Urteil des BGH

Urteil des BGH: Irreführung mit „klimaneutral“

(12. Januar 2025) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. Juni 2024 entschieden, dass Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ irreführend ist, wenn nicht klar erläutert wird, ob die beworbene Klimaneutralität durch CO2-Reduktion oder nur durch CO2-Kompensation erreicht wird. Laut Urteil (AZ I ZR 98/23) reicht es nicht aus, wenn Verbraucher auf externe Informationen verwiesen werden. Eine Klarstellung muss direkt in der Werbung erfolgen. Der BGH hob hervor, dass im Klimaschutz die CO2-Reduktion im Vergleich zur Kompensation vorrangig ist. Das Urteil hat weitreichende Folgen für Unternehmen, die „klimaneutral“ als Werbeaussage nutzen.

letzte Änderung: 21.02.2025