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Eon-Fernwärmekunden unter Druck

Von Leonora Holling

(28. April 2023) Bereits vor einigen Jahren hat der Energieriese Eon fast unbeachtet eine ganze Reihe von kleinen und mittleren Fernwärmeunternehmen der RWE übernommen. Die Besonderheit dieser vor allem im Gebiet Monheim am Rhein ansässigen Fernwärmeerzeuger ist ihr Kundenstamm aus Mietern von Mehrfamilienhäusern, die auch Vertragspartner sind (und nicht die Hauseigentümer). In den Mietverträgen wurde dies ausdrücklich so vorgeschrieben. Im Dezember 2022 hat Eon nun massiv die Preise für Wärme erhöht. Und dies, obwohl die in den Verträgen vereinbarten Preisänderungsklauseln teilweise bezüglich ihrer Wirksamkeit nach den Vorschriften der §§ 305, 307 des BGB Bedenken begegnen.

Der Bund der Energieverbraucher hat eine ganze Reihe der Verträge daraufhin geprüft und die Preiserhöhungen teilweise als unzulässig eingestuft. Diesbezügliche Beschwerden von Verbrauchern blieben durch Eon bisher unbeantwortet. Betroffenen Verbrauchern ist daher zu raten, die Rechtsberatung des Vereins zu kontaktieren, um den eigenen Vertrag auf Zulässigkeit der Preisänderungsklausel prüfen zu lassen und Handlungsoptionen zu beleuchten. Möglicherweise kommt eine Kürzung der geforderten Preise und der darauf beruhenden Abschläge in Betracht.

letzte Änderung: 11.02.2025