Wärmepumpen sind die Heizung der Zukunft. Sie senken Energiekosten und machen die Wärmeversorgung klimafreundlicher. Doch für Mehrfamilienhausbesitzer und -bewohner bringt der Umstieg auf Wärmepumpen eine neue Herausforderung mit sich: die richtige Heizkostenabrechnung.

Abrechnung von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern

Wärmepumpen sind die Heizung der Zukunft. Sie senken Energiekosten und machen die Wärmeversorgung klimafreundlicher. Doch für Mehrfamilienhausbesitzer und -bewohner bringt der Umstieg auf Wärmepumpen eine neue Herausforderung mit sich: die richtige Heizkostenabrechnung.
Von Ralf Krug

(7. März 2025) Inzwischen sind Wärmepumpen Standard in Neubauten und immer häufiger auch bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern (MFH). Ein sanierungsbedürftiges MFH mit alter Gasheizung ist unser Ausgangsbeispiel. Nach der Sanierung – Dämmung der Außenwände, Austausch der Fenster – sank der Wärmebedarf drastisch und die Heizkörper konnten von 70 auf 55 °C Vorlauftemperatur umgestellt werden (siehe auch ED 4/2024 Seite 16). Die Anpassung ermöglichte es, den Gasheizkessel durch zwei effiziente Wärmepumpen zu ersetzen, die das Gebäude nun zuverlässig beheizen.

 ED 01/2023 S. 12-15; ED 02/2023 S. 11;  ED 03/2023 S. 22-24; ED 04/2023 S.26; ED 02/2024 S.21; ED 04/2024 S.19 

Ralf Krug ist Gesellschafter eines Ingenieurbüros und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Einsatz von Wärmepumpen.

Herausragende Energiebilanz

Die Energiebilanz nach einem Jahr Betrieb ist beeindruckend: Die Wärmepumpen erzeugten rund 90.000 kWh Wärme und verbrauchten dafür 28.000 kWh Strom. Das ergibt eine Jahresarbeitszahl von 3,2 – ein guter Wert für Heizkörperanlagen. Die Heizkosten haben sich dadurch für die Bewohner des Gebäudes in etwa halbiert.

Problem bei der Abrechnung

Doch bei der ersten Heizkostenabrechnung kam es zu Problemen. Anders als bei Gasheizungen wird die von der Wärmepumpe gelieferte Wärme über den Stromverbrauch bilanziert. Einige Abrechnungsfirmen beziehen dabei die Warmwasserbereitung fälschlicherweise auf den Stromverbrauch statt auf die tatsächliche Wärmemenge. Im Beispielgebäude führte das dazu, dass der Warmwasseranteil an den Heizkosten plötzlich von 20 auf ganze 70 % stieg – ein eklatanter Fehler, der zu hohen Kosten für Mieter mit warmwasserintensivem Verbrauch führte.

 ED 04/2024 Abrechnung von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern (S.19) 

Die neue Heizkostenverordnung

Bis vor Kurzem ließ die Heizkostenverordnung von 2021 Spielraum bei der Abrechnung von Wärmepumpen. Doch die zum 1. Oktober 2024 novellierte Verordnung hat klare Regeln geschaffen: Die Kosten müssen „nach den Anteilen am Wärmeverbrauch“ aufgeteilt werden. Um dies korrekt umzusetzen, ist ein zusätzlicher Zähler für die Heizungswärme erforderlich. So lassen sich Heizungs- und Warmwasserverbrauch getrennt erfassen und außerdem die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe transparent berechnen. Die Änderung ermöglicht eine fairere Verteilung der Heizkosten und verhindert Fehlberechnungen.

Hybridheizungen

Hybridheizungen, bei denen Wärmepumpen und Heizkessel kombiniert werden, profitieren ebenfalls von der neuen Zählerregelung. Die genaue Erfassung von Heizungs- und Warmwasserwärme ermöglicht eine klare Abgrenzung der Kosten und sorgt für eine gerechte Verteilung. Auch hier ist die Investition in einen zusätzlichen Zähler sinnvoll, um künftige Abrechnungsfehler zu vermeiden.

Korrekt abrechnen von Anfang an

Bewohner, die den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder eine Hybridlösung erleben, sollten die Hausverwaltung frühzeitig auf die Abrechnungsmethoden ansprechen. Eine korrekte Abrechnung von Anfang an ist einfacher umzusetzen, als nachträglich auf eine fehlerhafte Abrechnung zu reagieren.

Faire Kostenverteilung

Die Umstellung auf Wärmepumpen bietet Mehrfamilienhäusern große Vorteile, erfordert aber eine angepasste Abrechnungsmethode. Die neue Heizkostenverordnung erleichtert eine transparent ausgewiesene Kostenverteilung, macht jedoch die Einführung eines zusätzlichen Zählers notwendig. MFH-Bewohner sollten daher kontrollieren, ob ihre Abrechnung den Anforderungen entspricht – für eine langfristig faire Aufteilung der Energiekosten. 

letzte Änderung: 25.06.2013