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Energiepass für Dummies Das Wichtigste, was Sie jetzt über den Gebäudepass wissen müssen.

Energiepass für Dummies

Spätestens ab dem 1. Januar 2009 kann sich jeder Käufer oder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung schwarz auf weiß zeigen lassen, wie es um die Dämmung seiner neuen Bleibe bestellt ist: Ab dann wird der Energieausweis auch für bestehende Gebäude Pflicht. Hier das Wichtigste, was Sie jetzt über den Gebäudepass wissen müssen.

Energieausweis

Wer braucht überhaupt einen Energieausweis?

(11. September 2008) Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, kann sich den Energieausweis zeigen lassen. Wer verkaufen oder neu vermieten will, muss einen Energieausweis vorlegen können. Für Gebäude, die nach 1965 fertiggestellt wurden, gilt diese Verpflichtung erst ab 1. Januar 2009.

Bekommen auch sehr schlecht gedämmte Häuser einen Energieausweis?

Jedes Haus kann einen Energieausweis bekommen, egal wie schlecht es gebaut und gedämmt ist. Der Energieausweis stellt keine Mindestanforderungen.

Welche Arten des Energie- ausweises gibt es?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen:
• Der sogenannte Verbrauchsausweis basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch für die Beheizung und die Warmwassererzeugung über drei Abrechnungsjahre. Rückschlüsse auf einen zu erwartenden Verbrauch lässt das aber nicht zu, denn der Energieverbrauch variiert stark mit der Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes und dem jeweiligen Verhalten der Nutzer.
• Beim sogenannten Bedarfsausweis wird der Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage gebäudebezogener Daten zur Gebäudehülle, und zur Heizungsanlage ermittelt. Als Grundlage dienen standardisierte Bedingungen zum Nutzerverhalten, den Klimadaten und den Innentemperaturen. Der Primärenergiebedarf enthält zusätzlich die für die Erzeugung oder den Transport des jeweiligen Energieträgers notwendige Energiemenge. Damit erlaubt dieser Pass, verschiedene Immobilien direkt miteinander zu vergleichen. Er lässt aber aufgrund standardisierter Randbedingungen ebenfalls keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch zu.

Welche Art von Energieausweis ist vorgeschrieben?

Für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann man zwi- schen Bedarfs- und Verbrauchsausweis frei wählen. Für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, ist ab 30. September 2008 ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Wie lange ist der Energie- ausweis gültig?

Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig.

Welche Rechte ergeben sich aus dem Energiepass?

Der Energiepass dient lediglich der Information der zukünftigen Nutzer. Der Miet- bzw. Kaufinteressent kann verschiedene Gebäude vergleichen. Vergleichbar ist dies mit den bekannten Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten. Der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Nutzers lassen sich aus dem Energiepass jedoch nicht ableiten. Käufer oder Mieter können auch keine Forderungen einklagen oder Mietminderungen durchsetzen. Darüber hinaus hat der Nutzer keinerlei Anspruch auf Umsetzung der im Energiepass enthaltenen Modernisierungsempfehlungen.

Wie genau sind die Energieausweise?

Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kennwerte der Energieausweise nicht sehr verlässlich sind. Wer den energetischen Zustand genau kennen will, muss eine vertiefte Untersuchung beauftragen. Dazu gibt es staatliche Zuschüsse.

Was kostet ein Energieausweis?

Ein Bedarfsausweis kostet zwischen 80 und 800 Euro, ein Verbrauchsausweis zwischen 15 und 50 Euro. Es gibt zum Beispiel im Internet sehr preiswerte Möglichkeiten, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Die Kosten dürfen nicht an die Mieter weitergegeben werden.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Alle nach Paragraf 21 der Energieeinsparverordnung dazu Befugten, zum Beispiel Architekten und besonders qualifizierte Energieberater. Wo finde ich jemand, der einen Energieausweis ausstellt? Im Internet über eine Suchmaschine oder im Branchenbuch. Die meisten unserer Vor-Ort-Berater stellen auch Energieausweise aus. Es lohnt sich, Preise und Angebote zu vergleichen.

letzte Änderung: 05.11.2018