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Erklärung zu den Rechten der Energieverbraucher

(1.Dezember 2004) Der Bund der Energieverbraucher hat sich die Verwirklichung der Rechte der Energieverbraucher in Deutschland zum Ziel gesetzt.

Die Verwirklichung der Rechte von Energieverbrauchern sind sehr wichtig für die Verwirklichung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung, einer unabdingbaren Säule für alle modernen Volkswirtschaften.

Eine erster und wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist eine umfassende und allgemein akzeptierte Festlegung der den Energieverbrauchern zustehenden Rechte.

Deshalb will der Bund der Energieverbraucher in einem Diskussionsprozess mit wichtigen politischen Institutionen in Deutschland und Europa eine Erklärung zu den Rechten der Energieverbraucher entwickeln und vorbereiten. Sie soll einerseits unabdingbare Rechte der Energieverbraucher festschreiben und andererseits auf eine möglichst breite Zustimmung stoßen.

Die so entwickelte "Erklärung zu den Rechten der Energieverbraucher" wird einer Reihe von Persönlichkeiten und Institutionen zur Unterzeichnung vorgelegt.

Durch den Diskussionsprozess und die Unterzeichnung der Erklärung rücken die Rechte der Energieverbraucher in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Zugleich mit der Diskussion und Unterzeichnung wird die Durchsetzung der Verbraucherrechte voranzuschreiten.

Die "Erklärung zu den Rechten der Energieverbraucher" ist kein rechtlich bindendes Dokument wie ein Gesetz oder eine Verordnung. Ihr kommt jedoch als Willenserklärung eine politische und auch praktische Bedeutung zu.

Die Erklärung wurde von der Hauptversammlung des Bundes der Energieverbraucher e.V. am 7. November 2004 beschlossen. Sie wurde nahezu gleichlautend vom britischen Verbraucherschutzorganisation "Energywatch" als Annex B im Corporate Plan 2004 -2008 veröffentlicht.

Vgl. Rechte der Energieverbraucher

Wortlaut der Erklärung

letzte Änderung: 10.02.2012