Schummel bei Preisangaben
Augen auf bei der Flüssiggas-Lieferung: Manche Firmen schummeln. Sie werben mit günstigen Preisen, liefern aber weniger als verabredet. Im Winter sollten Sie fragen, für welche Liefertemperatur der Preis gilt.
(14. Dezember 2012) Jede Flüssigkeit dehnt sich bei Erwärmung aus – das gilt auch für Flüssiggas. Eine Tonne Flüssiggas entspricht bei 15 Grad Celsius einem Volumen von 1.965 Litern. Bei null Grad sind es 1.885 Liter, also 80 Liter oder vier Prozent weniger. Wer also über einen Literpreis spricht, muss zuvor festlegen, für welche Temperatur dieser Preis gilt. Branchenüblich gilt der Preis für die Abgabetemperatur.
Viele Lieferwagen haben ein sogenanntes „Flow-System“, das automatisch die Temperatur des Flüssiggases misst und den Wert auf den Lieferschein druckt. Dieses Flow-System erlaubt aber auch, die gemessene Temperatur durch eine Temperaturvorgabe zu ersetzen.
Winter- und Sommerpreise
Die Liefertemperatur ist im Winter deutlich geringer als im Sommer. Bei gleicher Literzahl, die man tankt, erhält man also im Winter mehr Energie. Weil die Händler aber das Flüssiggas nach Gewicht einkaufen, müssen sie im Winter den Preis um den Ausdehungsfaktor erhöhen, ohne dass sie einen Extragewinn machen. Allein schon aus diesem Grund sind im Winter die Flüssiggaspreise je Liter höher. Das macht leicht zwei Cent je Liter aus.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel soll dies verdeutlichen: Der Händler kauft das Gas für 1.200 Euro je Tonne (fiktiver Preis) ein. Bei einer Temperatur von 15 Grad kann er 1.965 Liter verkaufen und einen Preis von 61,1 Cent je Liter anbieten (1.200/1.965). Bei einer Temperatur von null Grad kann er nur 1.885 Liter verkaufen zu einem Preis von (1.200/1.885) 63,4 Cent je Liter. Diese Rechnung ist natürlich stark vereinfacht und berücksichtigt weder Transport- oder Vertriebskosten noch Gewinnmargen.
Eine Tonne Flüssiggas und temperaturabhängige Liefermengen
Liter | Temperatur (°C) | Faktor | kg |
2.025 | 25 | 0,4936 | 1.000 |
1.992 | 20 | 0,5018 | 1.000 |
1.965 | 15 | 0,5090 | 1.000 |
1.937 | 10 | 0,5162 | 1.000 |
1.910 | 5 | 0,5234 | 1.000 |
1.885 | 0 | 0,5305 | 1.000 |
1.862 | -5 | 0,5372 | 1.000 |
1.838 | -10 | 0,5438 | 1.000 |
Bei unterschiedlichen Temperaturen ergibt eine Tonne Flüssiggas unterschiedliche Mengen an Litern
Mengenumwertung ermöglicht Schummel
Es gibt zwei Möglichkeiten der Lieferung:
- eine einfache Lieferung, bei der nur die Abgabemenge in Litern erfasst und auf dem Lieferschein ausgedruckt oder mit der Hand eingetragen wird.
- Eine Lieferung mit Mengenumwertung: Hier wird auf dem Lieferschein die Abgabemenge auf eine Temperatur von 15 Grad automatisch umgerechnet. Auf dem Lieferschein steht die Abgabemenge mit dem Hinweis „xx Liter bei 15 Grad“.
Der Händler mit Mengenumwertung kann also auch im Winter zum Sommerpreis liefern und unterbietet die Händler ohne Mengenumwertung deutlich. Für den Kunden ist dies auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich. Wer also im Winter zum Winterpreis kauft und nur die Sommermenge geliefert bekommt, wird also getäuscht.
Bei der Heizöllieferung ist eine Mengenumwertung gesetzlich vorgeschrieben. Beim Benzin oder Diesel wird an der Zapfsäule meist nicht umgerechnet. Beim Flüssiggas ist eine Lieferung mit Mengenumwertung zulässig, aber nicht vorgeschrieben.
Die Mengenumwertung ist per se weder verboten noch betrügerisch. Nach der Eichordnung Anlage 5 Nr. 4.3 muss die Messeinrichtung jedoch dauerhaft mit oder ohne Mengenumwertung arbeiten. Ein wahlweiser Betrieb mal mit, mal ohne Mengenumwertung ist unzulässig. Eine Umstellung darf also nicht möglich sein. Marktüblich ist bei Flüssiggas eine Lieferung ohne Mengenumwertung.
Beim Preisvergleich ist jedoch höchste Vorsicht angebracht, damit der Verbraucher nicht Äpfel mit Birnen vergleicht, also den Preis eines Händlers mit und ohne Mengenumwertung. Kaum ein Kunde kennt den Unterschied.
Fazit: Der Kunde sollte im Winter bei einer Preisangabe erfragen, ob sich der Preis auf eine Abgabetemperatur von 15 Grad oder die tatsächliche Abgabetemperatur bezieht. Wenn der Händler einen Preis ohne Mengenumwertung nennt und dann mit Mengenumwertung liefert, dann betrügt er den Kunden und riskiert auch die damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen.
Der Bund der Energieverbraucher e. V. wird seine Preisangaben künftig kennzeichnen mit dem Zusatz „bei Abgabetemperatur“. Bei Vergleich mit Preisen von Anbietern mit Mengenumwertung muss im Winter deren Preis um rund zwei Cent höher gerechnet werden, um mit den Preisen auf Abgabetemperatur vergleichbar zu sein.
Gaslieferung im Check
Auf folgende zwei Punkte sollten Verbraucher bei der Lieferung von Flüssiggas unbedingt achten:
- Prüfen Sie, ob das Lieferfahrzeug über gültige und unbeschädigte Eichsiegel verfügt.
In Deutschland liefernde Tankwagen müssen mit gültigen deutsche Eichplaketten versehen sein. Nur aus dem Ausland bezogene neue Tankfahrzeuge dürfen für ein Jahr das CE-Kennzeichen führen. Hinter dem CE-Zeichen gibt die Zahl nach dem Buchstaben „M“ das Jahr der Eichung an. Bis zum Ende des darauffolgenden Jahres gelten die Fahrzeuge als geeicht (EU-Richtliche 2004/22/EG).
Wird Flüssiggas geliefert mit einem Fahrzeug ohne gültiges Eichsiegel, so wird damit eine Ordnungswidrigkeit begangen. Verbraucher sollten die Eichbehörden davon informieren. - Die richtige Temperatur auf dem Lieferschein. Auf dem Lieferschein ist auf jeden Fall die Liefertemperatur vermerkt. Bitte prüfen Sie, ob diese Angabe plausibel ist. Steht auf dem Lieferschein +15 Grad Celsius und es herrschen Temperaturen um den Gefrierpunkt, dann zahlen Sie etwa vier Prozent zu viel. Je kälter es ist, umso größer ist der Temperaturunterschied und die Preisdifferenz.
Die Temperatur auf dem Lieferschein muss nicht genau der Außentemperatur entsprechen, weil das Flüssiggas im Kessel durchaus wärmer oder kälter sein kann.