Licht und Gesundheit
Glühende Gruselpropaganda
Ist die Einführung der Energiesparlampe eine Verschwörung zu Lasten von Umwelt und Verbrauchern? So stellt es der Film „Bulb Fiction“ dar. Journalisten fielen reihenweise auf die fadenscheinige Argumentation des Films hinein. Die Energiedepesche durchleuchtet zwei zentrale Aspekte des Films.
(29. August 2012) Wie gefährlich sind Energiesparlampen wirklich? Hat eine mafiöse Struktur in Brüssel die politische Entscheidung zugunsten der Sparleuchten wirklich massiv beeinflusst? Die 50-minütige Dokumentation „Bulb Fiction“ lebt von solchen Argumenten und verbreitet unter ahnungslosen Verbrauchern unbegründet Angst und Schrecken.
Seit 2012 dürfen Energiesparlampen bis zu drei Milligramm Quecksilber enthalten. Geht eine solche Leuchte zu Bruch, verdampft ein Teil davon. Der Film präsentiert einen Fall aus Oberbayern, in dem ein Junge angeblich durch eine einzige im Betrieb zerbrochene Energiesparlampe schwer erkrankte. Außerdem sei das ganze Haus unbewohnbar geworden.
Übertriebene Giftigkeit
Angenommen, der gesamte zulässige Quecksilbergehalt einer Glühbirne würde in einem winzigen Raum verdampfen, der drei mal drei Meter groß ist, also einen Rauminhalt von 30 Kubikmetern Luft hat. Ohne zu lüften, dürfte man nach den geltenden Gesetzen in diesem Raum trotzdem acht Stunden täglich arbeiten, ohne die gesetzlichen Grenzwerte zu überschreiten: Die maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) beträgt für Quecksilber 0,1 Milligramm entsprechend 100 μg je Kubikmeter Raumluft. In der Praxis wird dieser Wert nach einem Sparlampenbruch nie überschritten. Das Umweltbundesamt hat nach einem Lampenbruch einen Höchstwert von 8 μg/m3 gemessen, wenn nicht gelüftet und nicht gesäubert wird.
Entsorgung einer zerbrochenen Energiesparlampe mit Schutzanzug und Gasmaske in ZDF „Volle Kanne“, 28. Oktober 2011
Allerdings hat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Umweltbundesamts für die Dauerbelastung mit Quecksilberdampf einen sehr viel geringeren Richtwert von 0,35 μg, also ein Dreihunderstel des geltenden MAK-Werts, festgelegt. Wird er überschritten, dann sollen die Ursachen beseitigt werden (RW-II-Eingreifwert). Wird nach dem Lampenbruch sofort für 15 Minuten gelüftet und die Scherben beseitigt, dann sinkt die Quecksilberbelastung dauerhaft selbst unter den RW-II-Wert.
Verzehrt ein Kind das metallische Quecksilbers eines Fieberthermometers (etwa ein Gramm) so ist das toxikologisch unbedenklich, da der Körper elementares Quecksilber über den Verdauungstrakt kaum aufnimmt.
Quecksilber als Medizin
Einst galt das Metall sogar als Heilmittel. Noch Anfang des 20. Jahrhunderts behandelten Ärzte Syphilis sowie diverse Frauenleiden mit Quecksilber. Dazu trug der Mediziner das flüssige Metall in der Regel auf die Haut auf oder ließ Patienten es inhalieren. Metallisches Quecksilber diente außerdem dazu, Darmverschlüsse zu behandeln: Der Patient trank dazu metallisches Quecksilber, um das Hindernis im Darm zu überwinden. Wenn er die Prozedur überlebte, verließ das Metall seinen Körper auf natürlichem Wege. Georg August Richter, ordentlicher Professor der praktischen Heilkunde an der Universität Königsberg, schrieb 1830 das Buch „Quecksilber als Heilmittel“. In seinem Vorwort schreibt er: „Das Quecksilber ist wohl unter allen Heilmitteln das wichtigste und am häufigsten benutzte“.
aus Buch: Quecksilber als Heilmittel, 1830
Dazu Prof. Dr. Christa Müller, Leiterin des Bereichs Pharmazeutische Chemie I der Universität Bonn: „Quecksilber und Quecksilber-Verbindungen wurden seit Paracelsus vielfältig eingesetzt – unter anderem zur Behandlung von Hautkrankheiten, bei Entzündungen der Augenlider, zur Desinfektion kleiner Wunden und als Abführmittel. Organische Quecksilberverbindungen dienen auch heute noch als Desinfektions- und Konservierungsmittel. Elementares Quecksilber ist in größeren Mengen akut toxisch, da es leicht über die Haut und die Lunge aufgenommen wird. In kleinen Mengen, wie sie in Energiesparlampen vorkommen, besteht jedoch keinerlei Gefahr einer akuten Vergiftung.
Dunkle Machenschaften?
Geht das Glühlampen-Verbot der EU aus der Ökodesign-Richtlinie auf undurchsichtige, undemokratische und von der Industrie manipulierten Machenschaften zurück? Der Film erweckt den Eindruck, bei der Verabschiedung der Ökodesign-Richtlinie sei das EU-Parlament umgangen worden. Die Wahrheit sieht freilich völlig anders aus, so der Physiker Rüdiger Paschotta, der sich kritisch mit dem Film auseinandergesetzt hat: Wie auch in anderen Fällen betrieb die EU beim Glühlampenverbot ein sehr aufwändiges, Jahre dauerndes Konsultationsverfahren, um alle möglichen Betroffenen einzubinden. So waren nicht nur Lampenhersteller an dem Prozess beteiligt, sondern auch Lichtdesigner sowie Vertreter von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen. Die Konsultation erfolgte zudem völlig transparent: Jeder kann im Internet ohne Passwort oder Anmeldung Hunderte von Seiten herunterladen, die akribisch dokumentieren, welche Organisation welche Vorschläge, Einwände oder Kritik eingebracht hat und wie diese beantwortet wurden. Bei diesem Verfahren wurden die Grundlagen für die weiteren Beschlüsse gelegt.
Im zuständigen Komitologie-Ausschuss des EU-Parlaments dagegen saßen keine Lampenhersteller oder andere Lobbyisten. Darin stimmten lediglich Vertreter aller Mitgliedstaaten ab. Der Ausschuss erwirkte gewisse Modifikationen ein, und zwar nicht etwa im Sinne eines schnelleren Glühlampenverbots. Im Gegenteil ging es um Ausnahmeregelungen.
Nachgeholte Abstimmung
Das EU-Parlament hat bei der ersten Gelegenheit, über die Ökodesign-Richtlinie abzustimmen, darauf verzichtet. Offenbar sahen die Abgeordneten keinen Bedarf. Als es später Proteste gab, holten die Abgeordneten die Abstimmung am 17. Februar 2009 nach. Diese erfolgte selbstverständlich unter Berücksichtigung der vielfältigen Kritik. Die Gegner des Glühlampenverbots hatten jedoch keine Mehrheit.
Dieses umfangreiche und völlig transparente Konsultationsverfahren erwähnt der Film „Bulb Fiction“ jedoch mit keinem Wort. Der Vorwurf der Intransparenz erweist sich daher als völlig absurd. Er stellt zudem die Behauptung auf, dass Lampenvertreter geheim an Beschlüssen beteiligt waren. Doch erstens gibt es dafür keinen Beweis, und zweitens wichen die Beschlüsse ohnehin nicht nennenswert von der transparent erarbeiteten Grundlage ab. Anstatt zu einem sachlichen, konstruktiven Diskurs beizutragen, hetzt der Film viele Bürgerinnen und Bürger gegen EU-Institutionen auf: Das Werk vermittelt den Eindruck, EU-Bürokraten hätten über die Köpfe der Betroffenen hinweg und von Industrie-Lobbyisten gesteuert zum Schaden der Allgemeinheit entschieden.
Reine Propaganda
Solche Einflüsse von Lobbyisten kommen tatsächlich häufig vor, und es gilt, diese zu bekämpfen – und zwar dort, wo konkrete, belegte Vorwürfe nachvollziehbar berechtigt sind. Dem Gemeinwohl ist zu allerletzt gedient, wenn jemand Misstrauen auf der Basis haltloser Verdächtigungen sät.
„Wer eine Glühlampe gegen eine gleichhelle, „gute“ Sparlampe austauscht, hat nach 10.000 Brennstunden zwischen 50 und 180 Euro Stromkosten gespart. Selbst die teuren Modelle sparen nach 10.000 Stunden zehnmal mehr Geld ein, als sie kosten“. Das ist das Fazit der Stiftung Warentest. Die Schweiz hat das Glühlampenverbot der EU als gesetzliche Regelung übernommen. Durch die flächendeckende Einführung von Energiesparlampen vermindert sich der Stromverbrauch Deutschlands um etwa 7 TWh, das ist die Jahresstromproduktion mehrerer Atomkraftwerke.
In „Bulb Fiction“ treten reihenweise äußerst fragwürdige Experten auf, etwa aus dem Esoterik-Bereich. Der Film stellt sie jedoch als vertrauenswürdige Fachleute dar. Die oft nachweislich falschen Äußerungen der vermeintlichen Experten bleiben unwidersprochen und unhinterfragt. Stattdessen konstruiert der Film haltlose Unterstellungen und völlig unplausible Verschwörungstheorien. Diese Linie zieht Regisseur Christoph Mayr freilich mit Konsequenz und beachtlichem Geschick durch. Vermutlich gelingt es ihm durchaus, mit „Bulb Fiction“ ahnungslose Verbraucher zu täuschen.
Wenn die Medien versagen
Für die Journalistenzunft ist die Angelegenheit eine große Schande. Reihenweise haben Medien die Behauptungen des Films unkritisch übernommen, ohne die darin aufgestellten Behauptungen kritisch zu durchleuchten. Dabei gehören zumindest die stichprobenartige Überprüfungen zentraler Aussagen eines solchen Werkes zum kleinen Einmaleins der Presse. Eine einfache Nachfrage bei einem Toxikologen oder Energieexperten hätte ausgereicht, um das Verschwörungsgebilde zum Einsturz zu bringen. Offenkundig war aber die Freude über eine „saftige“ Geschichte bei vielen Journalisten so groß, dass sie auf eine solche Überprüfung verzichteten.
Pädagogisch wertvoll?
Angeblich empfiehlt das österreichische Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur den Film für den Einsatz im Schulunterricht. Dem ist zuzustimmen: Er kann als ein Paradebeispiel für eine Propaganda dienen, die so gut gemacht ist, dass sie viele nicht gründlich vorinformierte Menschen in Angst und Schrecken versetzt, bei genauerer Analyse aber völlig in sich zusammen fällt. Ein Lehrer könnte zuerst den Film zeigen und danach Punkt für Punkt zeigen, wie sehr auch ein auf den ersten Blick völlig überzeugender Film täuschen kann – nicht nur Schüler, sondern auch viele Journalisten, die ihre Aufgabe nicht gewissenhaft erfüllt haben.
Wer sich den Beitrag im Fernsehmagazin titel-thesen-temperamente anschaut, ist schockiert
Propaganda für Glühbirnen: Bulb Fiction
(11. Juni 2012) Wer sich den Beitrag im Fernsehmagazin "titel-thesen-temperamente" anschaut, ist schockiert: Machen uns Energiesparlampen krank? Man möchte am liebsten sofort alle Energiesparlampen im Haus vernichten. "Die ARD traut sich was", denkt man.
Wenn man sich mit der Materie genauer befasst, dann überzieht einen ein zweites Mal ein kaltes Schaudern. Wie kann ein öffentlich-rechtlicher Sender dermaßen auf unsachliche Propaganda hereinfallen?
Nicht nur die Kritik an der Sparlampe ist völlig unsachlich. Ebenso fehl geht Bulb Fiction in der Kritik der politischen Entscheidungen der EU.
Surftipps zu Licht und Gesundheit
- Zu Hause freigesetztes Quecksilber (06.08.15)
Quecksilber befindet sich in Energiesparlampen. Fragen & Antworten zu den Gefährdungspotenzial - Energiesparlampen & Gesundheit (23.06.09)
GreenFacts hat diese Zusammenfassung im Auftrag der DG Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission erstellt, welche die Veröffentlichung der Zusammenfassung freigegeben hat. - FAQs: licht.de: Energiesparlicht und Gesundheit (22.05.09)
Von Markenlampen gehen keine Gesundheitsgefahren aus. Das garantieren die Markenhersteller, also alle Lampenhersteller, die Mitglied der Brancheninitiative licht.de sind. - tagesspiegel.de (25.04.09): Was Energiesparlampen bringen Studie beweist den Umwelteffekt der Leuchten (22.05.09)
Downloads zu Licht und Gesundheit
- Download Wie gesund sind Glühlampen - LICHT 3/2009 (3,03 MB, 22.05.09)
Fakten und klare Aussagen über die befürchteten gesundheitsschädigenden Wirkungen moderner Kompaktleuchtstofflampen. (Quelle: LICHT) - Download Macht künstliches Licht wirklich krank? - HIGHLIGHT WEB - WP 01/09
Von Epilepsie, Netzhautschädigungen, Stress und Depressionen, bis hin zu Krebs und Hormonstörungen reicht die Palette der Vorwürfe an technisches Licht. Was ist da dran? (Quelle: www.highlight-web.de)