GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft
GASAG: Sperre verboten
(09. September 2011) Die GASAG darf Gaskunden, die sich dem Preisprotest angeschlossen haben, nicht die Gasversorgung sperren. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20. Mai 2011 entschieden (Az: 235 C 1003/11). Die betroffenen Kunden erhielten seit Juni 2004 Gas nach dem Tarif „GASAG-Profi".
Seit Dezember 2004 widersprechen sie den Preisänderungen der GASAG und kürzten die Zahlungen. Am 27. April 2011 hatte der Energieversorger gedroht, bei Nicht-Zahlung des ihrer Meinung nach offenen Betrages von etwa 19.000 Euro den Gasanschluss zu sperren. Daraufhin erteilten die Kunden der Gasag Hausverbot. Der Gasversorger reagierte mit einer fristlosen Kündigung und der Ankündigung, den Hausanschluss im öffentlichen Wegebereich von der Versorgung abzutrennen.
Dagegen wehrten sich die Kunden mit einer einstweiligen Verfügung, welche am 17. Mai 2011 mangels Verfügungsgrund abgewiesen wurde. Die erneute inhaltsgleiche Beschwerde am 20. Mai 2011 via Fax war erfolgreich.
Freiheitsstrafen für verantwortliche Manager? - Strafanzeigen wegen Betrugs gegen Manager von GASAG und E.ON Hanse Vertrieb.
Strafanzeige gegen E.ON-Hanse und GASAG
Freiheitsstrafen für verantwortliche Manager? - Strafanzeigen wegen Betrugs gegen Manager von GASAG und E.ON Hanse Vertrieb.
(4. August 2010) Betrug ist strafbar, sogar ein Betrugsversuch. Wer absichtlich einen Anderen täuscht um sich oder Andere zu bereichern, der kommt mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt.
Der renommierte Energierechtler Prof. Markert (Freie Universität Berlin, ehemals Bundeskartellamt) hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Hamburger E.ON Hanse Vertrieb und der Berliner GASAG gestellt: Es ist in beiden Fällen durch Gerichtsurteile festgestellt, dass die Gaspreiserhöhungen der Vergangenheit unrechtmäßig waren. Trotzdem werden den Kunden gegenüber diese Ansprüche weiterhin geltend gemacht. Die Kunden werden dadurch absichtlich darüber getäuscht, dass die Zahlungsansprüche ungerechtfertigt sind.
Prof. Markert sieht eine Analogie zu einem anderen Fall: Der frühere Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung BSR Arnold Guski wurde 2009 wegen Betrugs zu einer Geld- und Freiheitsstrafe (ein Jahr und neun Monate) verurteilt. Unter seiner Veranwortung wurden tausenden von Grundstückbesitzern überhöhte Straßenreinigungsgebühren von rund 26 Millionen Euro abgerechnet, obwohl Guski wusste, dass diese zu hoch waren. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch (Beschluss des BGH vom 9. Juni 2009, 5 StR 394/08): Auch wenn der Schuldige unmittelbar keine falschen Tatsachenbehauptungen gemacht hat, kann er sie zwingend durch sein Verhalten miterklären, so der Bundesgerichtshof (Tz 15). Der Rechnungsempfänger ist nicht in der Lage, die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen, er vertraut auf die Richtigkeit der ihm zugesandten Rechnung. Wenn dem Rechnungsteller klar sein muss, dass die Rechnung rechtsfehlerhaft ist, dann liegt eine Täuschungshandlung vor.
Im Fall der GASAG hat der VIII. Zivilsenat des BGH in einem Urteil vom 15.7.2009 rechtskräftig entschieden, dass die von der GASAG in den Jahren 2005 und 2006 vorgenommenen Erhöhungen unwirksam waren (Az VIII ZR 225/07).
Im Fall der E.ON Hanse Vertriebs GmbH sind bereits eine Reihe von Zahlungsklagen von E.ON Hanse gegen Protestkunden in erster Instanz abgewiesen worden, weil die Preisanpassungsklausel unwirksam ist (so z.B. Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.10.2009, Az 301 O 32/05). E.ON Hanse Vertrieb macht die von den Kunden gekürzten Rechnungsbeträge flächendeckend geltend. Prof. Markert schreibt dazu in seiner Strafanzeige: "Die von E.ON Hanse Vertrieb ihren Sonderkunden seit 2004 gestellten Jahresrechnungen sind insoweit unrechtmäßig, als sie die unwirksamen Erhöhungsbeträge einschließen".
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Strafanzeigen von Professor Markert im Internet verfügbar gemacht.
"Die Verantwortlichen nicht nur bei E.ON und GASAG sollten sich die Konsequenzen ihres Handels überlegen", rät der Vereinsvorsitzende Dr. Peters: "Wer von Kunden Preise verlangt, von denen er weiß, dass er sie nach Recht und Gesetz nicht verlangen dürfte, macht sich des Betrugs schuldig. Nachdem die Zivilgerichte eindeutig die Unrechtmäßigkeit der Preiserhöhungen gegenüber Gaspreissondervertragskunden geklärt haben, muss dieses Kapitel nunmehr auch strafrechtlich angegangen werden".
Prof. Markert: "Das öffentliche Interesse an dem Fall ist angesichts von ca. 300.000 betroffenen Gaskunden und einer geschätzten Überzahlung von über 100 Millionen Euro mindestens so groß wie in dem von der Staatsanwaltschaft Berlin aufgegriffenen und mit einer rechtskräftigen Verurteilung nach 263 Abs. 1 StGB abgeschlossenen BSR-Fall."
Betroffenen Verbrauchern in Berlin und Hamburg rät der Bund der Energieverbraucher, sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin bzw. Hamburg nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen
Download Schreiben an Staatsanwaltschaft Berlin vom 5. Januar 2010 - GASAG
Download Schreiben an Staatsanwaltschaft Berlin vom 16. Juli 2010 - GASAG
Download Schreiben an Staatsanwaltschaft Hamburg vom 23. Juli 2010 - E.ON Hanse
GASAG täuscht durch Pressemitteilung ihre Gaskunden...
Strafanzeige gegen GASAG wegen Betrugsverdacht
(8. Januar 2010) Der renommierte Energierechtsprofessor Kurt Markert hat gestern Strafanzeige gegen den Berliner Gasversorger GASAG wegen Betrugsverdacht bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Der Bundesgerichtshof hatte am 15. Juli 2009 zahlreiche Preiserhöhungen der GASAG für unwirksam erklärt. Die GASAG täusche durch Pressemitteilungen ihre Gaskunden über ihnen zustehende Rückerstattungsansprüche. Dadurch sollen die Verbraucher davon abgehalten werden, diese Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Die GASAG verschaffe sich dadurch einen nicht unbeträchtlichen Vermögensvorteil, weil die Forderungen nach drei Jahren verjähren.
Schreiben an StA Berlin : Strafanzeige gegen GASAG
Auf einen Irrtum könne sich die GASAG nicht berufen. Denn im Urteil des Bundesgerichtshofs wird klar ausgeführt (Tz 11), dass es, anders als die GASAG glauben machen will, auf die Billigkeit der Preiserhöhung überhaupt nicht ankommt.
Professor Kurt Markert hat jahrelang die Energieabteilung des Bundeskartellamts geleitet und ist Professor an der Freien Universität Berlin.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat für 194 Kunden beim Landgericht Berlin Klage gegen die GASAG auf Rückerstattung der ohne Rechtsgrund erlangten Preiserhöhungsbeträge erhoben Auch hat die Verbraucherzentrale einen Leitfaden ins Internet gestellt. Er soll Verbrauchern dabei helfen, selbst Klage gegen die GASAG zu erheben. Leitfaden der Verbraucherzentrale Berlin
Ähnlich liegen die Fälle in Dresden, Bremen, Euskirchen und vielen anderen Regionen (weitere Urteile hier). Dort wurde ebenfalls durch den Bundesgerichtshof oder andere Gerichte die Preiserhöhungsklauseln der Gasversorger für unwirksam erklärt. Dennoch verweigern die Versorger die Rückzahlung. "Die Verbraucher sollten sich das nicht gefallen lassen", so Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher.
Sammelklage gegen Gasag
(8. Januar 2010) Die Berliner Verbraucherzentrale reicht eine Sammelklage gegen die Gasag auf Rückzahlung überhöhter Entgelte ein. Hintergrund ist das BGH-Urteil, nach dem eine von der Gasag 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam ist.
Die Verbraucherzentrale meint, dass allen Gasag-Kunden, deren Verbrauch nach den Tarifen "Aktiv" oder "Vario" abgerechnet wurde, Rückzahlungen zustehen. Weil sich die Gasag weigere, habe sie sich von 194 Personen die Rechte abtreten lassen, beim Amtsgericht Mitte und beim Landgericht Berlin Einziehungsklagen einzureichen, so die Verbraucherzentrale. Dabei gehe es um rund 193.000 Euro.
Gasag erhöht Preise
(5. Juli 2004) - Wahrscheinlich ab Oktober wird die Berliner Gasag AG ihre Gaspreise erhöhen. Vertriebsvorstand Andreas Prohl sagte zur Berliner Morgenpost, die Lieferanten würden zum 1. Oktober 8% mehr fürs Erdgas verlangen. Die genaue Höhe des Preisaufschlags stehe noch im Raum, aber ein gewisser Aufschlag sei wahrscheinlich.
Der Berliner Gasag-Konzern erzielte 2003 einen Jahresüberschuss von 66,4 Mio. Euro gegenüber 56,1 Mio. im Vorjahr.
Gasag erzielte Überschuss
(7. April 2004) - Der Berliner Gasag-Konzern erzielte 2003 einen Jahresüberschuss von 66,4 Mio. Euro gegenüber 56,1 Mio. im Vorjahr. Als Folge der erstmalig ganzjährig berücksichtigten Erdgas Mark Brandenburg (EMB) GmbH stieg der Konzernumsatz von 728,9 Mio. auf 921,6 Mio. Euro.
Der Jahrsüberschuss der Gasag AG lag 2003 bei 59,8 Mio. Euro nach 57,3 Mio. Euro in 2002. Die Umsatzerlöse kletterten um 7,9% auf 659,7 Mio. Euro. Je Aktie soll es eine Dividende von 7 Euro geben. Der Gasabsatz der Gasag AG lag mit 17,9 Mrd. kWh rund 587 Mio. kWh ber dem Vorjahr, der Gasabsatz der EMB erhöhte sich um über 323 Mio. kWh auf 8,2 Mrd. kWh.