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Unterlassungsklagen des vzbv gegen zwei Fernwärmeanbieter

(21. August 2024) Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zwei Unterlassungsklagen gegen die Fernwärmeanbieter Stadtwerke Neubrandenburg GmbH und Avacon Natur GmbH eingereicht. Nach Ansicht des vzbv hatten beide Anbieter ihre Preise teils drastisch angehoben und dabei unzulässige Preisklauseln verwendet. Wenn die Unterlassungsklagen des vzbv erfolgreich sind, können daraus Rückforderungsansprüche für betroffene Kunden folgen.

Der vzbv prüft parallel eine Sammelklage gegen beide Anbieter. Mit einem erfolgreichen Ergebnis können Verbraucher hohe Beträge zurückverlangen. Die Versorger können dann für den gesamten Zeitraum höchstens zu den 2021 geltenden Preisen abrechnen und müssen die darüber hinausgehenden Beträge erstatten.

Verbraucher, die von den Preissteigerungen der Avacon Natur oder den Neubrandenburger Stadtwerken seit 2021 betroffen sind, können sich unter www.sammelklagen.de melden. 

Weiteres dazu auf: Fernwärmepreise:: vzbv verklagt Avacon und Stadtwerke Neubrandenburg

letzte Änderung: 10.07.2024