Heizungstausch vorausschauend planen

Bei Energieberatenden ist gerade die Hölle los, weil rund um das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes die Verunsicherung unter Eigenheimbesitzenden groß ist. Was bedeuten die neuen Bestimmungen für das eigene Haus und was ist zu tun, bevor die alte Heizung kaputt geht?
Von Vera von Keller

(8. Oktober 2024) Weil eine neue Heizung eine kostspielige Anschaffung ist, lohnt es sich, schon bevor die vorhandene Anlage altersschwach ausfällt, gründlich darüber nachzudenken, wie Wärme und heißes Wasser langfristig wirtschaftlich und nachhaltig im Haus bereitgestellt werden können. Schließlich sollte das neue Gerät für die nächsten 20 Jahre zuverlässig und kostengünstig arbeiten.

 ED 03/2024 Heizungstausch vorausschauend planen (S.18-20) 

Vera von Keller ist freie Journalistin und schreibt seit vielen Jahren über erneuerbare Energien und energie-effiziente Modernisierung.

Rund um die neue Heizung

Der Status quo beim Heizen sieht schlecht aus fürs Klima: Noch wird etwa jeder zweite Haushalt in Deutschland mit Gas beheizt, jeder vierte mit Öl. Insgesamt werden derzeit rund 80 % der Wärmenachfrage durch fossile Brennstoffe gedeckt – und jede dritte Heizung ist älter als 20 Jahre. Allerdings hat sich die Bundesregierung international verpflichtet, bis 2045 klimaneutral, also ohne Treibhausgasemissionen, zu wirtschaften. Damit sind Heizungen auf Basis fossiler Energieträger aus klimapolitischen Gründen ein Auslaufmodell: Ab 1. Januar 2045 dürfen Heizsysteme nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt auf 100 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein (siehe auch ED 4/2023).

National gilt das Klimaschutzgesetz mit Minderungszielen für den Gebäudebereich, die in den vergangenen vier Jahren nicht erfüllt wurden. Um internationale Klimaschutzvereinbarungen einzuhalten und eine klimaschonende Wärmeversorgung zu beschleunigen, gilt in Deutschland seit Anfang des Jahres das Gebäudeenergiegesetz (GEG), kurz „Heizungsgesetz“. 

 ED 03/2024 Heizungstausch vorausschauend planen (S.18-20) 

Auch wenn Beratungen und Verabschiedung des Heizungsgesetzes auf der politischen Bühne und in den Medien wortgewaltig begleitet worden sind, könnte die Umsetzung geräuscharm laufen. Einerseits sind GEG-konforme Anlagen, allen voran Wärmepumpen, in Neubaugebieten seit Jahren Stand der Technik. Andererseits waren Hausbesitzende schon immer in der Pflicht, Rücklagen anzusparen, beispielsweise für den Fall, dass die alte Heizung erneuert werden muss. 

Zur Wirtschaftlichkeitsrechnung und damit zur Bewertung der Heizkosten gehören einerseits Anschaffungskosten sowie Betriebs- und Wartungskosten über die Lebensdauer der Anlage und andererseits staatliche Fördermittel, die Investoren motivieren sollen. Dämmung und eine klimaschonende Heizungslösung sind zunächst teuer, senken jedoch in den Folgejahren die Heizkosten und machen sich so auf Dauer bezahlt. 

Welche Heizungstechnologien sind erlaubt?

Offiziell schafft das GEG verschiedene Optionen für Hausbesitzende, um beim Einbau einer neuen Heizung 65 % Wärme aus erneuerbaren Energien zu nutzen:

Anschluss an ein Wärmenetz

Kommunen müssen auf der Grundlage des seit Jahresanfang gültigen Wärmeplanungsgesetzes ihre Wärmepläne erstellen. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern läuft die Frist Ende Juni 2026 ab, kleinere Kommunen und Städte haben bis Ende Juni 2028 Zeit – bis dahin gelten Übergangsfristen. Diese Wärmepläne sollen aufzeigen, wo erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden können oder eine Wärmeversorgung über Wärmenetze oder möglicherweise Wasserstoffnetze erfolgen kann. Hausbesitzende wissen dann, ob sie überhaupt die Option für einen Anschluss ans örtliche Wärmenetz bekommen. 

Elektrische Wärmepumpe

Diese nutzt zum großen Teil Wärme aus der Umgebung, also aus Erde, Wasser oder Luft. Um die Umgebungswärme auf die im Haus erforderliche Temperatur zu bringen, ist Strom nötig: Einen Teil kann eine hauseigene PV-Anlage beitragen, deren Ertrag in der Heizperiode wegen des tiefen Sonnenstands allerdings nur gering ist; aus dem Netz wird der Strom schrittweise klimaneutral.

 ED 03/2024 Heizungstausch vorausschauend planen (S.18-20) 

Biomasseheizung 

Meist wird der Kessel mit Pellets, Hackschnitzeln oder Holzscheiten befeuert. Die Technik gilt zwar als klimaneutral und wird noch staatlich gefördert, weil beim Verfeuern von Holz nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie der Baum vorher über die Jahrzehnte gespeichert hat. Doch wegen der Feinstaubemissionen wird die Technik vor allem in Städten zunehmend kritisch gesehen. Außerdem prognostizieren Experten, dass nicht genug heimisches Holz vorhanden ist, um es im großen Maßstab zu verheizen.

Stromdirektheizung

Hier gibt es unterschiedliche technische Möglichkeiten. Der Neueinbau ist aber nur in besonders gut gedämmten Gebäuden erlaubt, da sonst hohe Betriebskosten drohen (GEG § 71d).

Solarthermie

Klassische Sonnenkollektoren liefern zu 100 % erneuerbare Wärme in ein Gebäude. Dabei decken sie aber nur unter besonderen Voraussetzungen mehr als 65 % des Wärmebedarfs. Daher ist praktisch immer eine Kombination mit anderen Wärmeerzeugern erforderlich. Biomassekessel erreichen mit Solarthermie eine höhere Effizienz und können damit in der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen um 20 Prozentpunkte erhöhten Fördersatz (Klimageschwindigkeitsbonus) erhalten. Wärmepumpenheizungen profitieren dagegen von der zusätzlichen Leistung der Sonnenkollektoren und sind mit dem Solarwärmespeicher besser für die Nutzung flexibler Stromtarife geeignet. Die Installation der Solarthermie-Systemtechnik ist also eine gute Basis für ein künftiges Heizsystem und erreicht auch bei fossil befeuerten Heizkesseln eine beträchtliche Verbesserung der CO2-Bilanz. 

Gas- oder Ölheizung

Fossile Energien sind nach wie vor GEG-konform, wenn die Wärme mindestens zu 65 % durch Solarthermiemodule erzeugt wird. Auch als klimafreundlich eingestufte Brennstoffe wie Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate gelten als GEG-konform. Ab 2029 müssen steigende Anteile von grünen Brennstoffen genutzt und dokumentiert werden. Achtung: Hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der zu erwartenden Kosten ist heizen mit Wasserstoff keine gute Idee. So kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München zu dem Schluss, dass Kommunen die Nutzung von Wasserstoff zum Heizen in ihrer Wärmeplanung von vorne herein ausschließen dürfen, wenn der Gasverteilnetzbetreiber die verbindliche Versorgung nicht frühzeitig zusichert. Wer bei der nächsten Heizung auf Gas setzt, könnte also in eine Kostenfalle tappen – wegen der kontinuierlich steigenden CO2-Abgabe und der künftig höheren Netzentgelte für Gas. 

Grundsätzlich sind sogar weitere Technologien oder Kombinationen auf Basis erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme möglich. Allerdings sind die Betreiber dann verpflichtet, durch eine fachkundige Person einen rechnerischen Nachweis über einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmeerzeugung zu erstellen.

 ED 03/2024 Heizungstausch vorausschauend planen (S.18-20) 

Was ist vor dem Heizungskauf wichtig?

Weil jedes Haus anders ist, Hausbesitzende über unterschiedliche Budgets verfügen und teilweise der Abschied von fossilen Brennstoffen schwierig sein kann, ist eine gründliche und fachkundige Energieberatung die Basis einer guten Entscheidung. So kann nicht nur die optimale Heiztechnik für den Altbau gefunden werden, sondern es locken auch zusätzliche Fördermittel. Denn die Heizung ist nur ein Baustein, wenn es darum geht, einen Altbau energetisch auf den Stand der Technik zu bringen. An erster Stelle sollte die Dämmung verbessert werden, weil das den Energieverbrauch unabhängig von der Heizung auf Dauer verringert. Wie das optimale Zusammenspiel von Dämmung, Heiztechnik und Heizverhalten aussehen kann, können zertifizierte Expertinnen und Experten anhand umfangreicher Erfahrungen belegen und mit entsprechender Software für Hausbesitzende individuell berechnen. Diese Fachleute dürfen auch die Anträge für Fördermittel stellen (siehe Grafik). 

Favorit Wärmepumpe

Um bestehende Einfamilienhäuser klimaneutral zu heizen, gilt die Wärmepumpe als wichtigste Technologie. Die Anschaffung im Rahmen eines Heizungstauschs kann zwar schnell mehrere Zehntausend Euro kosten, rechnet sich über ihre Lebenszeit aber besser als ein in der Anschaffung vergleichsweise günstiger Gaskessel, dessen Brennstoffkosten in den kommenden Jahren allein schon durch die CO2-Steuer kontinuierlich steigen werden. Außerdem sichert eine solche Investition ab gegen unvorhersehbare Preissprünge bei Gas und Öl. Besonders effizient arbeitet die Wärmepumpe, wenn das Haus von der Kellerdecke über Fassade und Fenster bis hinauf zum Dach gut gedämmt ist und große Heizflächen niedrige Vorlauftemperaturen ermöglichen. 

Günstige Übergangslösung: Klimaanlage

Eine schnelle und vor allem kostengünstige (Übergangs-)Lösung für alle, die noch vor einer kostspieligen Modernisierung zurückschrecken, aber kurzfristig das 65-Prozent-Ziel erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung erreichen wollen, kann der Einbau von Split-Klimageräten sein, sogenannten Luft-Luft-Wärmepumpen. Für ein gedämmtes Einfamilienhaus können als Ergänzung zur Gasheizung schon zwei strombetriebene Split-Geräte in den Hauptwohnräumen ausreichen, um 65 % der insgesamt benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Investitionskosten: nur gut 5.000 Euro. Diese Systeme sind nicht mit den Heizkörpern verbunden, sondern erwärmen direkt die Innenraumluft. Auf Dauer kann der Anschluss ans Wärmenetz die ökologisch günstigere Lösung sein, die Hausbesitzenden gleichzeitig Geld spart.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Maßnahmen zum Einbau eines neuen Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen (BEG EM) wahlweise mit einem Zuschuss und einem Kredit unterstützt – bis zu einem Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro sogar zinsverbilligt.

Eine maximale staatliche Förderung für Heizungstausch und energetische Modernisierung bekommt, wer zuvor einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energieberatenden erstellen lässt. Diese Energieberatung fördert die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW). Anschließend fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Sanierungsmaßnahmen, die im iSFP empfohlen werden, bis zu einer Investitionssumme von 60.000 Euro mit 20 % als Zuschuss. Ohne iSFP können Investitionen nur bis 30.000 Euro mit 15 % Zuschuss gefördert werden. Ein iSFP lohnt sich also besonders bei größeren Investitionen.

Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann mit folgenden Fördermöglichkeiten rechnen: 

  • Grundförderung von 30 % der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %. 
  • Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 %. 
  • Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel oder Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle verwenden, wird ein zusätzlicher Bonus von 5 % gewährt.

Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 % der Gesamtkosten nicht übersteigen. Wichtig: Es gibt nur eine finanzielle Unterstützung, wenn die Förderung vor dem Kauf der neuen Heizung beantragt wird.

Weiterführende Empfehlungen zum Heizungstausch

Wissenswertes zum Gebäudeenergiegesetz und Heizen mit erneuerbaren Energien, zu energetischer Sanierung, Energieberatung und dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP):

Wärmewende
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: www.energiewechsel.de/geg 
Gebäudeforum Klimaneutral: www.gebaeudeforum.de 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: www.bbsr-geg.bund.de
CO2-online, gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH: www.co2online.de 
Klimaanlage als Heizung: www.bdev.de/heizungklima und www.bdev.de/heizklimatest

Förderung 
www.bdev.de/bafageld
www.bdev.de/kfwgeld 
www.bdev.de/geldtest

Energieberatung
Liste mit Experten für die Beratung: www.energie-effizienz-experten.de
Energieberaterverband GIH: www.isfp-bonus.info 
Verbraucherzentrale Bundesverband: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de 

letzte Änderung: 19.12.2024