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Neue EnEV 2014 in Kraft

(29. Juni 2014) Am 1. Mai 2014 ist die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten.

305 Aus für alte Heizkessel / Foto: photocase.de/froodmat

  • Bis Jahresbeginn 2015 müssen Standardheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, ausgetauscht werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Pflicht ausgenommen. Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor Februar 2002 zumindest eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Eigentümer seiner Austauschpflicht binnen zwei Jahren nachkommen.
  • Für Neubauten muss zudem ab Jahresbeginn 2016 der Primärenergiebedarf gegenüber der EnEV 2009 um 25 Prozent verringert werden.
  • Die Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit Kälteleistungen über 12 kW wird verschärft. Gebäudebetreibern, die dem nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Künftig müssen zudem alle energetischen Inspektionen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden, um stichprobenartige Kontrollen der Berichte zu ermöglichen. Laut einer Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik Dresden wurden trotz der Pflicht bisher weniger als drei Prozent der entsprechenden Klimaanlagen in deutschen Nichtwohngebäuden energetisch inspiziert.
  • Ab 1. Mai 2014 müssen bei Immobilieninseraten in kommerziellen Medien und kostenpflichtigen Online-Portalen folgende Daten veröffentlicht werden: die Art des vorliegenden Energieausweises, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, der im Ausweis angegebene Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr, der im Ausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung wie Öl, Gas, Fernwärme oder Pellets, das Baujahr des Gebäudes und, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt, auch die Effizienzklasse.

Liegt ein älterer Energieausweis vor, müssen die darin angegebenen Daten für den Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch beziehungsweise der Energieträger der Heizung veröffentlicht werden. Nach Vertragsabschluss muss der Ausweis an den Käufer beziehungsweise Mieter übergeben werden.

Weitere Infos zur EnEV 2014 sind unter www.zukunft-haus.info oder direkt zu finden.

letzte Änderung: 08.01.2015