Unterlassungserklärung der Friedrich Scharr KG vom 8. August 2006
Die Friedrich Scharr KG, Liebknechtstraße 50, 70565 Stuttgart verpflichtet sich gegenüber dem Bund der Energieverbraucher Gemeinnütziger e.V., Frankfurter Straße 1, 53572 Unkel
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es künftig zu unterlassen, mit Verbrauchern "Verträge über die Versorgung mit Flüssiggas und Abrechnung über einen Flüssiggaszähler (Gaszählervertrag)" zu schließen, in denen eine Preisanpassungsklausel mit folgendem Wortlaut enthalten ist: "Im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten für Flüssiggas, einer Änderung der Lohn-, Material-, Transport- und Lagerkosten ist Scharr berechtigt, seine Preise entsprechend der Erhöhung/Veränderung jeweils mit Wirkung zur nächsten Abrechnungsperiode anzupassen."
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sich künftig gegenüber Verbrauchern, mit denen ein "Vertrag über die Versorgung mit Flüssiggas und Abrechnung über eine Flüssiggaszähler (Gaszählervertrag)" geschlossen wurde, bei der Preisanpassung auf eine Preisanpassungsklausel mit folgendem Wortlaut zu berufen: "Im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten für Flüssiggas, einer Änderung der Lohn-, Material-, Transport- und Lagerkosten ist Scharr berechtigt, seine Preise entsprechend der Erhöhung/Veränderung jeweils mit Wirkung zur nächsten Abrechnungsperiode anzupassen."
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bei jeder künftigen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflichten gemäß Ziff. 1 und 2 an den Bund der Energieverbraucher Gemeinnütziger e.V. eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 zu zahlen;
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die bei den Rechtsanwälten Rentzmann pp., Robert-Kleinert-Straße 2, 49610 Quakenbrück entstandenen Gebühren (1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG nach einem Streitwert von Euro 10.000,00 nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer) an Rechtsanwälte Rentzmann pp. zu zahlen.