Öko-Design Richtlinie
weiteres zum Thema: Ökodesign-Richtlinie
Ökodesign-Richtlinie
(25. Juli 2009) Die EU-Kommission hat vier europäische Verordnungen zur "Ökodesign-Richtlinie" in Kraft gesetzt. Sie betreffen Kühlschränke und Fernseher, Industriemotoren und Umwälzpumpen. Unterm Strich sollen damit in der EU von 2020 an jährlich 190 TWh Strom gespart werden.
Die Vorschriften treten schrittweise ab Anfang 2010 in Kraft. Die größte Einzelmaßnahme ist die Vorschrift für neue Elektromotoren in Aufzügen, Industriemaschinen, Rasenmähern oder Werkzeugen. Damit wird so viel Strom gespart, wie ganz Schweden verbraucht.
Bei den Fernsehern soll ab August 2010 höchstens soviel Strom verbraucht werden wie heute im Durchschnitt. Ab April 2012 muss die Energieeffizienz 20% über dem heutigen Durchschnitt liegen. Die Vorgaben für einzelne Modelle hängen von der Bildschirmgröße ab.
Im Januar 2010 und im August 2011 treten Vorgaben für den Verbrauch im Stand-by-Betrieb und bei ausgeschaltetem Gerät in Kraft. Computer, Stereoanlagen, Fernseher, Satellitenreceiver und andere Geräte im Stand-by dürfen nur noch höchstens 1 W verbrauchen, von Ende 2013 an nur noch 0,5 W.
Für Kühl- und Gefrierkombinationen gelten neue Verbrauchsgrenzen ab Juli 2010, sie werden in den kommenden vier Jahren zweimal herabgesetzt. Damit verschwinden Geräte der heutigen Energieklassen A bis G. Übrig bleiben Geräte, deren Verbrauch heute mit A+ oder besser angegeben ist.
Auch Umwälzpumpen für Heizungen und Heißwasseranlagen müssen sparsamer arbeiten, was die "intelligenten" Umwälzpumpen fördert, die ihre Leistung an den jeweiligen Bedarf der Heizungsanlage anpasst.
Alle diese Vorgaben wurden vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten gebilligt und führen die "Ökodesign-Richtlinie" von 2005 aus. Anfang 2009 wurden bereits Vorschriften für Beleuchtungen angenommen, die die klassischen Glühbirnen ab September aus den Läden verbannt.
Die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen eine gesetzliche Obergrenze für den Stand-by-Verbrauch
Stand-by-Grenze
(11. Juli 2008) Die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen eine gesetzliche Obergrenze für den Stand-by-Verbrauch in Haushalten und Büros. Computer, Fernseher, Mikrowellen- oder Faxgeräte dürfen ab 2010 im Regelfall nicht mehr als 1 W verbrauchen, Geräte mit Informationsdisplay nicht mehr als zwei Watt.
Ab 2013 dürfen die Geräte nur noch jeweils die Hälfte dieser Werte verbrauchen. Davon verspricht sich die EU-Kommission eine Senkung des Stromverbrauchs in diesem Bereich um fast 75% bis 2020. Das EU-Parlament muss noch zustimmen.
Die Vorgabe ist die erste Verordnung im Rahmen der "Ökodesign"-Richtlinie. Umwelt- und Verbraucherschützer begrüßten die Begrenzung, drängen aber auf ein generelles Verbot der Stand-by-Funktion und eine Vorschrift für eine Ausschalttaste.
Seit 7. März ist das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG)in Kraft, das die EU-Richtlinie 2005/32/EG bzw.EU-Ökodesign-Richtlinie national umsetzt.
Ökodesign gestartet
(13. März 2008) Seit 7. März ist das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) in Kraft, das die EU-Richtlinie 2005/32/EG bzw. EU-Ökodesign-Richtlinie national umsetzt. Die Richtlinie und das EPBG regeln den Rechtsrahmen für die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte.
Ziel ist es, durch Mindestanforderungen an Energieverbrauch, Materialaufwand und Schadstoffbelastung die Umweltauswirkungen zu verringern. Erfasst werden Produkte, für deren Nutzung Energie in Form von Strom, fossilen Treibstoffen oder erneuerbarer Energiequellen zugeführt werden.
Fahrzeuge sind ausgenommen. Konkrete Mindestanforderung werden je für einzelne Produktgruppen auf EU-Ebene im Rahmen von Durchführungsmaßnahmen festgelegt.
Zuvor gibt es Konsultationen der Mitgliedstaaten, der betroffenen Industrie sowie von Umwelt- und Verbraucherverbänden. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie und des EPBG betraut.
Sie vertritt die Bundesregierung gemeinsam mit dem Umweltbundesamt auf europäischer Ebene. Die Überwachung des Markts für energiebetriebene Produkte nach dem EBPG obliegt den Bundesländern.
Öko-Design-Richtlinie verabschiedet
(24. August 2005) Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit haben EU-Rat und Kommission am 6. Juli 2005 eine neue Richtlinie erlassen. Sie betrifft die Verbesserung der Energieeffizienz "energiebetriebener Produkte" (außer Verkehrsmittel).
Die EU-Richtlinie muss von jedem Mitgliedsstaat bis zum 11.8.2007 in nationales Recht umgesetzt werden.