ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)
Strafe für E.ON edis

Strafe für E.ON edis

(17. Oktober 2010, geändert 13. Dezember 2010) 1.300.000 Euro Strafe wegen der Behinderung des Stromanbieterwechsels muss die E.on edis AG aus Fürstenwalde zahlen. Das geht aus einer Zwangsgeldfestsetzung der Bonner Bundesnetzagenturhervor. Das Dokument verweist darauf, dass E.on edis die Aufforderung, Missstände beim Stromanbieterwechsel und bei der Bereitstellung von Daten zu beseitigen, missachtet habe.

Hintergrund ist der Vorwurf von lekker Strom und der Hamburger LichtBlick AG, E.on behindere systematisch den Wettbewerb auf Regionalebene und stelle Abrechnungsdaten und Protokolle von abgeworbenen Kunden nicht oder nur verspätet bereit. E.on edis begründete die Verzögerungen mit der EDV-Umstellung. Viele Tausend Verbraucher sind betroffen, die über den Stand des Lieferantenwechsels im unklaren bleiben und verärgert und verunsichert sind.

Bis 20. Januar 2011 muss E.on edis nun Ordnung schaffen, sonst hat die Bundesnetzagentur bereits ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 1.300.000 Euro angedroht.

Entscheidung Zwangsgeldfestzungen der Bundesnetzagentur (BK6-10-124)

letzte Änderung: 16.06.2015