ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)

EU-Effizienzrichtlinie

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EU-Vertragsverletzungsverfahren

Effizienter Druck aus Brüssel

EU-Vertragsverletzungsverfahren

(10. Dezember 2014) Weil Deutschland - so wie die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer - die Frist zur nationalen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie im Juni 2014 hat verstreichen lassen, eröffnete die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren.

Gemäß der Effizienzrichtlinie müssen die Staaten entweder ihre Energielieferanten verpflichten, bei den Kunden 1,5 Prozent Energie pro Jahr einzusparen, oder mit anderen Maßnahmen eine gleich große Energieeinsparung erreichen.

Effizienzrichtlinie in Kraft

(9. Dezember 2012) Am 1. Dezember trat die EU-Effizienzrichtlinie in Kraft.

Die Mitgliedsstaaten haben bis Juli 2014 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Von 2014 an bis 2020 müssen mindestens jährliche Einsparungen von 1,5% des jährlichen Energieabsatzes aller Energieunternehmen an Endkunden erzielt werden.

Das kann passieren, indem entweder alle Energielieferanten oder -verteiler verpflichtet werden, direkt Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, die 1,5% ihres im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre abgesetzten Energievolumens bei ihren Endkunden entsprechen. Die EU-Mitgliedsstaaten können aber auch alternative Maßnahmen zur Erreichung des Ziels ergreifen.

Beispiele sind das Einrichten von Finanzierungssystemen und -instrumenten zur Nutzung energieeffizienter Technologien, z. B. einen Effizienzfonds oder Energiesteuer oder Förderprogramme. Oder sie können Techniken, Standards und Normen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten, Dienstleistungen, Gebäuden oder Fahrzeugen vorschreiben. Die Strategie, wie die Einsparziele erreicht werden, muss der EU-Kommission zwölf Monate nach Inkrafttreten vorgelegt werden.

 Download EU-Richtlinie 2012/27/EU (1,18 MB)

Energiesparen wird Pflicht in der EU

Neue Richtlinie beschlossen

Energiesparen wird Pflicht in der EU

(27. September 2012) 2007 legten die Staats- und Regierungschefs unter deutscher Führung das Dreifachziel für 2020 fest - 20% Erneuerbare, 20% CO2-Minderung und 20% Energieeinsparung. 2010 stellte die Kommission fest, dass die EU ausgerechnet das Einsparziel weit verfehlen würde und statt 20% nur etwa 9% bis 2020 einsparen würde. Die Energieeffizienzrichtlinie sollte diese Lücke schließen und die bisherige Effizienzrichtlinie ersetzen.

Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 11. September 2012

Die gute Nachricht ist, dass am 11. September 2012 eine deutliche Mehrheit des Europäischen Parlaments die Energieeffizienzrichtlinie, die alle 27 Mitgliedsstaaten zum Energiesparen verpflichtet, verabschiedet hat. Die schlechte Nachricht ist, dass das Einsparziel der EU von 20 Prozent bis 2020 trotzdem verfehlt werden wird. Die verabschiedete Richtlinie ist gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission und des Industrieausschusses des Europaparlament abgeschwächt worden.

Nun muss die Energieeffizienzrichtlinie in den kommenden Wochen vom Rat in Kraft gesetzt werden. Dann sind die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung verpflichtet.

Weshalb ist die Richtlinie abgeschwächt worden?

Bereits in den Verhandlungen hatte vor allem auch die Deutsche Bundesregierung die Auffassung vertreten, dass Effizienzpolitik die Wirtschaft belaste, statt die Potentiale einer ambitionierten und verbindlichen Effizienzpolitik zu erkennen. Ungeheuerlich, aber wahr: Sogar bei der Übersetzung der Richtlinie in die deutsche Sprache hatte die Bundesregierung sich noch erfolglos an einer Abschwächung der Richtlinie versucht – das war ein bislang einmaliger Vorgang in der EU-Gesetzgebung.

Energieeinsparung als Lösung für aktuelle Probleme der EU

Energieimporte stellen den größten Transfer von Vermögen aus der EU in den Rest der Welt dar. Im Jahr 2011 gaben die Mitgliedsstaaten der EU 488 Milliarden Euro für Energieimporte aus - das ist das sechsfache der Ausgaben von 1999 und 3,9% des Bruttoinlandprodukts. Mit Investitionen zur Reduzierung der Importe von Öl, Gas und Kohle könnten hier viele Milliarden Euro eingespart werden.

Was genau wurde nun in der Energieeffizienzrichtlinie festgelegt?

Die Richtlinie schreibt vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten unverbindliche Einsparpläne vorlegen müssen, die 2014 von der EU-Kommission überprüft werden. Reichen diese freiwillig festgelegten Maßnahmen nicht aus, um Einsparungen von 20 Prozent bis 2020 zu erreichen, kann die EU-Kommission verbindliche Ziele vorschreiben.

Verschiedene Maßnahmen legt die Richtlinie sofort fest:

Gebäudesanierung

Die EU-Mitgliedstaaten müssen langfristige nationale Strategien auch über 2020 hinaus entwickeln, um Investitionen für die Gebäudesanierung anzuregen. Es besteht eine Sanierungspflicht für 3% der Gebäude im Eigentum der Zentralregierungen. Dies betrifft jedoch nur Gebäude, die sowohl im Besitz der Zentralregierung sind, als auch von ihr selbst genutzt werden, d.h. nicht für die Bundesländer oder Kommunen – in Deutschland sind so weniger als 10% der öffentlichen Gebäude von dieser Regelung erfasst. Die Folge: lediglich 37 Gebäude müssen in Deutschland bis zum Jahr 2050 saniert werden.

Einsparverpflichtungen für Energieversorger

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen im Zeitraum von 2014-2020 eine Energieeinsparverpflichtung für Energieverteiler und/oder Energieeinzelhandelsunternehmen einführen. Diese müssen jährlich 1,5% ihres jährlichen Energieabsatzes einsparen. Leider hat die Bundesregierung auch hier Ausnahmen durchgesetzt. Eine Flexibilitätsklausel ermöglicht es den Mitgliedsstaaten durch nachfolgende Ausnahmen bis zu 25% auf das Einsparziel anzurechnen (d.h. die Energieeinsparungen die sich aus dem 1,5%-Ziel ergeben, können sich durch die Ausnahmen bis zu 25 % reduzieren):

  • Stufenweise Einführung des Einsparzieles beginnend mit 1% in 2014, Energieverkäufe an bestimmte Industrie-Sektoren können bei der Berechnung des Einsparzieles ausgenommen werden,
  • Energieeinsparungen in Energieumwandlung, -übertragung, -verteilung dürfen angerechnet werden,
  • frühzeitige Maßnahmen ab 2009 dürfen bereits angerechnet werden, wenn sie bis 2020 wirken („early actions“).

Im Jahr 2016 wird die EU-Kommission eine Überprüfung der Richtlinie vornehmen und, wenn sie es für nötig hält, weitere Vorschläge zur gesetzlichen Reglung machen. Erst dann könnten die durchgesetzten Ausnahmen eingeschränkt oder abgeschafft werden.

EU-Richtlinie 2006/32/EG zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen vom 5. April 2006

(7. Mai 2006) Die Richtlinie 2006/32/EG wurde am 5. April vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates unterzeichnet, ist am 27.4.2006 im Amtsblatt der EU erschienen und tritt am "zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung", d.h. am 17.5.2006 in Kraft.

Sie wendet sich an die Mitgliedsstaaten. Die Richtlinie muss in einigen Teilen sofort beachtet werden; für die Umsetzung die wesentlichen Rechts- und Verwaltungsakte in nationales Recht besteht jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum 17.5.2008.

Das wesentliche Ziel besteht in einer Energieeinsparung von 9 % in jedem EU-Mitgliedsland im Jahre 2015 gegenüber einem Ist-Zustand. Dieser Ist-Zustand ist auf nicht ganz unkomplizierte Weise national zu ermitteln. Die Erreichung des Ziels und auch der Weg dorthin wird von der EU überwacht.

So muss z.B. jeder Staat einen "Energieeffizienz-Allokationsplan (EEAP)" aufstellen und aktualisieren, zum ersten Mal bereits zum 30.6.2007.

Als handelnde Akteure sieht die Richtlinie einerseits den Staat, andererseits Anbieter.

Die Richtlinie stellt keine Anforderungen, die Verbraucher erfüllen müssen.

Die Erreichung des Einsparziels kann und soll durch vielfältige Instrumente forciert werden. Dazu gehören Förderprogramme, Energieberatungen, die Verbrauchserfassung und transparente Abrechnung des Energieverbrauchs, die Bereitstellung von Finanzinstrumenten und Energiedienstleistungs-Musterverträgen sowie ein Verbot für Maßnahmen, die das Energiesparen behindern. Von letzterem dürften auch sog. flat rates von Stromanbietern betroffen sein.

 Download EU-Richtlinie 2006/32/EG zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen 

Weiteres zum Thema:

Entwurf Effizienzrichtlinie

Entwurf EU-Richtlinie Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen KOM2003 (739) vom 10. Dezember 2003
Der Entwurf der EU-Kommission einer "Effizienzrichtlinie" beabsichtigt den Energieverbrauch zu senken und den Markt für Energiedienstleistungen wie Beleuchtung, Heizung, warmes Wasser, Belüftung zu fördern.

 Download Entwurf EU-Richtlinie KOM(2003) 739 

Weiteres zum Thema:

Wirtschaftsministerium legt Energiegesetz nach den Wünschen der Versorger vor

letzte Änderung: 10.12.2014