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Wulff hat Atomgesetz unterschrieben

(30. Dezember 2010) Bundespräsident Christian Wulff hat das umstrittene Gesetz zur Verlängerung der Atomlaufzeiten unterzeichnet. Er habe nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte die vier Gesetze des Energiepakets der Bundesregierung ausgefertigt, so das Bundespräsidialamt.

Die Ende November vom Bundesrat gebilligte Neuregelung sieht eine Verlängerung der Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre vor. Die SPD wolle nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, kündigte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck an.

An der Verfassungsklage wollen sich neben Rheinland-Pfalz auch die SPD-regierten Bundesländer NRW, Bremen, Brandenburg und Berlin beteiligen. Auch die Grünen kritisierten Wulff.

Aus Sicht der Partei sei das Gesetz nicht nur wegen der Umgehung des Bundesrats verfassungswidrig, so Fraktionschef Jürgen Trittin im Berliner "Tagesspiegel". Auch die darin vorgesehene Absenkung von Sicherheitsstandards verstoße gegen das Grundgesetz.

Das Energie-Debakel

42 Seiten stark ist das Energiekonzept, das der Bundestag am 28. Oktober 2010 beschlossen hat. Es betrifft verschiedene Gesetze und Regelungen, die im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen - allen voran die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke. Dabei soll der Bundesrat umgangen werden, doch die Länder wehren sich. Möglicherweise werden in dieser Angelegenheit sogar Deutschlands höchste Richter das letzte Wort haben.

(16. Dezember 2010) Am 28. Oktober 2010 beschloss der Bundestag nach turbulenter Debatte (s. Infobox) das Kernbrennstoffsteuergesetz, zwei Gesetze zur Änderung des Atomgesetzes und das Gesetz zur Einrichtung des "Sondervermögens Energie- und Klimafonds" in zweiter und dritter Lesung. Änderungen stehen auch für das Energiewirtschaftsgesetz an.

Die Richtung stimmt

Im Internet beschreibt die Bundesregierung ihr Energiekonzept so: "Das Zeitalter der erneuerbaren Energien so schnell wie möglich erreichen und gleichzeitig den Preis für Strom bezahlbar halten: Mit dem Energiekonzept 2050 schlägt Deutschland eine neue Seite der Energieversorgung auf - zum Wohle aller." Wer das Konzept genauer liest, sucht jedoch vergeblich nach einer grünen Revolution:

Greenpeace veröffentlichte zuerst den Geheimvertrag

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung sollen bis 2020 40 Prozent und entsprechend der Zielformulierung der Industriestaaten bis 2050 mindestens 80 Prozent der Energie eingespart werden. Als Referenz dient der Energieverbrauch von 1990.

Bis 2020 soll der Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent sinken. Bis 2020 soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch 35 Prozent betragen. Die Sanierungsrate für Gebäude soll zwar von derzeit jährlich weniger als einem Prozent auf zwei Prozent des gesamten Gebäudebestands verdoppelt werden. Der Sanierungsfahrplan für Bestandsgebäude soll jedoch erst 2020 beginnen. "Wir werden den unbegrenzten Einspeisevorrang (für Erneuerbare) erhalten und zugleich die Förderung wirtschaftlicher und die Einspeisung effizienter gestalten", heißt es in dem Papier.

Die Laufzeitverlängerung

Der stärkste Zündstoff des Energiekonzepts sind die Atomkraftwerke: Im Schnitt zwölf Jahre länger sollen die 17 deutschen Atommeiler am Netz bleiben. Die sieben ältesten Reaktoren bekommen acht Jahre plus, die zehn jüngeren, die ab 1980 erbaut wurden, 14 Jahre. Damit dürfen die Atomkraftwerke zusätzlich 1804 TWh Strom erzeugen - mehr als das Dreifache des gesamten jährlichen Stromverbrauchs. Die Strommengen lassen sich weiter von Alt- auf Neureaktoren übertragen.

1224 Protest gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke

In der Praxis bedeutet dies, dass einzelne KKW über das Jahr 2040 hinaus laufen werden. Es gibt neue Regeln für die Reaktorsicherheit, mit denen die Länder künftig schärfere Auflagen machen können. So müssen die Meiler zwar nach dem Stand der Technik nachgerüstet werden. Ältere Reaktoren brauchen aber keinen Schutz vor Flugzeugabstürzen. Für das Laufzeit-Plus will die Regierung insgesamt 30 Milliarden Euro von den erwarteten Zusatzgewinnen der Betreiber einstreichen.

Nacht- und Nebelaktion

In der Nacht vom 5. auf den 6. September 2010 haben das Finanzministerium und die Atomkraftbetreiber einen Vertrag ausgehandelt, den beide Seiten um 5.23 Uhr unterzeichnet haben. Einen Tag zuvor hatten die Minister Rainer Brüderle (FDP) und Norbert Röttgen (CDU) das Energiekonzept der Presse präsentiert und ausführlich die Rahmenbedingungen der Laufzeitverlängerung erläutert. Den Vertrag erwähnten sie mit keiner Silbe. Er regelt die Zahlung von 20 Milliarden Euro an den Bund. Nachdem Greenpeace den Vertrag veröffentlicht hatte, nahm auch die Bundesregierung dazu Stellung und veröffentlichte Details.

Die gekaufte Laufzeitverlängerung

Der Vertrag sieht zwei Mechanismen vor: Für sechs Jahre gilt eine Kernbrennstoffsteuer. Sie soll dem Bundeshaushalt 2011 bis 2016 jährlich bis zu 2,3 Milliarden Euro einbringen. Parallel zur Steuer zahlen die Unternehmen in einen eigens geschaffenen "Energie- und Klimafonds" ein: 300 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren, 200 Millionen von 2013 bis 2016 und von 2017 an je neun Euro je Megawattstunde. Laut der Studie "Stromwatch 3" verbleibt jedoch insgesamt bei den Stromkonzernen durch die Laufzeitverlängerung ein Zusatzgewinn von über 70 Milliarden Euro netto - und nicht nur das, die Konzerne umgehen auch teilweise die Brennelemente-Steuer: So hat RWE bereits angekündigt, noch bis zum Jahresende fast die Hälfte der Brennelemente zu erneuern und somit etwa 280 Millionen Euro Brennelemente-Steuer zu umgehen.

Der Deckel für Erneuerbare

Laut den Regierungsgutachtern sollen bis 2020 33 Gigawatt Leistung aus Photovoltaikanlagen stammen. Bereits im August 2010 waren 15 Gigawatt installiert. Um also nicht über das Ziel hinauszuschießen, muss man den PV-Zubau auf jährlich 1,5 GW begrenzen. Das entspricht dem derzeitigen Photovoltaikausbau pro Monat. Das vermeintlich ehrgeizige Ziel ist also nichts anders als eine Bremse für das Wachstum der Erneuerbaren - oder anders herum formuliert: Wenn das Energiekonzept der "große Wurf ist" (Zitat Umweltminister Röttgen), dann ist es ein Wurf mit großen Steinen gegen die PV.

Kritik am Konzept

Der Bund der Energieverbraucher lehnt das Energiekonzept der Bundesregierung entschieden ab: "Die Ziele des Konzepts sind richtig formuliert, zum Beispiel die Halbierung des Energieverbrauchs bis 2050", fasst der Vereinsvorsitzende, Dr. Aribert Peters, zusammen. Die konkreten Maßnahmen straften die Regierung jedoch Lügen: So sei die Laufzeitverlängerung ein Wettbewerbskiller und damit ein Kostentreiber. Ausgerechnet das Atomkraftwerk mit der weltweit längsten Laufzeit, Biblis A, soll weitere acht Jahre laufen. Alle anderen derart alten Atomkraftwerke sind weltweit mit gutem Grund abgeschaltet. "Unsere Regierung will ihre Bevölkerung viele Jahre gravierend gefährden - und das, obwohl der Strom gar nicht gebraucht, sondern ins Ausland exportiert wird", mahnt Peters.

Das Konzept fordere zwar vollmundig eine Gebäudesanierung, verschiebt diese jedoch praktisch bis ins Jahr 2020.

1224 Anzeige Stadtwerke Vier gewinnen - Millionen verlieren

Mit dieser Anzeige mahnten am 28. Oktober 2010 zahlreiche Stadtwerke den Bundestag zur Vernunft.

Der Präsident des Verbands kommunaler Unternehmen, Stephan Weil, kritisiert ebenfalls die Laufzeitverlängerungen. "Mit dem auf Kernkraft fixierten Energiekonzept wird ein gesellschaftlicher Großkonflikt wieder belebt, der weitgehend befriedet schien", so Weil. Die Regierung habe den Fehler gemacht, fast nur über Kernkraft und Laufzeiten zu reden. "Die Regierungszenarien zeigten, dass eine Verlängerung der Laufzeiten zum Erreichen der Klimaschutzziele nicht erforderlich ist und bei einer Laufzeitverlängerung die Energiepreise für die Verbraucher nicht sinken werden." Eine Anzeige von 50 Stadtwerken bringt es auf dem Punkt: "Vier gewinnen, Millionen verlieren".

Gegenwind vom Bundesrat

Die Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen hatten am 8. Oktober 2010 einen Antrag an den Bundesrat gestellt (Drs. 633/10). Sie kommentieren darin das Energiekonzept inhaltlich und formell und kritisieren insbesondere die Beschränkung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates. Der Bundesrat lehnte die Zustimmung zu diesem Antrag in seiner Sitzung am 5. November ab. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin und Brandenburg wollen nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Außerdem könnte auch noch Bundespräsident Christian Wulff die umstrittenen Laufzeitenverlängerungen stoppen, indem er seine Unterschrift unter das Gesetz verweigert.

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Bundestagsdebatte am 28. Oktober 2010

"Sie haben ein paar Lastwagen mit Geld in Bewegung gesetzt. Das kann man wirklich nicht anders sagen. Die Richtung ist eindeutig. Die Lastwagen fahren nacheinander vier Adressen ab. Die vier großen Dinosaurier der Energiewirtschaft bekommen, je nachdem, wie sich die Strompreise entwickeln, zwischen 40 und 100 Milliarden Euro zugeschustert. (...) Wir werden dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen, und alles, was Sie hier noch zustande bringen, werden wir nach der nächsten Bundestagswahl zurückschrauben. Damit werden wir dem Vermächtnis von Hermann Scheer gerecht." Sigmar Gabriel (SPD)

"Sie sagen, Sie hätten viel gesprochen und viel geredet. Das stimmt: mit den Konzernleitungen. Aber den Bundestag haben Sie so gut wie ausgeschlossen. Das verletzt schwerwiegend das Grundgesetz und die Demokratie in unserem Lande." Dr. Gregor Gysi (LINKE)

"Ich will Ihnen einmal eines sagen: Diejenigen, die hier sitzen und nur kritisieren können, sind in Wahrheit energiepolitische Blindgänger. Sie haben nichts drauf. Sie wissen nicht, wie wir die Zukunft in unserem Land bewältigen wollen." Dr. Norbert Röttgen (CDU)

"Wir sind uns, auch wenn das in vielen Debattenbeiträgen nicht so klar zum Ausdruck gekommen ist, in einem Punkt einig: Wir wollen den Wechsel hin zu den erneuerbaren Energien." Dr. Georg Nüßlein (CDU)

"Ich habe 1969 mein erstes Auto gekauft, nämlich einen VW, ein wunderbares Auto mit Seilzugbremsen und unsynchronisiertem Getriebe. Aus demselben Baujahr, der Baulinie 1969, ist Isar 1. Das ist eine Sicherheits-architektur, die heute keine Genehmigungsbehörde mehr akzeptieren würde. Aber deren Laufzeit wollen Sie jetzt verlängern. 225 Tage wäre das Kraftwerk nur noch gelaufen. Jetzt wird es über 3.000 Tage laufen. Wollen Sie das weiter verantworten?" Dr. Thomas Gamke (Grüne)

"Heute ist unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten ein schwarzer Tag. Mit Blick auf die Sicherheit der Menschen in meinem Wahlkreis und der gesamten Republik wäre es eine Affenschande, wenn Sie heute diesen Gesetzen zustimmen würden." Dr. Constantin von Notz (Grüne)

"Meine Damen und Herren, wir alle sind gewählt worden, um das Gemeinwohlinteresse im Auge zu behalten und zu vertreten. Wir sind nicht gewählt worden, um die Interessen der Atomlobby zu vertreten." Brigitte Pothmer (Grüne)

"Die Wählerinnen und Wähler können nicht billigen, dass Sie, um die vier Konzerne immer reicher zu machen, den Willen der Bevölkerung missachten und die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel setzen. Deshalb werde ich gegen dieses Gesetz stimmen." Hans-Christian Ströbele (Grüne)

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) enthielt sich bei der Abstimmung zur Laufzeitverlängerung der Stimme ("Verdacht mangelnder Sorgfalt bei der Gesetzgebung", "eigentlich unzumutbar").

Atomausstieg und Brennelementesteuer

Diskussion um Laufzeitverlängerung

Atomausstieg und Brennelementesteuer

(3. Juli 2010) Bis Ende Juli wollen Bund und Länder über die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken entscheiden, so das Ergebnis des Atom-Gipfels in Berlin. Bis dahin solle auch die Einbeziehung des Bundesrats geklärt sein, hieß es.

Kurz vor dem Gipfel von Bund und Ländern hatte ein von der Deutschen Umwelthilfe veröffentlichtes Gutachten des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier für Aufsehen gesorgt.

In seiner insgesamt zwölf Seiten starken Expertise im Auftrag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen kam Papier zum Ergebnis, dass die Laufzeitverlängerung der KKW nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich sei.

Es handele sich dabei nicht nur um eine marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts, so Papier. Seine Stellungnahme gibt es unter www.duh.de.

Der Bundesrat müsse einer Verlängerung der KKW-Laufzeiten zustimmen, so das Ergebnis eines im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz erstellten Gutachtens einer Berliner Anwaltskanzlei. Jede Laufzeitverlängerung sei eine wesentliche Umgestaltung des Atomgesetzes.

Zu diesem Fazit waren auch schon zwei Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums gekommen. Ministerpräsident Kurt Beck kündigte an, Rheinland-Pfalz klage vor dem Bundesverfassungsgericht, wenn die Bundesregierung die Länderkammer in dieser Angelegenheit umgehe.

Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus drohte mit einer Normenkontrollklage, allerdings rückwirkend gegen den rot-grünen Atomausstieg.

Wie es aussieht, wird das Bundesverfassungsgericht die Frage entscheiden, ob der Bundesrat bei der Laufzeitverlängerung für die deutschen KKW gefragt werden muss.

Das Innen- und das Justizministerium sind in ihrem Gutachten zum Schluss gelangt, dass nur eine moderate Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden darf.

Innerhalb der CDU bleibt das Thema weiter umstritten. Acht Bundesländer haben bisher eine Mitsprache gefordert, drei nicht. Beide Lager haben vorsorglich entsprechende Klagen angekündigt.

Ex-Minister Prof. Rupert Scholz hat ein Gutachten vorgelegt, nach dem eine Verlängerung der KKW-Laufzeiten nicht vom Bundesrat genehmigt werden muss, da der Aufsichtstätigkeit der Länder keine wesentlich andere Bedeutung verliehen werde.

Eine Abstimmung sei nur im Bundestag erforderlich. Scholz widerspricht damit anderen Gutachten, wie z.B. dem des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Papier, der ein Mitspracherecht der Länderkammer für nötig erachtet.

Im Kampf gegen die geplante Brennelemente-Steuer sähen sich die KKW-Betreiber gut gerüstet, meldet das "Handelsblatt". Sie verwiesen auf die Atomausstiegsvereinbarung, die die rot-grüne Bundesregierung im Juni 2000 mit den Unternehmen geschlossen habe.

Diese schließe eine Besteuerung der Brennelemente aus Sicht der Branche aus, hieß es. Man werde notfalls gegen die Einführung der Steuer klagen, zitiert das Blatt einen Branchenmanager.

E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall würden seit 2005 die Vereinbarung zum Atomausstieg, die sie selbst mit ausgehandelt und unterschrieben hätten, brechen, unterlaufen und bekämpfen, so DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake, der den "Atomkonsens" seinerzeit als Staatssekretär im Bundesumweltministerium mit ausgehandelt hatte.

Jetzt wollten sie aus eben dieser Vereinbarung Honig saugen. In der Ausstiegsvereinbarung hatte es unter der Überschrift "Wirtschaftliche Rahmenbedingungen" geheißen: "Die Bundesregierung wird keine Initiative ergreifen, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert wird. Dies gilt auch für das Steuerrecht."

In der Zwischenzeit aber sei die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen mit der Einführung des CO2-Emissionshandels auf EU-Ebene stark belastet worden, die Kernenergie jedoch nicht, so Baake.

Bisher werde die Kernenergie gerade nicht durch einseitige Maßnahmen diskriminiert, sondern im Gegenteil massiv begünstigt. Die von der Bundesregierung geplante Brennelementesteuer würde diese Begünstigung nicht einmal vollständig, sondern nur teilweise abbauen.

letzte Änderung: 08.01.2015