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Entlastung ab 2022: EEG-Umlage sinkt deutlich
Von Louis-F. Stahl
(18. November 2021) Aufgrund der in den letzten Monaten stark gestiegenen Strombörsenpreise (siehe „Dramatische Energiepreisexplosion“) wird die EEG-Umlage zum 1. Januar 2022 von derzeit 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,723 Cent/kWh um über 40 Prozent sinken. Die genaue Höhe der EEG-Umlage im kommenden Kalenderjahr veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober 2021.
Neben den gestiegenen Strombörsenpreisen, die eine effektive EEG-Umlagesenkung von rund 2 Cent/kWh bewirkt haben, wird die EEG-Umlage auch durch einen Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe um rund 0,8 Cent/kWh entlastet. Die EEG-Umlage hätte jedoch noch deutlich weiter auf gut 1,7 Cent/kWh gesenkt werden können, wenn, wie im laufenden Jahr und für das Jahr 2022 geplant, Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm zur EEG-Umlagesenkung mit einer Auswirkung von rund 2 Cent/kWh eingesetzt würden. Auf diese Maßnahme wurde laut Bundeswirtschaftsministerium per „Koalitionsbeschluss“ verzichtet, da die EEG-Umlage bedingt durch die hohen Strombörsenpreise von selbst unter den politischen Zielwert von 6 Cent/kWh gesunken sei.
Die EEG-Umlage dient der anteiligen Finanzierung der Einspeisevergütung von Erzeugungsanlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betrieben werden und deckt die Differenz zwischen dem erzielten Strombörsenpreis sowie den durch die Netzbetreiber an die Anlagenbetreiber auszuzahlenden Einspeisevergütungen und Marktprämien. Die EEG-Umlage wird zum Großteil durch Haushalts- und Gewerbekunden getragen, da Großverbraucher durch eine „Besondere Ausgleichsregelung“ großzügige Befreiungen genießen.