ED 04/21 Dauerbrenner Flüssiggas (S.10-13)

Schröder Gas GmbH & Co KG Unterlassungserklärung vom 28. März 2006

Hiermit verpflichten wir uns, die Firma Schröder-Gas GmbH, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen und an den Bund für Energieverbraucher e.V. zu zahlenden Vertragsstrafe von 5.001,00 EUR (in Worten: fünftausendeins Euro) zu unterlassen.

  1. zukünftig mit Verbrauchern Flüssiggas-Lieferverträge abzuschließen, in denen wir eine Preisanpassungsklausel mit folgendem Wortlaut vorgeben:
    Die Belieferung durch das Versorgungsunternehmen erfolgt stets zu seinen am Tage des Gefahrübergangs der Ware gültigen Preisen. Sollte die Ware (hier Flüssiggas) nach Vertragsabschluss mit Mehrkosten, wie neu eingeführten oder erhöhten Zöllen, Steuern, sonstigen Abgaben oder mit erhöhten Frachtkosten oder Umschlagsätzen belastet werden, so erhöht sich der vereinbarte Preis dementsprechend.

    und/oder:

    Bei Mindermengen-Lieferungen, d. h. bei Lieferungen, die 85% einer Tankfüllung nicht erreichen, ist das Versorgungsunternehmen berechtigt, sofern die Mindermengenlieferung vom Kunden zu vertreten ist, eine Preisangleichung vorzunehmen.

    sowie

  2. zukünftig bei Verbrauchern, mit denen wir einen Flüssiggas-Liefervertrag abgeschlossen haben, uns bei einer Preisanpassung auf § 6 Absatz 2 des Vertragstextes "Liefervereinbarung" mit dem vorbezeichneten Wortlaut zu berufen.

  3. Darüber hinaus verpflichten wir uns, die dem Bund der Energieverbraucher e. V. für dieses Abmahnverfahren entstandenen Kosten gemäß der in der Anlage beigefügten Kostenrechnung des Rechtsanwälte Rentzmann und Brenken, Am Haseufer 4, 49610 Quakenbrück, zu erstatten.

letzte Änderung: 06.04.2009