ED 03/14 Der Preis des Holzes (S.16/17)

Geld vom Staat


Bio zum Nachrechnen

(12. August 2011) Das Deutsche BiomasseForschungsZentrum (DBFZ) bietet unter www.dbfz.de die drei Vergütungsrechner zum EEG 2012 "Feste Biomasse", "Biogas" und "Biomethan" als Excel-Dateien im Download. Anlagenbetreibern können so die Vergütung ihrer Anlage nach dem neuen Vergütungssystem berechnen.

Hintergrund: Der Bundestag hat Ende Juni die neue EEG-Novelle verabschiedet. Die neue Vergütungsstruktur für Bioenergie tritt ab Jahresbeginn 2012 in Kraft.

Bis auf den Einspeisebonus für Biomethananlagen wurden alle Boni abgeschafft und z. T. in Mindestanforderungen überführt. Neu hinzu kamen die energetische Bewertung der Einsatzstoffe und deren Eingruppierung in drei Einsatzstoffklassen. Das energetische Verhältnis der Stoffe ist ausschlaggebend für die Einsatzstoffvergütung.

Neue BAFA-Zuschüsse für erneuerbare Energien

Seit dem 1.1.2008 hat sich die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich nach dem Marktanreizprogramm geändert und verbessert.

Neue BAFA-Zuschüsse für erneuerbare Energien

(18.  Januar 2008) Seit dem 1.1.2008 hat sich die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich nach dem Marktanreizprogramm geändert und verbessert.

Gefördert werden Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen mit Zuschüssen zu den nachgewiesenen Investitionen.

Der Zuschuss muss nachträglich, also nach Abschluss der Maßnahme beantragt werden. Hierfür gilt eine Antragsfrist von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft.

Der Antrag ist nur zulässig, wenn das aktuelle Antragsformular mit der Fachunternehmererklärung und die Rechnung vorgelegt werden. Die entsprechenden Formulare sind im Internet unter www.bafa.de erhältlich.

Basisförderung:

Warmwasser-Kollektoranlagen erhalten eine Förderung von 60 Euro je Quadratmeter, mindestens 410 Euro. Wird eine bestehende Solaranlage erweitert, dann beträgt die Förderung 45 Euro je Quadratmeter. Bei Heizungsunterstützung erhöht sich die Förderung auf 105 Euro je Quadratmeter bis zu 40 Quadratmeter Kollektorfläche, darüber hinausgehende Flächen werden mit 45 Euro gefördert, wenn bestimmte Pufferspeichergrößen erreicht werden.

Pelletkessel über 5 kW Leistung (für luftgeführte Pelletöfen gilt eine Grenze von mindestens 8 kW) werden mit 36 Euro je kW gefördert, mindestens mit 1000 Euro für Öfen mit Wassertasche, 2000 Euro für Pelletkessel, 2.500 Euro für Pelletkessel mit Pufferspeicher. Holzhackschnitzelheizungen werden mit 1.000 Euro gefördert, Scheitholzkessel mit 1.125 Euro.

Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau erhalten 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche Zuschuss, maximal 850 Euro und bei Sanierung 10 Euro je Quadratmeter und maximal 1.500 Euro. Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen erhalten 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, maximal 2.000 Euro im Neubau und 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, maximal 3.000 Euro bei Sanierung. Die Luft-Wasserwärmepumpen müssen im Neubau eine Jahresarbeitszahl von 3,5 im Neubau und von 3,3 im Bestand erreichen, bei den anderen Wärmepumpen ist eine Arbeitszahl von 4,0 im Neubau und von 3,7 im Bestand Vorschrift, Strom- und Wärmemengenzähler sind vorgeschrieben.

Effizienzbonus

Die Basisförderung erhöht sich für Biomasse- und Solaranlagen um 50 beziehungsweise 100 Prozent, wenn das Gebäude eine gute Wärmedämmung aufweist:

  • 50% wenn ein vor 1995 gebautes Haus die damals geltende EnEV-Werte einhält oder bei einem danach gebauten Haus um mindestens 30 % unterschreitet.
  • 100% wenn ein vor 1995 gebautes Haus die damals geltende EnEV-Werte um mindestens 30% unterschreitet oder bei einem danach gebauten Haus um mindestens 45 % unterschreitet.
Kombinationsbonus

Wird mit einer Solaranlage gleichzeitig auch eine Biomasseanlage oder Wärmepumpe angeschafft, dann gibt es zusätzlich zu der Basisförderung für die Solaranlage und für die Biomasseanlage einen Kombinationsbonus von 750 Euro. Kombinations- und Effizienzbonus sind nicht kombinierbar, man muss sich für eines entscheiden.

Kesseltauschbonus

Wird gleichzeitig mit dem Bau einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung erstmalig ein Brennwertkessel für Öl oder Gas angeschafft, dann gibt es einen zusätzlichen Bonus von 750 Euro. Dieser Bonus kann nur bis zum 30.6.2008 beantragt werden. Auch dieser Bonus ist mit dem Effizienzbonus nicht kombinierbar.

Solarpumpen- und Umwälzpumpenbonus

Wird beim Bau einer Solaranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingesetzt (permanent erregte EC-Bauweise), dann gibt es einen Zuschuss von 50 Euro. Wird im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage oder einer Biomasseanlage eine besonders effizient Heizungsumwälzpumpe eingebaut (Effizienzklasse A des Herstellers), dann gibt es 200 Euro Zuschuss, wenn auch ein hydraulischer Abgleich der Anlage nachgewiesen wird.

Innovationsbonus

Besonders effiziente Solaranlagen für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten oder Solaranlagen für Prozesswärme oder Kühlung zwischen 20 und 40 Quadratmetern Größe werden mit 210 Euro je Quadratmeter gefördert. Biomasseanlagen mit Brennwertnutzung oder bestimmten Partikelabscheidetechniken erhalten einen Zusatzbonus von 500 Euro. Für Wärmepumpen mit einer Arbeitszahl von 4,7 im Neubau und 4,5 im Bestand erhalten eine um 50 Prozent höhere Förderobergrenze. Die Innovationsförderung ist nicht mit anderen Bonus-Förderungen kombinierbar.

Biogasanlagen: On-Line-Vergütungsrechner

(21. Juni 2005) - Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat zu einem Boom bei der Errichtung von Biogasanlagen geführt.


Biogasanlagen: On-Line-Vergütungsrechner

(21. Juni 2005) - Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat zu einem Boom bei der Errichtung von Biogasanlagen geführt. Im Jahr 2005 könnten nach verschiedenen Schätzungen 1.000 bis 2.000 neue Biogas-Anlagen in Deutschland errichtet werden. Das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR), Münster, hat einen Vergütungsrechner Biogas online geschaltet. Mit diesem Rechner kann ein Investor die zu erwartenden Erlöse für eine geplante Biogasanlage in Abhängigkeit von der Anlagengröße und der Biogasproduktion oder jährlichen Benutzungsstundenzahl ermitteln. Weitere Informationen finden Sie hier: www.iwr.de/bio/biogas

Neue Förderrichtlinien für Pellets- und Holzfeuerungen

Die geänderten Bedingungen und neuen Antragsformulare.

Geld vom Staat

Seit dem 1.1.2004 gelten geänderte Richtlinien im "Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

(8. Januar 2004)

Art der Förderung

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).

Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Hackgut-/Pelletsanlagen)

Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 8 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88% gewährt. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.700 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%.

Manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel

Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 15 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88% gewährt, sofern sie mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des 02-Gehaltes im Abgasrohr) ausgestattet sind und über einen Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55l/kW verfügen. Der Zuschuss beträgt 50 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%. Der Antragsteller muss sich damit einverstanden erklären, dass das BMU und/oder das BAFA nach Anmeldung eine ggf. auch wiederkehrende Überprüfung der Einhaltung der Emissionsanforderungen durchführt.

Antragsberechtigte

Privatpersonen, Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll.

Eine Antragstellung ist nur mit dem vorgeschriebenen Antragsvordruck zulässig und erfordert die Originalunterschrift des Antragstellers. Die Anlagen sind auf dem Gebiet der Bunderepublik Deutschland künftig mindestens 7 Jahre zu betreiben. Inkrafttreten: Die neuen Richtlinien kommen ausschließlich für Anträge ab dem 1.1.2004 zur Anwendung. Für Anträge, die vor dem 1.1.2004 beim BAFA gestellt worden sind, kommen noch die Richtlinien in der Fassung vom 15.3.2002 zur Anwendung. Eine Rücknahme oder Stornierung dieser Anträge, um durch eine erneute Antragstellung für dieselbe Maßnahme die Konditionen der neuen Richtlinien nutzen zu können, ist nicht möglich.

Ansprechpartner zum Förderprogramm Erneuerbare Energien:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Referate 434-435

Frankfurter Straße 29-35

65760 Eschborn

letzte Änderung: 06.01.2015