Abmahnung zeigt Wirkung

E.on und die Stadtwerke Gelnhausen
Abmahnung zeigt Wirkung

(11. Dezember 2009, ergänzt 07. Januar 2010) Nicht überall, wo Stadtwerke draufsteht, sind auch Stadtwerke drin. Zum Beispiel gehören die sogenannten Stadtwerke Gelnhausen zu 100 Prozent dem Konzern E.on Mitte.

Der Bund der Energieverbraucher ist der Ansicht, dass durch die Firmenbezeichnung "Stadtwerke Gelnhausen“ Verbraucher getäuscht werden und hat die Stadtwerke Gelnhausen abgemahnt.

Mit Erfolg, denn künftig wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Bezeichung "Stadtwerke Gelnhausen" mit dem klarstellenden Zusatz "Ein Unternehmen der E.on Mitte AG" versehen.

In Bremen hat das Hanseatische Oberlandesgericht dem dortigen Versorger die Bezeichnung "swb" untersagt, weil sie dadurch suggeriert, dass es sich um ein kommunal geführtes Unternehmen handelt (Az 2 W 92/09).

Das Landgericht Bremen hob die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Namensstreit gegen die Bremer swb AG auf. Eine Eilbedürftigkeit gebe es nicht, das habe die antragstellende Goldgas GmbH zu erkennen gegeben, so das Gericht.

Damit darf swb den Firmennamen vorerst weiter führen. Der Namensstreit wird nun im Hauptsacheverfahren weitergeführt, eine mündliche Verhandlung könnte im Februar stattfinden.

Goldgas meint, die Buchstaben "swb" stünden für "Stadtwerke Bremen", was dem Kunden vortäusche, swb sei ein kommunales Unternehmen. Dies sei wettbewerbsverzerrend.

Die Klage ist eine Reaktion auf gerichtliche Anordnungen gegen die "Goldgas Stadtwerke GmbH", sie dürfe nicht mit "Stadtwerke" im Namen auftreten. Vorläufig nennt sie sich "Goldgas SW".

letzte Änderung: 22.04.2025