News zum Thema Beleuchtung
Effiziente Leuchtmittel: Die „Dubai Lamp“
Von Louis-F. Stahl
(21. Juni 2021) Sicher haben Sie schon vom „Glühlampenkartell“ gehört. Die ab 1880 gebauten, ersten elektrischen Glühlampen waren nahezu unkaputtbar – manche brennen bis heute. Das war schlecht für die Hersteller von Glühlampen und am 15. Januar 1925 verständigten sich die führenden Hersteller in Genf darauf, Glühlampen nur noch in derart schlechten Qualitäten zu verkaufen, dass Verbraucher nach durchschnittlich 1.000 Betriebsstunden ein neues Leuchtmittel kaufen müssen. Das Kartell wurde 1942 offiziell angeklagt und aufgelöst. Dennoch wurden Verbrauchern bis zum Glühlampenverbot hauptsächlich Leuchtmittel mit 1.000 bis 1.500 Stunden Lebensdauer verkauft. Ein Schelm, wer hier Böses vermutet.
Dass ein ähnliches Spiel auch heute noch bei LED-Leuchtmitteln gespielt wird, beweist die „Dubai Lamp“. Ausgerechnet im Ölstaat Dubai kommen Verbraucher bereits in den Genuss der weltweit wohl effizientesten und langlebigsten „LED-Glühbirnen“. Örtliche Vorgaben für Effizienz und Langlebigkeit von Leuchtmitteln animierten den aus den Niederlanden stammenden Leuchtmittelhersteller Philips zur Entwicklung einer Leuchtmittelserie exklusiv für den Verkauf in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Diese Leuchtmittel sind mit mehr LEDs als hierzulande ausgestattet. Durch diese kleine Konstruktionsänderung bleiben die einzelnen LEDs kühler, arbeiten effizienter und halten nahezu doppelt so lange.
Ein Beispiel: Während das in Deutschland angebotene E27-Filamentleuchtmittel „Classic Bulb“ von Philips bei einer elektrischen Leistungsaufnahme von 4,5 Watt 470 Lumen an Lichtstrom erzeugt, produziert das zum Verwechseln ähnlich aussehende Modell der Serie „Dubai Lamp“ aus nur 3 Watt ganze 600 Lumen. Das bedeutet, dass ein Verbraucher in Dubai 200 Lumen pro Watt aus seinem Philips-Leuchtmittel erhält, während der europäische Verbraucher mit 104 Lumen pro Watt abgespeist wird. Beide Leuchtmittel sind in etwa gleich teuer und kosten im Einzelhandel rund 5 Euro beziehungsweise 20 bis 25 Dirham. Die Leuchtmittel haben den gleichen Sockel und die gleiche Betriebsspannung.
Verbrauchertipp: Sollten Sie, Freunde, Bekannte oder Verwandte nach Dubai reisen, empfiehlt es sich, die Zollfreigrenze für den Import hocheffizienter und langlebiger LED-Souvenirs zu nutzen, die uns Verbrauchern hierzulande vorenthalten werden.
Halogenlampenverbot ab September
Von Louis-F. Stahl
(26. Oktober 2018) Seit 2009 rückt die EU besonders ineffizienten Leuchtmitteln zu Leibe. In sechs Stufen wurde das „in Verkehr bringen“ von ineffizienten Glühlampen immer weiter eingeschränkt. Am 1. September 2018 tritt die sechste und letzte Stufe der Verordnung für „die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen“ in Kraft (EU-Verordnungen 244/2009 und 2015/1428). Eigentlich sollte diese Stufe bereits im Jahr 2016 in Kraft treten. Auf Drängen der Industrie wurde das Halogenlampenverbot jedoch um knapp zwei Jahre verschoben.
Nachdem einfache Glühlampen für die Sockel E14 und E27 (links im Bild) mit der Effizienzklasse „G“ bereits seit Jahren nicht mehr zulässig sind, werden zum 1. September 2018 rundstrahlende Halogenlampen (rechts im Bild) mit Effizienzklasse „C“ verboten. Zulässig sind ab diesem Datum nur noch ungerichtete Leuchtmittel, die mindestens die Effizienzklasse „B“ erfüllen. Vom neuen Verbot sind neben den bekannten Schraubsockelleuchtmitteln E14 und E29 grundsätzlich auch Leuchtmittel für die Stecksockel B15d, G4, GY6.35, R7s und G9 betroffen. Für bestimmte Anwendungen, bei denen das Licht von der Lampe gebündelt abgegeben wird, dürfen jedoch auch weiterhin Halogen-Leuchtmittel mit Effizienzklasse „C“ vertrieben werden. Unter Berufung auf diese Ausnahme werden voraussichtlich auch zukünftig viele Leuchtmittel mit Stecksockel erhältlich bleiben. Weitere Ausnahmen bestehen für Speziallampen wie Backofen- und Kühlschrankbeleuchtungen.
Im Handel werden die Leuchtmittel nicht zum Stichtag aus den Regalen verschwinden. Lediglich das „in Verkehr bringen“, daher die Produktion oder der Import der ineffizienten Leuchtmittel, wird ab diesem Tag verboten. Für Verbraucher ist das Verbot stromfressender Halogen-Leuchtmittel jedoch kein Verlust. Stromsparende Alternativen mit LED-Technik stehen seit Jahren zur Verfügung – auch mit warmen Farbtemperaturen (siehe LED statt Halogen und LED ersetzen Leuchtstoffröhren, Auch G4 kann LED).
Neue Leuchten-Zeichen
(31. März 2014) Die EU hat ein neues Label für elektrische Leuchten entwickelt. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena), Berlin. Das Leuchten-Label hängt direkt am Gestell, am Möbel oder an der Leuchte im Geschäft, sodass beim Kauf einer Leuchte erkennbar ist, welche Leuchtmittel in den Sockel der Leuchte passen und wie energieeffizient sie sind. Es gibt unterschiedliche Label-Varianten: Hat die Leuchte eine Standardfassung für alle Lampen, umfasst auf dem Label eine geschwungene Klammer alle Effizienzklassen. Passen nur Niedervolt-Halogenlampen, die technisch nicht besser als "B" werden können, umfasst die Klammer nur die Klassen "E" bis "B" und die effizienteren Klassen sind durchgestrichen.
Können die eingebauten LEDs nicht ausgewechselt werden, wird das ebenfalls angezeigt. Weitere Infos zum neuen Label und ein Ratgeber für den Lampenkauf sind unter www.stromeffizienz.de zu finden. Hintergrund: Die EU-Label-Verordnung für Lampen und Leuchten (874/2012/EU) ist seit 1. September 2013 wirksam. Sie ersetzt die bisherige EU-Richtlinie (98/11/EWG), die nicht für alle Lampentypen galt. Die neue EU-Verordnung umfasst Glüh-, Halogen- und Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungs- sowie LED-Lampen. Ausgenommen sind Lampen mit einem Lichtstrom unter 30 Lumen, batteriebetriebene Lampen und Lampen, die nicht vorrangig zur Beleuchtung eingesetzt werden wie Signal- oder Infrarotlampen.
Zusammen mit dem TÜV-Süd prüfte das ZDF-Verbrauchermagazin "Wiso"
Energiesparlampen: Billig ist meist gut
(3. September 2013) Zusammen mit dem TÜV-Süd prüfte das ZDF-Verbrauchermagazin "WISO" (19.08.13: Energiesparlampen im Test) bei den Energiesparlampen die Eigenmarken von Baumärkten, Möbelhäusern und Einzelhändlern. Ergebnis: Auch die billige Lampen überzeugen durch Qualität. Kriterien waren die Lichtqualität im Messlabor, die Haltbarkeit nach Zehntausenden von Schaltzyklen sowie die Gewährleistung beim Umtausch defekter Lampen.
Der Preis der Lampen lag zwischen 1,00 und 4,50 Euro. Selbst die günstigste Lampe für 1 Euro von Obi liefert gute Werte in allen Bereichen. Im Ergebnis überzeugte die Energiesparlampe von Ikea für 2,50 Euro am meisten. Nahezu gleichauf im Mittelfeld landen die 1-Euro-Lampe von Obi und das Markenprodukt von Osram für 4,50 Euro im Vertrieb des Möbelhändlers XXXL Lutz.
Der Test zeigte außerdem: Die Energiesparlampen sind derzeit die günstigste Lösung, um sofort Stromkosten zu sparen. Die Investition lohnt sich innerhalb von Monaten. Der Umtausch defekter Lampen innerhalb der Gewährleistungsfrist funktioniert bei allen Händlern problemlos.
Konkret hat "Wiso" je 16 Energiesparlampen gleichen Typs mit dem Sockel E14, 11 W und 2700 Kelvin bei den Baumärkten Obi und Praktiker, den Einzelhändlern Kaufland und Real und den Möbelhäusern Ikea und XXXL Lutz erworben. Der TÜV Süd testete je zehn Lampen, schaltete sie bis zu 20.000 Mal an und aus und überprüfte im Messlabor u. a. die Einschaltzeit und den Lichtstrom in Lumen vor und nach dem Dauertest.
Neue Leuchten-Labels
(2. September 2013) Rund 10% des gesamten Stromverbrauchs werden in Deutschland für Beleuchtung aufgewendet. Moderne Lichtquellen werden jedoch immer effizienter, Energieeinsparungen von 30 bis 50% sind möglich. Damit sich Verbraucher besser über den Energieverbrauch von Lampen und Leuchtmitteln informieren können, führt die EU ab Anfang September neue Labelsysteme ein. Besonders sparsame Lampen wie LED fallen nach der neuen EU-Regelung nicht mehr wie bisher in die Klasse A, sondern es wird im oberen Bereich nach einzelnen Effizienzgraden unterschieden. Sie können künftig ein Label der Klasse A+ oder A++ tragen. Die bislang niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen.
LED auf der Fläche: Flexi-OLED mit Rekord
(30. Januar 2012) Forscher der Siemens-Tochter Osram stellten im Labor eine elf mal drei Zentimeter große, weiß leuchtende flexible OLED her, die pro Watt 32 Lumen Licht liefert. Damit ist sie effizienter als eine Halogenlampe. Gemessen wurde der Wert unter anwendungsnahen Bedingungen an einem großflächigen Muster, ohne Linsen oder andere Maßnahmen zur Steigerung der Lichtausbeute. Erreicht wurde die hohe Effizienz u. a. durch ein spezielles Design der aufgedampften elektrischen Kontakte.
Bei OLED handelt es sich wie bei LED um Halbleiter, die Strom in Licht umwandeln. Während bei LED Licht von einem winzigen leuchtenden Chip punktförmig abstrahlt, erzeugen OLED-Panels eine leuchtende Fläche. Die aktive Leuchtschicht der OLED besteht aus organischen Kunststoffen und ist nur einen halben Mikrometer dick. Sie wird bei der starren Variante zusammen mit dünnen Metallkontakten auf eine Glasscheibe aufgebracht. Seit zwei Jahren gibt es erste Produkte als dünne Lichtkacheln.
Biegsame Varianten werden derzeit entwickelt. Um bei ihnen die empfindliche Leuchtschicht vor Sauerstoff und Feuchtigkeit zu schützen, wird die OLED per Dünnschichtverfahren mit einer Stahlfolie versiegelt, dünn wie ein Blatt Papier und ebenfalls biegsam. Bei der starren Variante passiert dies mit einer Glasabdeckung.
Eine OLED liefern blendfreies, weißes Licht und eröffnen neue Gestaltungsmöglichkeiten wie z. B. leuchtende Raumteiler. Eine ausgeschaltete OLED hat eine diffus weiße oder spiegelnde Oberfläche. Es gibt auch transparente Varianten, die tagsüber als Fenster und nachts als Lichtquelle fungieren.
Osram hat in den letzten fünf Jahren 50 Mio Euro in die Entwicklung von OLED investiert, vor zwei Jahren "Orbeos" als erstes entsprechendes Produkt vorgestellt und im August 2011 die weltweit erste OLED-Pilotproduktion in Betrieb genommen.
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