungen gegen Wärmeschutzverglasung ausgetauscht werden.

Die Untersuchung ergab zudem, dass sich die Dämmstoffstärken in den letzten 30 Jahren verdoppelt haben. Seit Beginn der 80er-Jahre liegen die Dämmstoffstärken leicht über den gesetzlichen Anforderungen. Bei der Heiztechnik setzt sich die Brennwerttechnologie zunehmend durch: Fast jede zweite Gasheizung in Ein- und Zweifamilienhäusern ist damit ausgerüstet.

Einfamilienhäuser sind stets besser gedämmt als Mehrfamilienhäuser. Das gilt vor allem, wenn Hausverwaltungen Mietgebäude betreuen. Haupthemmnis bei der energetischen Sanierung sind fehlende Finanzmittel. Die Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen wird unterschätzt. Das hemmt die Investitionsbereitschaft.

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letzte Änderung: 10.04.2025