ED 02/10

Neuigkeiten aus dem Bereich Contracting

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Heizungscontracting: Die teure „kostenlose“ Heizung

(Unkel, den 26. September 2017) Viele Energieversorger werben aktuell mit einer „kostenlosen“ Heizungssanierung für Privathäuser. Bezahlt wird, statt eines Kaufpreises, mit monatlichen Raten über 10 oder sogar 15 Jahre. Was zunächst verlockend aussieht, erweist sich oft als kräftig überteuert. Der Bund der Energieverbraucher e.V. warnt vor diesen „Schnäppchen“, selbst wenn sie von seriösen Versorgern und Heizungsfirmen angeboten werden. Wer schon unterschrieben hat, sollte genau nachrechnen. Der Bund der Energieverbraucher berät, wie man sich von solchen Verträgen wieder lösen kann.

Herr Nebel freute sich. Er war schon über 75 Jahre alt und bekam im vergangenen Jahr von den Stadtwerken eine neue Heizung im Wert von vielen tausend Euro kostenfrei eingebaut. Er brauche sich künftig weder um den Schornsteinfeger, noch um die Wartung der Anlage kümmern, versprach man ihm. Nur zahlen müsse er monatlich einen „kleinen“ Betrag von rund hundert Euro. Die Stadtwerke rühmen dieses Konzept als „innovatives und verbraucherfreundliches“ Produkt. Der von Herrn Nebel unterschriebene Vertrag hat jedoch eine Laufzeit von 15 Jahren.

Die monatlichen Ratenzahlungen würden sich für Herrn Nebel über 15 Jahre auf stolze 19.000 Euro aufsummieren. Der Wert der neuen Heizung dürfte einschließlich Montage bei gut 5.000 Euro liegen. Für Service, Wartung und Schornsteinfeger sollte Herr Nebel also gut 1.200 Euro im Jahr zahlen. In einem Einfamilienhaus sind dafür üblicherweise jährlich aber nur rund 200 Euro üblich. Für das Gas bitten die Stadtwerke dann noch extra zur Kasse. Und am Ende der Vertragslaufzeit müsste Herr Nebel noch den Stadtwerken die dann 15 Jahre alte Heizung für teures Geld abkaufen – oder die Heizung wird wieder abgebaut.

Stark überteuerte Preise

In diesem konkreten, dem Bund der Energieverbraucher vorliegenden Fall, ist die monatliche Rate und damit der Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit stark überteuert. Das ist leider kein Einzelfall. Für ein „Heizungscontracting“ oder eine „Heizungsmiete“ zahlen die Verbraucher über die Jahre addiert oft das Zwei- bis Dreifache des normalen Anschaffungspreises. Die Betroffenen könnten angesichts dieser Wucherpreise leicht kalte Füße bekommen, würden sie die Kosten nachrechnen.

Kein Erfolgsmodell

Das sogenannte Kleinanlagen-Contracting (KLAC) für Heizungen wurde von E.on entwickelt und von vielen Energieversorgern übernommen. Derzeit wird es aggressiv bundesweit beworben, bis hin zu Fernsehspots über kalte Füße. Gefährlich wird es für Verbraucher, die ahnungslos auf den untadeligen Ruf ihres Versorgers vertrauen und sich ohne Nachzurechnen über 10 oder 15 Jahre mit einem solchen Vertrag knebeln lassen. Hier gibt es früher oder später ein böses Erwachen, wenn die tatsächlichen Kosten offenkundig werden.

Fragwürdige Knebelverträge

Nach § 309 Abs. 9 BGB dürfen Verträge mit Verbrauchern für Dauerschuldverhältnisse höchstens eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren haben. Diese Einschränkung gilt zwar für Handyverträge, nicht aber uneingeschränkt für Miet-, Leasing- und Contractingverträge. Unterfällt der Vertrag der AVBFernwärmeV, so sind Vertragslaufzeiten bis zu zehn Jahren zulässig. Dies ist aber nicht bei allen Contractingangeboten der Fall! So entschied der BGH, dass bei einem Contracting, wo die Anlage im Eigentum des versorgten Verbrauchers steht, die AVBFernwärmeV nicht greift und eine vorzeitige Kündigung möglich ist (Az. VIII ZR 262/09). Weiterhin geht die AVBFernwärmeV von einem zu bezahlenden Wärmeverbrauch aus. Im Fall von Herrn Nebel wurde aber ein fester Preis pro Monat für die Heizung vereinbart. Es ist moralisch äußerst fragwürdig, einem über 75 Jahre alten Verbraucher einen 15-Jahres-Vertrag aufzuschwatzen.

Fazit: Nicht empfehlenswert!

Der Bund der Energieverbraucher und auch viele Verbraucherzentralen raten wegen zumeist fehlender Wirtschaftlichkeit vom Heizungscontracting ab. Aber eine genaue Betrachtung kann sich in Einzelfällen durchaus lohnen. Vor einer Unterzeichnung solcher Verträge ohne genaue wirtschaftliche und juristische Prüfung ist zu warnen.

Wer einen solchen Vertrag unterschrieben hat, dem steht aufgrund unzulässig langer Laufzeiten oft ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu, das notfalls vor Gericht durchgesetzt werden muss.

Viele Versorgungsunternehmen machen hier kein gutes Bild. Sie könnten durch ihre Fachkompetenz und ihre Marktposition für ihre Kunden besonders günstige Angebote organisieren. Stattdessen setzen sie leider häufig auf die satt kalkulierten Preise örtlicher Handwerker noch einen kräftigen eigenen Reibach obenauf.

Mustervertrag für Einspar-Contracting

Eine energetische Sanierung von Büros oder Schulen ohne eigenes Kapital ermöglicht das Energiespar-Contracting.

Mustervertrag für Einspar-Contracting

(19. März 2017) Eine energetische Sanierung von Büros oder Schulen ohne eigenes Kapital ermöglicht das Energiespar-Contracting. Es zielt meist auf Beleuchtungssanierung und Pumpentausch. Es wird jedoch wenig genutzt, weil die notwendigen Verträge kompliziert sind.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat Musterverträge samt Anlagen entwickelt, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und freigegeben worden sind. Sie können kostenfrei genutzt werden. Contractoren, die den Vertrag nutzen, durchlaufen bei Bürgschaftsbanken ein standardisiertes, vereinfachtes Prüfungsverfahren. Seit Januar 2016 vergeben die 16 deutschen Bürgschaftsbanken an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Bürgschaften in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben.

Musterverträge zum Download: www.energiekompetenz-bw.de

Vorsicht bei Heizungscontracting

Viele Stadtwerke übernehmen in Privathäusern die Anschaffung und den Betrieb einer neuen Heizung gegen Zahlung einer monatlichen Summe über zehn oder sogar 15 Jahre.

Vorsicht bei Heizungscontracting

Viele Stadtwerke übernehmen in Privathäusern die Anschaffung und den Betrieb einer neuen Heizung gegen Zahlung einer monatlichen Summe über zehn oder sogar 15 Jahre. Für Verbraucher ist dieses Angebot ohne große Investitionskosten für eine neue Heizung auf den ersten Blick interessant. Bei genauer Betrachtung erweisen sich die verlangten Monatsraten oft als kräftig überteuert.

(2. Oktober 2014) Herr Nebel (Name von der Redaktion geändert) aus Hamm freute sich. Er war schon über 75 Jahre und bekam im vergangenen Jahr von den Stadtwerken eine neue Heizung. Er brauchte sich künftig weder um den Schornsteinfeger, noch um die Wartung der Anlage zu kümmern. Nur zahlen musste er. Zwar keinen hohen Betrag, dafür aber monatlich gute hundert Euro. Der von Herrn Nebel unterschriebene Vertrag mit den Stadtwerken hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Stadtwerke rühmen ihr „innovatives und verbraucherfreundliches“ Produkt mit dem Namen „hammerWärme“.

Inzwischen ist Herr Nebel verstorben und seine Erben haben nachgerechnet: Die monatlichen Ratenzahlungen würden sich über 15 Jahre auf stolze 19.000 Euro aufsummieren. Der Wert der neuen Heizung könnte einschließlich Montage bei gut 5.000 Euro liegen. Für Service, Wartung und Schornsteinfeger sollte Herr Nebel also gut 1.200 Euro im Jahr zahlen. In einem Einfamilienhaus sind dafür üblicherweise jährlich aber nur rund 200 Euro üblich. Für das Gas bitten die Stadtwerke dann noch extra zur Kasse. Und am Ende der Vertragslaufzeit müsste Herr Nebel noch den Stadtwerken die dann 15 Jahre alte Heizung für teures Geld abkaufen.

Stark überteuerte Preise

In diesem konkreten, der Redaktion vorliegenden Fall ist die monatliche Rate und damit der Gesamtpreis stark überteuert. Das ist kein Einzelfall, wie die im Vertrag aufgeführte Liste enthüllt. Sie zeigt, wie auf einer Speisekarte, um welchen Betrag bestimmte Anlagenbestandteile die monatliche Rate erhöhen würden. Ein 120 Liter fassender Warmwasserspeicher kostet im Internet einschließlich Mehrwertsteuer ohne Einbau etwa 500 bis 800 Euro, im Fachhandel dürfte  der Einkaufswert bei 300 Euro liegen. Laut Contracting-Vertrag wären dafür monatlich 21,79 Euro, über 15 Jahre somit 3.922 Euro zu zahlen. Eine Zirkulationspumpe schlägt mit 2,40 Euro monatlich zu Buche, über 15 Jahre 432 Euro. Sie kostet rund 180 Euro im Internet ohne Montage, im Fachhandel deutlich weniger. Die Beispiele zeigen, mit welchen Aufschlägen und Gewinnmargen beim Contracting durchgängig kalkuliert wird.

Kein Erfolgsmodell

Das sogenannte Kleinanlagen-Contracting (KLAC) wurde von E.on entwickelt, von unzähligen Stadtwerken übernommen und mittlerweile verstärkt angeboten. Die Nachfrage auf Verbraucherseite ist eher schwach. Das hängt wohl auch mit den überteuerten Preisen zusammen. Gefährlich wird es für Verbraucher, die ahnungslos auf den untadeligen Ruf der Stadtwerke vertrauen und sich ohne Nachzurechnen über 15 Jahre mit einem solchen Vertrag knebeln lassen. Hier gibt es früher – oder wie in dem uns vorliegenden Fall von Herrn Nebel – später ein böses Erwachen, wenn die tatsächlichen Kosten offenkundig werden.

Fragwürdige Knebelverträge

Nach § 309 Abs. 9 BGB dürfen Verträge mit Verbrauchern für Dauerschuldverhältnisse höchstens eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren haben. Diese Einschränkung gilt zwar für Handyverträge, nicht aber uneingeschränkt für Miet-, Leasing- und Contractingverträge. Unterfällt der Vertrag der AVBFernwärmeV, so sind Vertragslaufzeiten bis zu zehn Jahren zulässig. Dies ist aber nicht bei allen Contractingangeboten der Fall! So entschied der BGH, dass bei einem Contracting, wo die Anlage im Eigentum des versorgten Verbrauchers steht, die AVBFernwärmeV  nicht greift und eine vorzeitige Kündigung möglich ist (Az. VIII ZR 262/09). Weiterhin geht die AVBFernwärmeV von einem zu bezahlenden Wärmeverbrauch aus. Im Fall von Herrn Nebel wurde aber ein fester Preis pro Monat für die Heizung vereinbart. Unabhängig vom Ausgang eines juristischen Verfahrens ist es moralisch äußerst fragwürdig, einem über 75 Jahre alten Verbraucher einen 15-Jahres-Vertrag aufzuschwatzen.

Fazit: Nicht empfehlenswert!

Der Bund der Energieverbraucher e. V. und auch einige Verbraucherzentralen raten wegen zumeist fehlender Wirtschaftlichkeit vom Heizungscontracting ab. Aber eine genaue Betrachtung kann sich in Einzelfällen durchaus lohnen. Vor einer Unterzeichnung solcher Verträge ohne genaue wirtschaftliche und juristische Prüfung ist zu warnen. Wer einen solchen Vertrag unterschrieben hat, dem steht aufgrund unzulässig langer Laufzeiten oft ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu, das notfalls vor Gericht durchgesetzt werden muss.

Viele Stadtwerke machen hier kein gutes Bild. Sie könnten durch ihre Fachkompetenz und ihre Marktposition für ihre Kunden besonders günstige Angebote organisieren. Stattdessen setzen sie leider häufig auf die satt kalkulierten Preise örtlicher Handwerker noch einen kräftigen eigenen Reibach obenauf.

Kompetenzzentrum für Contracting

Hohes Sparpotenzial

Kompetenzzentrum für Contracting

(30. April 2010, geändert 23. Juni 2010) Um Einsparpotenziale in öffentlichen Liegenschaften zu erschließen, hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH das Kompetenzzentrum Contracting für öffentliche Gebäude gegründet. Beim Contracting übernimmt eine spezialisierte Firma die Wärmeversorgung, finanziert die Modernisierung und teilt sich die Ersparnisse mit dem Gebäudeeigentümer.

Über 30 Projekte in Bundesgebäuden haben gezeigt, dass das durchschnittliche Sparpotenzial für Energiekosten 38 Prozent und für CO2-Emissionen 34 Prozent der CO2-Emissionen beträgt.

Contracting im Mietwohnungsbau

Gutachten zeigt Nutzungs- und Einsparpotenziale auf

Contracting im Mietwohnungsbau

(15. Oktober 2009) Um den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung gerecht werden zu können, bedarf es der Erschließung möglichst vieler Einsparpotenziale. Private Haushalte können hier aufgrund des hohen Bestandes an alten Heizungsanlagen einen bedeutenden Beitrag zur Energie-, Kosten- und CO2-Einsparungen leisten.

Contracting kann - insbesondere für die professionelle Wohnungswirtschaft - in diesem Zusammenhang ein geeignetes Instrument darstellen. Allerdings wird der mögliche Mehrwert des Produktes Contracting gegenüber der klassischen Eigenbesorgung durch den Vermieter trotz einer Belebung des Marktes seit Mitte der 90er Jahre nach wie vor kontrovers und teilweise undifferenziert diskutiert.

Das vorliegende Gutachten soll hier ansetzen und einen differenzierten, ergebnisoffen untersuchten und sachorientiert fundierten Beitrag leisten, den Status quo des Marktes als die Entwicklungsmöglichkeiten sowie Nutzungs- und Einsparpotenziale aufzuzeigen.

Neben einer aktuellen Marktexploration wurden wohnungspolitische und mietrechtliche Aspekte, bereits erzielte Einsparungen in etablierten Projekten, die Eignung der Mietwohnungsbestände insgesamt und die möglichen Energie- und Einsparpotenziale mittels des Instruments Contracting durch ein interdisziplinär besetztes Forscherkonsortium aus Energie-, Rechts- und Marktforschungsexperten eingehend behandelt.

Zu Forschungen Heft 141: Contracting im Mietwohnungsbau

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letzte Änderung: 26.09.2017