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Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 10. Juni 2016
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Umlage vom Bundesgerichtshof kassiert

Netzentgeltnachlässe nichtig - Umlage zurückfordern

(Unkel, den 10. Juni 2016) Jeder Stromverbraucher zahlt mit seiner Stromrechnung eine Reihe von Umlagen. Nicht immer geht es dabei mit rechten Dingen zu. Die sogenannte "§ 19  STROMNEV-Umlage" hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12. April 2016 für nichtig erklärt (Az EnVR 25/13). Die Begründung liegt seit wenigen Tagen vor.

Die Umlage ist illegal, weil sie laut Bundesgerichtshof ohne gesetzliche Grundlage erhoben wird. Der Hintergrund ist folgender: Die Stromnetzbetreiber erlassen Großverbrauchern einen Teil des Netzentgelts, gestützt auf § 19 der Stromnetzentgeltverordnung. 2012 wurden 2.800 derartige Befreiungen von der Bundesnetzagentur genehmigt. In der Summe waren das 2012 416 Millionen Euro. Dafür müssen alle nicht befreiten Kunden etwas mehr bezahlen, im Jahr 2016 0,38 Cent je Kilowattstunde oder 13 Euro je Privathaushalt. Diese Umlage hat die Bundesnetzagentur am 14. Dezember 2011 verfügt, ohne dass es dafür einen Auftrag vom Gesetzgeber gab (bdev.de/19umlage8bk). Aber auch die Netzentgeltbefreiungen selbst sind laut Bundesgerichtshof nichtig. Das Urteil kommt nicht vom 8. Zivilsenat, der sich in den vergangenen Monaten durch wenig verbraucherfreundliche Urteile hervorgetan hat, sondern vom Kartellsenat.

Die jetzt für nichtig erklärte Netzentgeltminderung ist nicht nur juristisch, sondern auch energiewirtschaftlich höchst fragwürdig. Das Ingenieurbüro BET und sogar die Bundesnetzagentur selbst in einem nichtöffentlichen Evaluierungsbericht waren zu einer kritischen Bewertung der Befreiungen gekommen. Der Bund der Energieverbraucher e.V. forderte die sofortige Abschaffung der seiner Ansicht nach ungerechtfertigten Nachlässe.

Die Verbraucher sollten sich die ungerechtfertigt erhobene Umlage zurückholen, rät der Bund der Energieverbraucher e.V. Er prüft derzeit die rechtlichen Möglichkeiten, die sich dafür anbieten.

letzte Änderung: 12.12.2011