Öl, Flüssiggas, Pellets: Hilfe startet: Härtefallhilfen jetzt beantragen!

Von Dr. Aribert Peters

(11. Juli 2023)  Auch wer mit Öl, Flüssiggas oder Pellets heizt, bekommt einen Teil der gestiegenen Energiekosten vom Staat zurück. Darauf haben sich Bund und Länder im vorigen Jahr geeinigt. Wer 2022 mehr als das Doppelte seines Energiepreises des Vorjahrs bezahlt hat, kann einen Zuschuss aus einem Fonds beantragen. Die Rechnungen müssen zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 erstellt worden sein. Die Anträge werden an das jeweilige Bundesland gestellt. Die Hilfszahlung berechnet sich nach einer Formel und kann bis höchstens 2.000 Euro pro Haushalt betragen.

  ED 02/2023 Öl, Flüssiggas, Pellets: Hilfe startet: Härtefallhilfen jetzt beantragen! (S. 9)
  

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat nun endlich die Mittel für die Härtefallhilfen für private Haushalte freigegeben. Zwischen Anfang und Mitte Mai schwankte der Start der Antragstellung in den einzelnen Bundesländern. Ende März hatte Jens Spahn (CDU) die Bundesregierung noch ermahnt: „Es gibt zwar mittlerweile eine Vereinbarung mit den Ländern – unterzeichnet ist die zum Teil immer noch nicht –, aber bis zur Umsetzung dauert es auch wieder viele Wochen.“ Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Regelungen auf einer Internetseite erläutert. Dort findet man auch die Links zu den jeweiligen Antragsportalen der Bundesländer. 

letzte Änderung: 18.01.2025