ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Hinkley Point C EuGH billigt AKW-Subventionen

Hinkley Point C: EuGH billigt AKW-Subventionen

Von Louis-F. Stahl

(16. Oktober 2018) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 12. Juli 2018 eine Klage von Österreich und Luxemburg gegen die Gewährung staatlicher Beihilfen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen (Az. T356/15, Dok. 62015TJ0356).

Mit dem Bau der zwei umstrittenen Reaktoren vom Typ „European Pressurized Water Reactor“ (kurz EPR) an der englischen Südwestküste wurde im März 2017 begonnen.

1777 Bau eines neuen Kernkraftwerks / Foto: mulderphoto / shutterstock.com

Es handelt sich dabei um das dritte EPR-Bauvorhaben. Die Fertigstellung der anderen beiden EPR-Baustellen im finnischen Olkiluoto und dem französischen Flamanville war ursprünglich für 2009 beziehungsweise 2012 geplant. Beide Bauvorhaben konnten wegen eklatanter Planungs- und Baumängel jedoch bisher nicht fertiggestellt werden und haben das veranschlagte Budget von jeweils etwa 3,3 Milliarden Euro mit Kosten von aktuell rund 8,5 Mrd. Euro in Finnland und ca. 10,9 Mrd. Euro in Frankreich bei weitem überschritten. Damit der Bau von zwei weiteren EPR-Reaktoren angesichts dieses Risikos überhaupt begonnen werden konnte, hatte die britische Regierung dem künftigen AKW-Betreiber eine staatliche Förderung von umgerechnet rund 10,9 Cent/kWh für jede erzeugte Kilowattstunde plus Inflationsausgleich über 35 Jahre zugesagt. Schätzungen taxieren die Gesamtsumme dieser Beihilfe auf 70 bis 110 Mrd. Euro.

Österreich und Luxemburg hatten vor dem EuGH gegen die Genehmigung dieser Förderung durch die EU-Kommission mit dem Argument geklagt: Die Förderung der Atomenergie sei im Gegensatz zur Förderung erneuerbarer Energien kein gemeinsames Interesse der EU-Staaten. Der EuGH stellt in seinem Urteil fest, dass eine staatliche Beihilfe stets im öffentlichen Interesse erfolgen muss, nicht aber im Interesse der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. Unabhängig davon sei eine Beihilfe im Bereich der Kernenergie im Hinblick auf den Euratom-Vertrag unionsrechtlich gedeckt (siehe Misere der Atomenergie). Der EuGH urteilte zudem, dass jeder Mitgliedstaat, unabhängig von den Euratom-Verträgen, das Recht habe, zwischen der Förderung verschiedener Energiequellen frei zu wählen.

Die deutsche Bundestagsabgeordnete Nina Scheer leitet daraus ab, dass auf Grundlage des Urteils auch die Deutschland von der EU-Kommission auferlegten Hürden im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien unrechtmäßig seien und das Urteil folglich nicht nur negativ gesehen werden muss.

letzte Änderung: 14.07.2023