ED 04/21 Windkraftzubau: NRW bremst Energiewende (S.19)
Vorsicht bei Bürgerwindparks

Finanztest warnt: Vorsicht bei Bürgerwindparks

Von Aribert Peters

(22. Januar 2019) Die Stiftung Warentest hat Bürgerwindparks unter die Lupe genommen und darüber in der Zeitschrift Finanztest berichtet (Heft 11/2018). Sechs Angebote wurden konkret untersucht und zeigten Haken. Bevor man hier Geld investiert, sollte man genau prüfen. Die Warentester geben dafür konkrete Hinweise.

184 Windpark / Foto: hpgruesen (CC0)

Die Warentester raten dazu, in Bürgerwindparks nur zu investieren, wenn man das Geld viele Jahre nicht braucht und einen Totalverlust verkraften kann. Man sollte nicht mehr als fünf Prozent seines Vermögens in solche Beteiligungsmodelle stecken.

Riskant sind bei den Windparks:

  • Windangebot – weder zu stark noch zu schwach
  • Windabschattung
  • Artenschutz
  • Einspeisevergütung

Bei den untersuchten Angeboten kommen Auswärtige nur zum Zug, wenn zu wenige örtliche Bürger in die Anlagen investieren. Mindestens 3.000 bis 10.000 Euro müssen für 20 Jahre investiert werden. Insgesamt soll das Doppelte bis zum knapp Fünffachen des Einsatzes an die mutigen Investoren zurückfließen.

Die Angebote folgender Windparks wurden von den Testern geprüft:

  • Heddinghäuser Windpark 2 und 3 in Rüthen in Nordrhein-Westfalen
  • Morbach Nord und Süd im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz
  • Bürgerwindpark Mulsum, Landkreis Stade in Niedersachsen
  • Bürgerwindpark Süderauerdorf, Süderau in Schleswig-Holstein

Bei den untersuchten Windparkangeboten ist der Anteil der Bankkredite an der Gesamtfinanzierung erstaunlich hoch und liegt zwischen 78 und fast 90 Prozent. Das erhöht einerseits die Renditemöglichkeiten, aber eben auch das Verlustrisiko. Deshalb hat der Gesetzgeber 2013 für viele Beteiligungsmodelle die Fremdfinanzierung auf 60 Prozent begrenzt. Das gilt für Windparks jedoch nicht.

letzte Änderung: 08.07.2024