Umgang mit Energievertretern an der Haustür oder am Telefon
Eine Information vom Bund der Energieverbraucher
(10. April 2015) Bundesweit sind rund 8.000 freie Vertreter unterwegs, die hauptberuflich am Telefon oder im Tür-zu-Tür-Geschäft Energie- und Telefonverträge vermitteln. Marktführer unter den Direktvermarktern sind die Ranger-Marketing in Düsseldorf, der Experten-Service-Point und Teleson Energie. Es gibt sogar einen Bundesverband Deutscher Energiemakler und Energieberater (BDEB), der Verhaltensstandards für die Vertreter seiner Mitgliedsunternehmen vorgibt. Die Vermittler werden direkt von den Strom- und Gasanbietern unter Vertrag genommen und haben zumeist etliche Anbieter im Portfolio. Verkauft werden – wie bei den Internet-Vergleichsrechnern – in erster Linie Produkte mit hohen Provisionen, die dann auf die Preise aufgeschlagen werden. Deshalb sollten Verbraucher vor einer Unterschrift sorgfältig vergleichen. Auf jeden Fall haben Verbraucher bei Haustürverträgen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ohne jede Kostenfolge, auch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen.
Durch einen Wechsel zu einem günstigen Anbieter können die meisten Menschen tatsächlich Geld sparen. Aber an der Haustür lässt sich das nicht seriös machen.
Vertreter an der Haustür oder am Telefon leben von Provisionen für erfolgreiche Vertragsabschlüsse. Deshalb ist höchste Vorsicht geboten. Wie geben Ihnen Tipps, wie Sie sich schützen können.
Auf folgende Dinge sollten Sie unbedingt achten
- Verlangen Sie von jedem Energievertreter an Ihrer Tür den Personalausweis. Notieren Sie auf einem Zettel: Den Namen, seine Kontaktdetails (Telefon, Anschrift), die Firma, für die er arbeitet.
- Kommt Ihnen der Vertreter komisch vor oder wollen Sie mit ihm nicht reden, lassen Sie ihn auf keinen Fall in Ihre Wohnung herein.
- Legen Sie Ihre eigenen Daten zurecht: Auf Ihrer letzten Jahresrechnung für Strom und Gas steht der Preis, den Sie bezahlen, Ihre Verbrauchsmenge an Strom und Gas und der Gesamtbetrag, den Sie für Strom und Gas bezahlen. Mit Hilfe dieser Daten können Sie herausfinden, ob ein neues Angebot günstig ist oder nicht.
- Wenn Sie eine Nachspeicherheizung oder eine Wärmepumpe haben, achten Sie darauf, dass auch ein entsprechender Tarif überhaupt angeboten wird und Ihnen nicht teurer Haushaltsstrom angeboten wird. Sie müssen auch, wenn Sie einen Zähler mit NT und HT - Abrechnung haben darauf achten, dass dieser Vertrag für einen solchen Doppelzähler in Betracht kommt.
- Keine Unterschrift unter Zeitdruck: Lassen Sie sich Zeit mit der Unterschrift. Am besten, Sie unterschreiben nichts, ohne eine Nacht darüber zu schlafen. Der Energieverkäufer sollte Ihnen auf jeden Fall eine Kopie des Vertrags überreichen und auch die Vertragsbedingungen und Preisinformationen. Diskutieren Sie den angebotenen Vertrag mit Freunden, Nachbarn oder Familienangehörigen.
- Fragen Sie nach Ihrem Rücktrittsrecht, nach der Laufzeit des Vertrags, nach den Kündigungsmöglichkeiten. Sie sollten prüfen, ob die Angaben, die Ihnen diesbezüglich der Vertreter macht, auch im Vertragstext niedergelegt sind. Nur dann können Sie sicher sein, dass diese auch tatsächlich zutreffen. darüber hinaus haben Sie das Recht, einen geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach den §§ 312, 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches schriftlich zu widerrufen.
- Auch ein telefonisch geschlossener Vertrag kann gültig sein. Geben Sie am Telefon keine Zustimmung zu einem neuen Vertrag, sondern lassen Sie sich die Unterlagen zusenden, bevor Sie einem Anbieterwechsel zustimmen. Auch hier steht Ihnen nach Vertragsschluss ein schriftliches Widerrufsrecht von zwei Wochen zu (§ 312 b des Bürgerlichen Gesetzbuches). Wurden Sie über dieses Recht nicht belehrt bzw. kann der andere Vertragsteil nicht beweisen, dass Sie belehrt wurden, kann die Frist auch deutlich länger sein.
- Wenn Sie misstrauisch sind, dann rufen Sie die Firma an, für die der Vertreter arbeitet, und lassen Sie sich die Details schriftlich bestätigen.
- Sie können jederzeit das Gespräch beenden und den Vertreter zum sofortigen Verlassen Ihrer Wohnung auffordern. Kommt der Vertreter dieser Aufforderung nicht nach, dann rufen Sie die Polizei zu Hilfe.
- Bei Vertragsabschluss an der Haustür oder per Telefon steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Sie können den geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen und haben dann keine weiteren Verpflichtungen.