ED 01/2022 Einspeisevergütung: Hoher „Marktwert Solar“ (S. 29)
ED 03/2023 Schritt für Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage (S.20/21)
Hoher „Marktwert Solar“

Einspeisevergütung: Hoher „Marktwert Solar“

Von Louis-F. Stahl

(18. Mai 2022) Die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen ist seit Jahren rückläufig. Während Verbraucher unter ständig steigenden Strompreisen leiden und der Preis für Strom am Spotmarkt der Strombörse im März 2022 auf durchschnittlich über 25 Cent/kWh gestiegen ist, erhalten PV-Einspeiser mit Inbetriebnahme im März 2022 gerade einmal eine EEG-Einspeisefestvergütung in Höhe von effektiv 6,6 Cent/kWh.

491 Familie bei Photovoltaik-Modulen / Foto: anatoliy_gleb / stock.adobe.com

Die aktuelle Gesetzeslage benachteiligt sämtliche PV-Anlagenbetreiber mit Inbetriebnahme ab dem Jahr 2012 (Vergütung 24 Cent/kWh), da diese seit Monaten eine deutlich niedrigere EEG-Festvergütung erhalten, als die Netzbetreiber an der Strombörse mit dem Grünstrom erlösen. Lediglich große Solarparks von institutionellen Investoren können im Rahmen der sogenannten „Direktvermarktung“ von den gestiegenen Börsenpreisen profitieren. Die rot-gelb-grüne Bundesregierung plant bisher nicht, diesen Missstand abzustellen (siehe „Koalitionsvertrag durchleuchtet“) und behindert dadurch die Energiewende in Bürgerhand. Der neuste Entwurf zum EEG 2022 sieht lediglich vor, dass neue PV-Anlagen, die in Volleinspeisung betrieben werden, zukünftig eine leicht erhöhte Einspeisevergütung erhalten sollen. In der Praxis ist dies wenig relevant, da sich kleine PV-Anlagen aufgrund der Möglichkeit zum Stromeigenverbrauch lohnen und sich bei ­einer Volleinspeisung – auch mit ­einer geringfügig erhöhten Vergütung – kaum rechnen.

Grund zur Freude haben hingegen die Betreiber von über 20 Jahre alten PV-Anlagen. Diese „Ü20-Anlagen“ gelten im Sinne des EEG als „ausgeförderte Altanlagen“ und erhalten als Einspeisevergütung den anhand des Strombörsenpreises nachträglich berechneten „Jahresmarktwert Solar“ (siehe „Endlich Rechtssicherheit für Ü20-PV-Anlagen“). Aufgrund der seit Mitte 2021 steigenden Strompreise notiert der Jahresmarktwert Solar für das Jahr 2021 bei 7,552 Cent/kWh. Davon abzuziehen sind 0,4 Cent/kWh Vermarktungsentgelt, sofern Anlagen nicht über ein Smart Meter (iMSys) verfügen. Mit einem solchen Messsystem reduziert sich das Vermarktungsentgelt auf 0,2 Cent/kWh. Den Betreibern von Ü20-PV-Anlagen empfiehlt der Bund der Energieverbraucher, ihre in diesen Wochen eintreffende Jahresabrechnung für die Einspeisung im Jahr 2021 dahingehend zu kontrollieren, dass die effektive Einspeisevergütung von 7,152 Cent/kWh berücksichtigt wurde. Da bei der Festlegung der Abschläge Ende 2020 bis Anfang 2021 von einer Vergütung um 2 Cent/kWh ausgegangen wurde, dürfen sich die allermeisten Ü20-PV-Anlagenbetreiber über eine deutliche Vergütungsnachzahlung freuen. Im Ergebnis erhalten die „ausgeförderten Altanlagen“ höhere Vergütungen als durch das EEG 2022 „geförderte“ Neuanlagen.

letzte Änderung: 10.02.2025