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Gilt EnEV oder BImschV?

(08. Oktober 2003)

Frage:

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass alle Heizungen, die vor 1978 eingebaut wurden, bis spätestens 2006 erneuert werden müssen. Die Bundesimmissionsschutz-verordnung (BImschV), die vom Schornsteinfeger kontrolliert wird, schreibt dagegen die Einhaltung von maximalen Abgasverlusten vor. Welche Verordnung gilt denn jetzt?

Gestellt von Jürgen W. Langstein

Antwort:

Die Anforderungen der BImschV gelten unabhängig von den Anforderungen der EnEV. Die BImschV schreibt die Einhaltung von maximalen Abgasverlusten vor. Dies ist nach entsprechender Einstellung der Heizung in der Regel auch durch ältere Heizungen zu erreichen.

Dagegen schreibt die EnEV die Erneuerung der Heizung vor, unabhängig von der Qualität der Heizung. Hier kann also nichts nachgebessert werden und hier gilt auch die Ausnahme für selbstgenutzte Einfamilienhäuser: Wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnt wird, dann schreibt die EnEV keine Erneuerung vor.

(Aribert Peters)

letzte Änderung: 17.08.2010