Preiserhöhung Energieversorger

Preiserhöhung Energieversorger: Sammelklage gegen Extraenergie

Von Michael Herte

(10. Juni 2024) Die ExtraEnergie GmbH ist unter Energieverbrauchern bekannt. Das Unternehmen agiert als Discount-Anbieter unter verschiedenen Marken wie ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie und beliefert nach eigenen Angaben über eine Million Kunden. Eigentümerin der Extraenergie ist nach Recherchen im Internet die Stonehill Financial Services mit Sitz auf den Jungferninseln. Verbraucherschützer setzen sich immer wieder mit diesem Unternehmen auseinander. Bereits 2015 haben sie vor Gericht erwirkt, dass sich Extraenergie nicht auf eine unverständliche Preiserhöhungsklausel berufen kann. Auch Jahre danach sind Verbraucherzentralen erfolgreich gegen unberechtigte Preiserhöhungen des Discounters vor Gericht gezogen.

 ED 01/2024 Preiserhöhung Energieversorger: Sammelklage gegen Extraenergie (S.8) 

Mit der Energiekrise seit Juli 2022 hat Extraenergie seine Preise für Strom und Gas erheblich angehoben, zu Unrecht nach Ansicht der Verbraucherschützer. Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in seinem Urteil (Az. I-20 U 318/22) bestätigt und entschieden, dass die Preiserhöhungen rechtswidrig waren. Der Anbieter durfte unter den gegebenen Umständen keine einseitige Preiserhöhung vornehmen. Dieses Urteil hat leider einen Nachteil – es wirkt sich nicht unmittelbar auf alle betroffenen Kunden aus. Im Prinzip muss jeder selbst noch einmal klagen, wenn er zu viel gezahlte Abschläge zurückhaben oder weiter zum ursprünglich vereinbarten Preis beliefert werden will.

Hier kommt jedoch die im Oktober 2023 eingeführte Sammelklage ins Spiel: Am 01.12.2023 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) beim OLG Hamm eine Sammelklage gegen Extraenergie eingereicht. Damit will der VZBV erreichen, dass die überhöhten Beträge an die Betroffenen zurückgezahlt und die Kunden zu den ursprünglichen Konditionen weiter beliefert werden. Betroffene Verbraucher können sich kostenlos in das Klageregister eintragen und profitieren davon bei einem positiven Gerichtsurteil. Das Klageregister ist seit dem 27.02.2024 eröffnet. Ein Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob der individuelle Fall zur Klage passt. Anschließend erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

letzte Änderung: 24.01.2024