Tarifstruktur und Anschlusskosten
(17. Dezember 2002)
Tarifstruktur
Die Fernwärmetarife bestehen in der Regel aus Grund- und Arbeitspreis. Der Grundpreis steigt in der Regel mit dem Lohnkostenindex oder ähnlichen gesamtwirtschaftlichen Kenngrößen. Ein hoher Grundpreis macht die Fernwärmerechnung vom tatsächlichen Verbrauch ein Stück weit unabhängig. Die Belohnung der Verbraucher für energiesparendes Verhalten sinkt.
Der Versorger hat mit hohem Grundpreis eine von der Abnahmemenge unabhängige gesicherte Einnahme. Deshalb sind für die Kunden Tarife ohne Grundpreis oder mit einem möglichst geringen Grundpreis vorteilhaft. Nur wenige Versorger kommen dem Kunden und dem Gedanken der Energieeinsparung so weit entgegen, dass sie auf Grundpreise gänzlich verzichten. In der Regel macht der Grundpreis 65% des Gesamtpreises aus. Auch wenn ein hoher Grundpreisanteil dem geringen Anteil der variablen Kosten beim Versorger entspricht, macht er Einsparbemühungen zunichte.
Preisgleitklauseln passen die Arbeitspreise der Fernwärme an die Kosten der Einsatzenergien und die allgemeine Entwicklung von Energiepreisen und Lebenshaltungskosten an. Sinken z.B. die Ölpreise, dann sorgen die Preisgleitklauseln dafür, dass auch der Fernwärmepreis sinkt. Ist die Kopplung von Fernwärme an den Ölpreis zu stark, dann würden sich bei doppelten Ölpreisen auch die Fernwärmepreise verdoppeln. Die Kopplung darf auch nicht zu schwach sein. In der Praxis hat sich eine Kopplung von 30 bis 50% bewährt. Bei einer Verdopplung der Ölpreise würde damit der Fernwärmepreis um 30 bis 50% steigen. Eine Kopplung zu über 90%, wie sie manchmal vereinbart wird, dürfte bei starken Ölpreissteigerungen rechtlich kaum zu halten sein.
Anschlusskosten
Der Fernwärmekunde braucht keinen Heizkessel zu finanzieren, zu warten und zu erneuern und braucht auch keinen Schornsteinfeger zu bezahlen. Dafür wird er in der Regel mit Anschlusskosten an den hohen Kosten der zentralen Wärmeerzeugung, des Wärmeverteilnetzes und der Hausübergabestation beteiligt. Vermieter können die Anschlusskosten mit 11% auf die Miete umlegen, weil der Anschluss an die Fernwärmeversorgung als Modernisierung gilt.