Probleme beim Anbieterwechsel für Gas und Strom
Von Michael Herte
(4. Dezember 2024) Sinkende Gas- und Strompreise machen einen Anbieterwechsel attraktiv (siehe ED 2/2024). Hier werden einige Herausforderungen und passende Lösungen beim Wechselprozess dargestellt: Energielieferverträge werden meist online abgeschlossen. Verbindlich wird der Vertrag erst mit der Annahme durch den Anbieter. Es gibt keine festen gesetzlichen Fristen, bis wann dieser einen Antrag des Kunden anzunehmen hat. Verbraucher können aber die Vertragsannahme innerhalb einer angemessenen Frist (üblich 14 Tage) erwarten. Wer den Antrag nach dieser Zeit zurückziehen will, sollte den Anbieter schriftlich informieren. Spätestens nach Vertragsschluss muss der neue Energieanbieter schriftlich bestätigen, wann die Belieferung beginnt. Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat er für den Wechselprozess drei Wochen Zeit, aber der genaue Beginn ist oft unklar.
Lieferantenkonkurrenz und Altvertrag
Probleme entstehen, wenn Verbraucher den Überblick über ihre Anträge bei Unternehmen verlieren und mehrere Verträge schließen. Um einen Konflikt zwischen den Anbietern zu vermeiden, regeln die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung (GPKE/GeLiGas) den Wechselprozess. Der alte Anbieter hat ein Vetorecht, muss also nicht ausdrücklich zustimmen. Bei fehlender Reaktion wird der alte Anbieter abgemeldet. Wenn ein neuer Anbieter eine frühere Belieferung anmeldet, wird eine spätere Anmeldung hinfällig. Der verdrängte Anbieter kann Schadenersatz von dem Kunden fordern, wenn dieser die Überschneidung durch mehrere Vertragsschlüsse ausgelöst hat.
Schadenersatz bei verzögertem Wechsel
Der Wechsel muss innerhalb von drei Wochen erfolgen. Bei Verzögerungen haben Kunden Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie im teuren Altvertrag oder in der Grundversorgung bleiben müssen. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Neuvertrag. Ist der Vertrag nicht angenommen, greift der Schadenersatzanspruch nicht.
Fehlende Schlussrechnung
Seit dem 27.7.2021 müssen Energielieferanten spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses eine Schlussrechnung stellen. Guthaben sind innerhalb von zwei Wochen auszuzahlen.
Ratschläge für Verbraucher
- Nicht zu lange auf die Vertragsannahme warten. Den Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen fordern oder den Antrag zurückziehen.
- Bei Schadenersatzforderungen durch Lieferanten rechtliche Unterstützung suchen, beispielsweise beim Bund der Energieverbraucher oder bei einer Verbraucherzentrale. Ein Schlichtungsverfahren kann helfen.
- Eine Schlussrechnung nach sechs Wochen vom alten Lieferanten anfordern. Ein Musterbrief ist bei der Verbraucherzentrale verfügbar: www.bdev.de/fristsetzung