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EU-Effizienzrichtlinie

EU-Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz vom 25. Oktober 2012

Bundesstelle für Energieeffizienz

Linkliste der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)

Mahnung zur Effizienz

(24. Juni 2015) Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Energieeffizienzrichtlinie voll umzusetzen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, danach kann die Kommission klagen und ein Zwangsgeld beantragen.

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Hintergrund: Nach der Energieeffizienzrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020 bestimmte Energieeinsparziele erreichen – entweder durch Energieeffizienzverpflichtungssysteme oder durch andere politische Maßnahmen.

Im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungssysteme müssen Unternehmen Energiesparmaßnahmen auf Ebene der Endkunden einführen. Darüber hinaus fordert die Richtlinie alle vier Jahre Energieaudits für große Firmen, mehr Verbraucherrechte bei Verbrauchsmessung und Abrechnung, die jährliche Renovierung von mindestens 3% der Gebäude der Zentralregierung und die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung.

Die Frist für die Umsetzung endete am 5. Juni 2014. Bisher wird das Gesetz von den EU-Staaten nur schleppend umgesetzt: Insgesamt 27 von 28 EU-Mitgliedstaaten haben ein förmliches Aufforderungsschreiben erhalten, weil sie die Richtlinie nicht fristgemäß umgesetzt haben. An acht Länder wurden Stellungnahmen verschickt, zwei Klagen vor dem EuGH sind in Vorbereitung.

Effizienzrichtlinie in Kraft

Am 1. Dezember 2012 trat die EU-Effizienzrichtlinie in Kraft.

Effizienzrichtlinie in Kraft

(9. Dezember 2012) Am 1. Dezember trat die EU-Effizienzrichtlinie in Kraft.

Die Mitgliedsstaaten haben bis Juli 2014 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Von 2014 an bis 2020 müssen mindestens jährliche Einsparungen von 1,5% des jährlichen Energieabsatzes aller Energieunternehmen an Endkunden erzielt werden.

Das kann passieren, indem entweder alle Energielieferanten oder -verteiler verpflichtet werden, direkt Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, die 1,5% ihres im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre abgesetzten Energievolumens bei ihren Endkunden entsprechen. Die EU-Mitgliedsstaaten können aber auch alternative Maßnahmen zur Erreichung des Ziels ergreifen.

Beispiele sind das Einrichten von Finanzierungssystemen und -instrumenten zur Nutzung energieeffizienter Technologien, z. B. einen Effizienzfonds oder Energiesteuer oder Förderprogramme. Oder sie können Techniken, Standards und Normen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten, Dienstleistungen, Gebäuden oder Fahrzeugen vorschreiben. Die Strategie, wie die Einsparziele erreicht werden, muss der EU-Kommission zwölf Monate nach Inkrafttreten vorgelegt werden.

Energiesparen wird Pflicht in der EU

Neue Richtlinie beschlossen

Energiesparen wird Pflicht in der EU

(27. September 2012) 2007 legten die Staats- und Regierungschefs unter deutscher Führung das Dreifachziel für 2020 fest - 20% Erneuerbare, 20% CO2-Minderung und 20% Energieeinsparung. 2010 stellte die Kommission fest, dass die EU ausgerechnet das Einsparziel weit verfehlen würde und statt 20% nur etwa 9% bis 2020 einsparen würde. Die Energieeffizienzrichtlinie sollte diese Lücke schließen und die bisherige Effizienzrichtlinie ersetzen.

Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 11. September 2012

Die gute Nachricht ist, dass am 11. September 2012 eine deutliche Mehrheit des Europäischen Parlaments die Energieeffizienzrichtlinie, die alle 27 Mitgliedsstaaten zum Energiesparen verpflichtet, verabschiedet hat. Die schlechte Nachricht ist, dass das Einsparziel der EU von 20 Prozent bis 2020 trotzdem verfehlt werden wird. Die verabschiedete Richtlinie ist gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission und des Industrieausschusses des Europaparlament abgeschwächt worden.

Nun muss die Energieeffizienzrichtlinie in den kommenden Wochen vom Rat in Kraft gesetzt werden. Dann sind die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung verpflichtet.

Weshalb ist die Richtlinie abgeschwächt worden?

Bereits in den Verhandlungen hatte vor allem auch die Deutsche Bundesregierung die Auffassung vertreten, dass Effizienzpolitik die Wirtschaft belaste, statt die Potentiale einer ambitionierten und verbindlichen Effizienzpolitik zu erkennen. Ungeheuerlich, aber wahr: Sogar bei der Übersetzung der Richtlinie in die deutsche Sprache hatte die Bundesregierung sich noch erfolglos an einer Abschwächung der Richtlinie versucht – das war ein bislang einmaliger Vorgang in der EU-Gesetzgebung.

Energieeinsparung als Lösung für aktuelle Probleme der EU

Energieimporte stellen den größten Transfer von Vermögen aus der EU in den Rest der Welt dar. Im Jahr 2011 gaben die Mitgliedsstaaten der EU 488 Milliarden Euro für Energieimporte aus - das ist das sechsfache der Ausgaben von 1999 und 3,9% des Bruttoinlandprodukts. Mit Investitionen zur Reduzierung der Importe von Öl, Gas und Kohle könnten hier viele Milliarden Euro eingespart werden.

Was genau wurde nun in der Energieeffizienzrichtlinie festgelegt?

Die Richtlinie schreibt vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten unverbindliche Einsparpläne vorlegen müssen, die 2014 von der EU-Kommission überprüft werden. Reichen diese freiwillig festgelegten Maßnahmen nicht aus, um Einsparungen von 20 Prozent bis 2020 zu erreichen, kann die EU-Kommission verbindliche Ziele vorschreiben.

Verschiedene Maßnahmen legt die Richtlinie sofort fest:

Gebäudesanierung

Die EU-Mitgliedstaaten müssen langfristige nationale Strategien auch über 2020 hinaus entwickeln, um Investitionen für die Gebäudesanierung anzuregen. Es besteht eine Sanierungspflicht für 3% der Gebäude im Eigentum der Zentralregierungen. Dies betrifft jedoch nur Gebäude, die sowohl im Besitz der Zentralregierung sind, als auch von ihr selbst genutzt werden, d.h. nicht für die Bundesländer oder Kommunen – in Deutschland sind so weniger als 10% der öffentlichen Gebäude von dieser Regelung erfasst. Die Folge: lediglich 37 Gebäude müssen in Deutschland bis zum Jahr 2050 saniert werden.

Einsparverpflichtungen für Energieversorger

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen im Zeitraum von 2014-2020 eine Energieeinsparverpflichtung für Energieverteiler und/oder Energieeinzelhandelsunternehmen einführen. Diese müssen jährlich 1,5% ihres jährlichen Energieabsatzes einsparen. Leider hat die Bundesregierung auch hier Ausnahmen durchgesetzt. Eine Flexibilitätsklausel ermöglicht es den Mitgliedsstaaten durch nachfolgende Ausnahmen bis zu 25% auf das Einsparziel anzurechnen (d.h. die Energieeinsparungen die sich aus dem 1,5%-Ziel ergeben, können sich durch die Ausnahmen bis zu 25 % reduzieren):

  • Stufenweise Einführung des Einsparzieles beginnend mit 1% in 2014, Energieverkäufe an bestimmte Industrie-Sektoren können bei der Berechnung des Einsparzieles ausgenommen werden,
  • Energieeinsparungen in Energieumwandlung, -übertragung, -verteilung dürfen angerechnet werden,
  • frühzeitige Maßnahmen ab 2009 dürfen bereits angerechnet werden, wenn sie bis 2020 wirken („early actions“).

Im Jahr 2016 wird die EU-Kommission eine Überprüfung der Richtlinie vornehmen und, wenn sie es für nötig hält, weitere Vorschläge zur gesetzlichen Reglung machen. Erst dann könnten die durchgesetzten Ausnahmen eingeschränkt oder abgeschafft werden.

Brüssel: Mehr Wohlstand durch geringeren Verbrauch

Eine neue Energieeffizienzrichtlinie soll bis 2020 den Energieverbrauch um 20 Prozent senken. Das entspricht 1.000 Kohlekraftwerken oder der Kapazität von sechs bis sieben Erdgasleitungen vom Format Nabucco. Die Energiedepesche sprach darüber mit Claude Turmes, dem Berichterstatter und Vizepräsident der Gruppe der Grünen im Europaparlament.

(07. Dezember 2011)

ED: Ursprünglich sollten die EU-Staaten bis 2015 neun Prozent ihres Energieverbrauchs einsparen. Dieses Ziel werden wir trotz unzähliger nationaler Pläne, Kontrollen, Konferenzen etc. nicht mehr erreichen. Glauben Sie, dass die neue Richtlinie besser greifen wird?

Turmes: Die Kommission hat erkannt, dass die geltenden Richtlinien nicht ausreichend sind. Deshalb ist es gut, dass Kommissar Oettinger diese Richtlinie auf den Weg gebracht  hat. Wir werden dies jetzt im Parlament noch weiter verbessern und verschärfen. Die großen Strom- und Gaskonzerne behindern jedoch solche Bemühungen, weil sie um ihre Umsätze fürchten. Tatsächlich stemmen sich die Versorger noch stärker gegen Energieeffizienz als gegen Erneuerbare. Deshalb ist einer der entscheidenden Artikel in der neuen Richtlinie der Artikel 6, in dem wir versuchen, eine Verpflichtung einzuführen für Maßnahmen, die von den Energieversorgern finanziert werden müssen.

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Claude Turmes, Berichterstatter des Europaparlaments und Vizepräsident der Gruppe der Grünen im Europaparlament

Gibt es verbindliche Einsparungsziele für jedes EU-Land? Wenn nicht, wer entscheidet dann darüber, wie viel jedes einzelne Land in welchem Zeitraum einzusparen hat?

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine solche Vorgabe nicht vor, wohl aber mein Vorschlag als Berichterstatter: Wir haben für alle Mitgliedsländer für 2020 ein Ziel vorgelegt, das verbindlich eingehalten werden soll. Jetzt müssen wir zuerst im Verhandlungsprozess innerhalb des Parlaments und dann auch mit den 27 Regierungen versuchen, diese nationalen Ziele festzuschreiben.

Das EU-Parlament hat unter Ihrer Federführung den Richtlinienentwurf der Kommission überarbeitet. Wann wird diese neue Richtlinie in Kraft treten?

Das Parlament wird im federführenden Ausschuss, also dem Industrie- und Energieausschuss, Mitte Januar 2012 über die Richtlinie abstimmen. Wir hoffen, dass wir auf Basis dieser Abstimmung im ersten Halbjahr 2012 mit den 27 Mitgliedsstaaten verhandeln können. Dabei wird es sich positiv auswirken, dass Dänemark derzeit die Ratspräsidentschaft stellt, denn Dänemark ist eines der wenigen Länder, in denen Energiesparen schon lange einen wichtigen Stellenwert hat.

Unter anderem soll der Energieverbrauch insgesamt jährlich um 1,5 Prozent sinken. Wie soll das praktisch gehen: Kommen Strom- und Gasversorger zu den Verbrauchern nach Hause und helfen beim Energiesparen?

Es gibt für dieses Ziel verschiedene Modelle, denn die Richtlinie schreibt lediglich das Ziel fest. Dänemark zum Beispiel lässt seine Strom- und Gasverteiler Gelder zur Verfügung stellen, um in energieeffiziente Maßnahmen zu investieren. Das soll vor allem über dritte Dienstleister erfolgen, sogenannte Energy Saving Companies (ESCO). In England machen die Verkäufer von Strom und Gas selbst Angebote, um dem Bürger beispielsweise bei der Isolierung zu helfen. Wenn die Unternehmen selbst nicht aktiv werden wollen, können sie alternativ auch Geld in einen Fonds einzahlen, dessen Gelder dazu dienen, Energie einzusparen.

Viele Gebäude sind nach wie vor mangelhaft gedämmt. Wie will die Richtlinie entsprechende Sanierungen vorantreiben?

Gebäudesanierungen sind ein zentral wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Ich schlage in meinem Bericht vor, dass man sich sehr stark auf die am schlechtesten isolierten Häuser konzentrieren soll. Ein weiterer Schwerpunkt sollte auf dem Bereich Energiearmut liegen. In den Zeiten, in denen die Preise für Strom, Gas und Öl geradezu explodieren, müssen wir den Bürgern mit geringem Einkommen unbedingt helfen.

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Wie verträgt sich die Richtlinie mit dem Anbieterwechsel?

Wenn Sie bei E.on sind und E.on Ihre Sanierungen bezuschusst, heißt das nicht, dass sie in den nächsten zehn oder 15 Jahren von E.on Energie beziehen müssen. Wenn E.on durch Einsparungen bei Ihnen seine Einsparverpflichtungen erfüllt, können Sie dennoch den Anbieter wechseln.

Muss man, um die Einsparung nachzuweisen, erst mal ein Audit für das Gebäude machen?

Diesen Aufwand kann man bei größeren Gebäuden oder Industrieanlagen betreiben. Bei kleineren Gebäuden reichen Schätzungen mit stichprobenartigen Überprüfungen. Ansonsten wäre der Aufwand zu groß.

Die Energieanbieter werden die Kosten der Einsparungen auf die Verbraucher abwälzen. Was bedeutet das für Verbraucher, und wie können sie sich vor weiteren Preissteigerungen schützen?

Die Erfahrung aus England zeigt, dass die zusätzlichen Maßnahmen den Strom um zwei bis drei Euro-Cent je Kilowattstunde verteuern. Vor allem für einkommensschwache Verbraucher stehen dem jedoch Maßnahmen gegenüber, die helfen, 30, 40 oder sogar 80 Prozent Energie zu sparen. Weil Energieeffizienz gerade im Bereich Heizen vergleichsweise teuer ist, brauchen wir ein hohes Maß an Transparenz. Nur so können wir Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet werden.

Gerade bei Gebäuden laufen die Amortisationszeiten über viele Jahre. Wer kommt dann in den Genuss der geringen Energiekosten?

Diese Dinge kann man nicht aus Brüssel vorgeben. Wir schreiben nur das zu erreichende Ziel und größtmögliche Transparenz vor. Und wir ermöglichen die Kombination mit anderen Mitteln, in Deutschland zum Beispiel KfW-Gelder mit Geldern von den Energieversorgern. Die umfassenden Gebäudesanierungen werden sich nur rechnen, wenn es auch einen Topf gibt, der über Staatsgelder gespeist wird.

Beschert uns die notwendige Überwachung der Einsparungen nicht ein bürokratisches Monstrum?

Es wird einen gewissen Aufwand für Überwachungen geben. Aber die Erfahrung sowohl in Dänemark als auch in England als auch in Frankreich, wo das System gut funktioniert, zeigt, dass weniger als ein Prozent aller Kosten  für die Bürokratie aufgewendet werden. In Deutschland stellt sich immer die Frage, woher die Mittel für Einsparinvestitionen herkommen. Die Kfw-Mittel reichen nicht aus. Unser Ziel sind Mittel, die nicht vom Staatshaushalt abhängen. Das Prinzip gleicht eher dem der Umlage wie bei den erneuerbaren Energien.

Was passiert, wenn ein Land seine vorgeschriebenen Quoten nicht erreicht – drohen Bußgelder und Strafzahlungen?

Hält ein Land sich nicht an die Gesetzgebung, kann die Kommission dieses Land vor den Gerichtshof bringen. Das kann auch Strafen nach sich ziehen. Ingesamt versuchen wir jedoch, Strafen zu vermeiden und durch politischen Druck zum Erfolg zu gelangen.

Was können der Bund der Energieverbraucher oder die Verbraucherzentralen tun, um der Richtlinie zum Erfolg zu verhelfen?

Mir ist wichtig, Verbraucherschutzorganisationen und die Verbraucher eng einzubinden. Deshalb habe ich mich bemüht, aus dem sehr technokratischen Ansatz der Kommission einen Text zu formulieren, in dem unter anderem steht, dass die  Verbraucherschutzorganisationen bei der Erstellung der nationalen Pläne aktiv eingebunden werden.

Wie stellt sich die Bundesregierung zur neuen Effizienzrichtlinie?

Die Bundesregierung ist gespalten: Während das Umweltministerium dem Ansatz positiv gegenüber steht, tritt das Bundeswirtschaftsministerium wahrscheinlich auch unter dem Druck der Versorger eher auf der Bremse.

Herr Turmes, wir danken für das Gespräch!

Die EU-Kommission hat im Juni 2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, um die Energieeffizienz in der EU zu erhöhen. Der Energieverbrauch der EU soll bis 2020 um 20 Prozent gegenüber dem Business as usual abgesenkt werden.

Der Vorschlag sieht vor, dass Energieunternehmen Energieeinsparungen von jährlich 1,5 Prozent bezogen auf die gelieferte Energiemenge bei ihren Kunden verwirklichen. Drei Prozent aller öffentlichen Gebäude müssen jährlich saniert werden. Und die Kraftwerke müssen in Richtung Kraft-Wärme-Kopplung modernisiert werden. Bei vielen Mitgliedsstaaten herrscht Skepsis wegen der vielen neuen Vorschriften der Richtlinie. Das Europäische Parlament hat den Entwurf aufgrund zahlreicher Änderungsvorschläge überarbeitet.

Zweiter Effizienzplan mit Verspätung

Termin für die Vorlage in Brüssel wäre der 30. Juni 2011 gewesen

Zweiter Effizienzplan mit Verspätung

(4. September 2011) Das Bundeskabinett winkte den zweiten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) durch, der nun an die EU-Kommission geht. Damit hat Deutschland die Berichtspflichten der EU-Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen sowie aus dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) mit Verspätung erfüllt: Termin für die Vorlage in Brüssel wäre der 30. Juni 2011 gewesen.

Nach dem Bericht der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) wird Deutschland das indikative Energieeinsparziel der EU-Richtlinie erreichen. Diese sieht für das Land bis 2016 einen Richtwert von 9% Endenergieeinsparung vor, Vergleichswert ist der jährliche Durchschnittsverbrauch ermittelt im Zeitraum von 2001 bis 2005.

Die NEEAP dienen als Fortschrittskontrolle. Der erste Plan ging 2007 nach Brüssel, der dritte soll Ende Juni 2014 folgen.

Der Bericht ist veröffentlicht und im Internet unter dem oben angegebenen Link abrufbar.

Der Österreichische Energieeffizienzplan

Verzögerung bis 2010

Gescheitert: Energieeffizienzgesetz

Verzögerung bis 2010

(29. April 2009, geändert 12. Juni 2009) Das Energieeffizienzgesetz steht offenbar vor dem Aus. Die zuständigen Bundesministerien für Energie und Umwelt konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen.

Richtlinie 2006/32/ EG verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu, einen generellen nationalen Energieeinsparrichtwert festzulegen. Außerdem müssen sie kostenwirksame, praktikable und angemessene Maßnahmen erlassen, die helfen sollen, dieses Ziel zu erreichen.

Eigentlich hätte Deutschland die Energiedienstleistungsrichtlinie bereits bis zum 17. Mai 2008 rechtlich umsetzen müssen. Aufgrund der Verzögerung hat die EU schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Am 30. Januar 2009 gab es zwar einen Regierungsentwurf zum Gesetz, der aber zwischen den Ministerien nicht abgestimmt war.

Wegen der bevorstehenden Bundestagswahl kann das Gesetzgebungsverfahren erst im Jahr 2010 neu beginnen. Liechtenstein macht dagegen vor, wie man die Regelungen erfolgreich umsetzen kann: Dort trat das „Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG)“ am 1. Juni 2008 in Kraft. Weitere Infos dazu gibt es im Netz: www.energiebuendel.li

Energieeffizienz-Aktionsplan vorgelegt

Gemäß EU-Richtlinie hat das zuständige Bundesministerium den 1. Aktionsplan vorgelegt

Energieeffizienz-Aktionsplan vorgelegt

(14. Oktober 2007, aktualisiert 21. April 2008) Gemäß EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Europäischen Kommission den ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vorgelegt. Der ressortabgestimmte Aktionsplan legt dar, durch welche Maßnahmen die Einsparziele der europäischen Richtlinie (9 Prozent Endenergieeinsparung bis 2017) erreicht werden sollen.

hier download

Im Abstand von jeweils drei Jahren werden zwei weitere EEAP folgen. Die Steigerung der Energieeffizienz ist eine der kostengünstigsten Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung und zum Schutze des Klimas. Der Aktionsplan fußt auf den Ergebnissen einer Studie zu den aktuellen wirtschaftlichen Energieeffizienzpotenzialen, die das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hatte, mit dem Ziel, etwaige Belastungen für die Bürger auf ein Minimum zu reduzieren.

Im Aktionsplan werden insbesondere folgende Maßnahmen hervorgehoben:

  • Deutliche Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude
  • Ausbau bzw. Auflegen verschiedener Förderprogramme, um im Bereich Gewerbe, Haushalte, Land- und Forstwirtschaft, Handel, Dienstleistungen sowie im Verkehrssektor die kostengünstigsten Effizienzpotentiale zu mobilisieren
  • Durch eine Liberalisierung des Strom-Messwesens soll die Voraussetzung für die zügige Verbreitung der zeitgenauen Verbrauchsmessung ("Smart Metering") geschaffen werden
  • Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichnung von PKW
  • Forderung nach unverzüglicher Festlegung von Standards für Geräte und Produkte im Rahmen der Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie sowie die Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichnung
  • Ausbau der Energieforschung im Bereich der Energieeffizienzsteigerung u.a. im Gebäudebereich, in der Industrie und im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
Verbändegespräch zum EEAP

ach der Effizienzrichtlinie der EU muss jeder Staat einen "Energieeffizienz-Allokationsplan (EEAP)" aufstellen

Verbändegespräch zum EEAP

(22.Juni 2007) Nach der Effizienzrichtlinie der EU muss jeder Staat einen "Energieeffizienz-Allokationsplan (EEAP)" aufstellen und aktualisieren, zum ersten Mal zum 30.6.2007.

Deutschland hat zwar mit den Vorarbeiten begonnen, ist aber von einem Plan noch weit entfernt.

Am 19. Juni 2007 führt das Bundeswirtschaftsministerium dazu ein Verbändegespräch durch.

Dabei wurden von Prognos Studienergebnisse zu den Effizienzpotenzialen präsentiert.

Folien des Verbändeworkshops:

prognos_EnergieeffizienzPotenzial_070619.pdf (460.94 kB)

denaPräsentation_Verbändegespräch _ 070619_aktuell.pdf (920.02 kB)

070619 Stinglwagner Berlin Verbände EEAP.pdf (39.16 kB)

Die Richtlinie im Überblick

Folien von Wolfgang Stinglwagner mit einer Analyse der Richtlinie

Die Richtlinie im Überblick

(15. Oktober 2004) Hier finden Sie Folien von Wolfgang Stinglwagner (Bundeswirtschaftsministerium) mit einer Analyse der Richtlinie:

Energieeffizienzpreis_2004_Vortrag_Stinglwagner.pdf (1.4 MB)

letzte Änderung: 24.06.2015