ED 02/17 Die Welt reparieren oder wegwerfen? (S.22-25)

Sparsame Hausgeräte

Bei jeder Anschaffung eines Elektrogeräts sollte man sich überlegen, ob man es wirklich braucht, und falls ja, welchen Stromverbrauch es verursacht. Dann sollte man sich für ein Gerät entscheiden, das einen besonders niedrigen Strom- und ggf. Wasserverbrauch hat. Hierfür gibt es Listen, von denen wir hier einige nennen:

Aktuelle große Haushaltsgeräte ("Weiße Ware"): http://www.spargeraete.de

Aktuelle große und kleine Haushaltsgeräte, Fernseher + Computer/Büro: http://www.ecotopten.de


Große Haushaltsgeräte ("Weiße Ware") aus Vorjahren (gut zu gebrauchen, wenn man ein gebrauchtes Gerät kaufen möchte): unten auf der Seite  http://nei-dt.de/fachinformationen/strom-sparen-und-erzeugen/stromsparen/


Ferner kann man selbst in der Produktdatenbank EPREL der Europäischen Kommission recherchieren: http://eprel.ec.europa.eu/screen/home

Achtung: Neue Energielabel

Von Louis-F. Stahl

(12. Februar 2021) A, A+, A++ oder doch besser A+++? Mit steigender Energieeffizienz von Hausgeräten wurden die 1994 eingeführten Energielabel immer unübersichtlicher. Im Jahr 2017 einigten sich die EU-Staaten auf eine neue, einheitliche Kennzeichnung (siehe „Neue EU-Effizienzlabel“), die zum März 2021 in Kraft treten wird. Die komplizierten Plus-Klassen werden durch eine einfache und einheitliche Skala von A bis G für alle Geräteklassen ersetzt, wobei die Messlatte für die neue Einstufung so hoch gesetzt wurde, dass zum März voraussichtlich kein Gerät mit einem „A“ ausgezeichnet sein wird. Dieser Schritt soll die Gerätehersteller, die sich die letzten Jahre auf A+++ ausruhen konnten, dazu animieren, noch effizientere Geräte auf den Markt zu bringen.

915 Beispiel für neues Energielabel / Grafik: EU-Kommission

Bei einer Geräteneuanschaffung rät der Bund der Energieverbraucher darauf zu achten, ob auf dem Label oben rechts ein QR-Code zu finden ist. Der QR-Code befindet sich nur auf den neuen Labeln. Eine Umrechnung der neuen Effizienzstufen auf die alten Label ist nicht möglich. Geräte mit einem neuen „B“ Label können effizienter sein als Geräte mit einem alten „A+++“ Label. Verbraucher sollten daher die alten Einstufungen auf einem Label ohne QR-Code ab sofort nicht mehr zum Vergleich heranziehen. Einzelhändler sind grundsätzlich verpflichtet, die neuen Label bis spätestens zum 18. März 2021 an den Geräten anzubringen.

Neben der eindeutigeren Einstufung haben die neuen Label noch weitere Vorteile: Der QR-Code kann mit einem Smartphone ausgelesen werden und zeigt auf den Eintrag des Gerätes in der EU-Produktdatenbank (de.label2020.eu) mit weiteren Informationen zum Gerät. Zudem enthalten die neuen Label im unteren Bereich zusätzliche Informationen wie beispielsweise die Programmdauer bei Wasch- und Spülmaschinen, sehr differenzierte Angaben bei Waschtrocknern und Verbrauchsangaben für den energieintensiveren HDR-Modus bei modernen Fernsehern, die einen besseren Gerätevergleich ermöglichen.

Eine Ausnahme bilden Leuchtmittel: Für diese Gerätekategorie ist die Umstellung der Label erst ab September 2021 und dann mit einer Übergangsfrist bis zum 1. März 2023 vorgesehen. Bei Leuchtmitteln rät der Bund der Energieverbraucher daher grundsätzlich dazu, nicht auf die Effizienzstufen zu achten, sondern darauf, wie viel Lumen ein Leuchtmittel pro Watt erzeugt. Dazu teilen Sie einfach die Angabe des Lichtstroms (Lumen) durch den Energiebedarf (Watt) eines Leuchtmittels. Beide Angaben stehen auf der Verpackung. Je höher dieser Wert, desto effizienter ist das Leuchtmittel. Zum Vergleich: Eine Glühlampe erzeugt etwa 12 Lumen pro Watt, eine gute LED-Lampe 90 bis 150 Lumen pro Watt.

letzte Änderung: 07.08.2023