Energiepass
Alte Energieausweise werden ungültig
Von Louis-F. Stahl
(5. November 2018) Seit zehn Jahren sind Energieausweise für die meisten Bestandsgebäude Pflicht, sofern ein Haus oder eine Wohnung neu vermietet oder verkauft werden soll. Bereits Inserate für Immobilien müssen Informationen zum Energieausweis des Hauses enthalten. Fehlt ein gültiger Energieausweis, stellt dies eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar. Die meisten Gebäudeeigentümer und Vermieter benötigen jetzt wieder neue Energieausweise, da ein solcher Ausweis nur zehn Jahre gültig ist.
Für Kauf- und Mietinteressenten ist wichtig zu wissen, dass die Farbskala verschiedener Ausweise nicht unbedingt miteinander verglichen werden kann. Im Jahr 2014 wurde die Skala von 0 bis 400 kWh/(m2*a) auf 0 bis 250 kWh/(m2*a) verkürzt, so dass Häuser, die früher im hellgrünen Bereich rangierten, inzwischen tieforange bewertet werden können. Diese Veränderung trägt den schärfer werdenden Effizienzanforderungen für Wohngebäude Rechnung. Zudem sollte beachtet werden, dass der mit dem Ausweis bestätigte Energiebedarf eines Hauses keinen Rückschluss auf die tatsächlichen Heizkosten ermöglicht. Auch ein Haus, dass wenig Wärme braucht, kann über eine im Unterhalt sehr teure Heizung verfügen.
Die Stiftung Warentest hat einen Leitfaden erstellt, der Gebäudeeigentümern die Frage beantwortet, welche Art von Energieausweis benötigt wird.
Schon in der Zeitung muss der Energieverbrauch von Häusern und Wohnungen angegeben werden. Aber wie viel sind diese Angaben wirklich wert?
Papiertiger oder Bettvorleger?
Schon in der Zeitung muss der Energieverbrauch von Häusern und Wohnungen angegeben werden. Aber wie viel sind diese Angaben wirklich wert? Der Energieausweis erreicht das selbst gesteckte Ziel jedenfalls nicht.
(5. Juli 2015) Immobilienanzeigen müssen bereits seit 2014 Daten zum Energieverbrauch des Gebäudes beinhalten. Inserenten, die sich seit dem 1. Mai 2015 nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
Vermieter und Verkäufer müssen das Baujahr des Hauses, den Energieträger der Heizung, den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises nennen. Wurde der Energieausweis für das Gebäude nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, muss zusätzlich die mit dem Ausweis bescheinigte Effizienzklasse veröffentlicht werden.
Eine Mogelecke ist in der Verordnung natürlich gleich auch eingebaut: Wenn kein Energieausweis vorliegt, muss er erst beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags muss der Energiepass dem Mieter beziehungsweise Käufer zumindest als Kopie ausgehändigt werden. Auch wenn das nicht geschieht, berechtigt dies den Mieter später nicht zu einer Kürzung der Nebenkostenabrechnung.
Schlechter Ruf ist begründet
Der Energieausweis bietet aber nicht das, wozu er geschaffen wurde: Einen einfachen Vergleich der zu erwartenden Heizkosten. Mal davon abgesehen, dass in neun von zehn Fällen ein Energieausweis einem Mietinteressenten von vornherein gar nicht vorgelegt wird.
Der Mietinteressent kann mit dem Ausweis auch nur wenig anfangen. Zu Recht hat der Energieausweis deshalb einen denkbar schlechten Ruf als Papiertiger oder Bettvorleger. Die Stiftung Warentest schreibt: „Der unkomplizierte Vergleich von Heizkosten – wichtigstes Ziel des Gesetzgebers – ist selbst bei vorhandenem Energieausweis nur bedingt möglich“ (test 2/2015). Denn der Bedarfsausweis gibt nur einen theoretisch errechneten Verbrauch wieder, der mit dem tatsächlichen Verbrauch oft wenig zu tun hat. Und der Verbrauchsausweis, die zweite mögliche Variante, hängt von den Verbrauchsgewohnheiten ab, die je nach Mieter unterschiedlich sein können und die Heizkosten stark beeinflussen. Beide Varianten spiegeln eine Exaktheit vor, die es nicht gebe, so die Stiftung Warentest.
Ist eine Dämmung vorgeschrieben?
Anders als viele Mieter glauben, verpflichtet die Energieeinsparverordnung den Vermieter keineswegs zur Dämmung seines Hauses. Lediglich wenn mehr als zehn Prozent der Fassade erneuert werden, muss gleichzeitig auch gedämmt werden. Auch eine Heizungserneuerung schreibt die Energieeinsparverordnung nicht vor. Nur Heizkessel, die bis Ende 1984 eingebaut wurden, müssen ausgetauscht werden. Aber auch hier gibt es viele Ausnahmeregelungen.
Selbst wenn der Vermieter die Energieeinsparverordnung nicht einhält, berechtigt das den Mieter nicht zu einer Mietminderung. Zum Beispiel wenn die oberste Geschossdecke nicht gedämmt wird. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor (Az. 10 S 48/14).
ommunen in Baden-Württemberg können nun energetisch vorbildliche Häuser ihrer Bürger auszeichnen.
Gütesiegel für Klimahäuser
(6. Dezember 2014) Kommunen in Baden-Württemberg können nun energetisch vorbildliche Häuser ihrer Bürger auszeichnen. Ein Schild am Haus macht das auf einen Blick sichtbar. Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA), Karlsruhe, hat dazu das Label "Klimahaus Baden-Württemberg" entwickelt. Als Pilotkommune setzt es die Stadt Karlsruhe um, die die Energie-Auszeichnung vorerst an drei Häuser verlieh.
Das Gütesiegel orientiert sich eng an den KfW-Effizienzhauskriterien und soll die Bevölkerung stärker motivieren, zu einem aktiven Teil der Klimaschutzagenda zu werden. Anträge bei der Kommune können die Hauseigentümer stellen oder mit seinem Einverständnis auch der betreffende Architekt oder Energieberater. Die Kosten der KEA werden von der Kommune übernommen, für den Gebäudeeigentümer fallen keine Kosten an.
Energieausweise für Mieter
Seit dem 1. Mai 2014 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert. Was wichtig ist für Mieter, hat Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer zusammengestellt.
(29. August 2014)
Neuer Mietvertrag:
Ich bin dabei, eine Wohnung zu mieten. Habe ich das Recht auf einen Energieausweis?
In der Regel: Ja! Seit dem 1.Mai 2014 muss der Vermieter spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorzulegen. Die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt.
Findet keine Besichtigung statt, hat der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie dem potenziellen Mieter unverzüglich vorzulegen, spätestens dann, wenn man als potenzieller Mieter dazu auffordert.
Unverzüglich nach Vertragsabschluss ist dem Mieter den Energieausweis oder eine Kopie davon zu übergeben.
Ausnahmen gibt es für Wohnungen in Baudenkmälern und für Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche.
Bekommt jede Wohnung einen eigenen (anderen) Energieausweis?
In Deutschland nicht. Dort gilt er i.d.R. für das ganze Gebäude. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. für Wohnungen in Nichtwohngebäuden: Hier ist für die Wohnung bzw. die Wohnungen ein eigener Ausweis zu erstellen.
Der Ausweis geht in Wohngebäuden nicht auf die individuelle Situation einer Wohnung ein (z.B. ihre Lage im Gebäude oder auf eine wohnungsweise unterschiedliche Gastetagenheizung).
Bestehender Mietvertrag
Ich wohne zur Miete. Muss mir der Vermieter einen Energieausweis geben oder zeigen?
Wenn der Abschluss Ihres Mietvertrags schon länger zurückliegt, nicht. Wenn Sie nach dem 1.5.2014 einen Mietvertrag geschlossen haben, muss ihnen der Vermieter eine Kopie des Energieausweises zukommen lassen.
Was steht im Energieausweis?
In einem Energieausweis stehen Angaben zum Energiebedarf und/oder Energieverbrauch eines Gebäudes, mit welchem Energieträger die Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgt und anderes mehr. In ab 1.5.2014 ausgestellten Energieausweisen für Wohngebäude werden die Gebäude ferner einer bestimmten Effizienz-Klasse (von A+ bis H) zugeordnet, wie man es von Kühlschränken kennt.
Was kann man aus dem Energieausweis nicht direkt ablesen?
Was aus Mietersicht vor allem interessiert, sind die Heizkosten. Die kann man nicht direkt aus dem Energieausweis ablesen. Jedoch gibt ein Energieausweis durchaus Hinweise:
- Wenn der Endenergiekennwert im grünen Bereich liegt, sind die Kosten für Brennstoffe eher gering. Umgekehrt: wenn der Wert im roten Bereich liegt, sind sie eher hoch.
- Ein Experte kann die Heizkosten einer durchschnittlichen Wohnung im Haus durchaus in einer Spannbreite abschätzen. Die Kosten hängen außer vom Bedarf bzw. Verbrauch nicht zuletzt von den eingesetzten Energieträgern ab: Zum Beispiel ist Strom weitaus teurer als Erdgas. Zu berücksichtigen ist u.a., dass zu den Kosten für die Energie i.d.R. weitere Kosten hinzukommen, die mit der Heizung zu tun haben. Dies sind z.B. Wartungs-, Abrechnungs- und Schornsteinfegerkosten. Nicht zuletzt spielen auch die Lage einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes und ihr Zuschnitt eine Rolle. Und last but not least hängt vieles von der individuellen Nutzung einer Wohnung ab. Hier sind es vor allem die Raumlufttemperaturen, die Lüftung und der Warmwasserverbrauch, die die Kosten beeinflussen.
Was ist, wenn ich Zweifel an der Richtigkeit eines Energieausweises habe?
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit haben, sollten Sie die Person ansprechen, die Ihnen den Ausweis übergibt. In krassen Fällen können Sie auch Anzeige erstatten. Verstöße gegen manche Vorschriften bezüglich Energieausweisen gelten als Ordnungswidrigkeiten, z.B., wenn jemand einen Ausweis ausstellt, der dazu nicht berechtigt ist. In Durchführungsverordnungen der Bundesländer ist geregelt, wie dann vorgegangen wird.
Gibt es verschiedene Arten von Energieausweisen? Welche sind das?
Es gibt in der Tat verschiedene Arten und es ist nicht so leicht, diese zu unterscheiden. Zum einen gibt es unterschiedliche Ausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Bei den Nichtwohngebäuden gibt es außerdem noch so genannte Aushangausweise. Ferner gibt es Unterschiede in den Formularen für einen Energieausweis, die vom Tag der Anfertigung des Energieausweises abhängen. So sehen z.B. Energieausweise, die nach dem 1.5.2014 ausgestellt werden müssen, anders aus als solche, die z.B. 2010 ausgestellt wurden. Und last but not least gibt es z.B. innerhalb der Energieausweise für Wohngebäude mehrere Seiten, von denen i.d.R. die Seite 2 und 3 alternativ ausgefüllt werden müssen. Wenn Seite 2 ausgefüllt wurde, handelt es sich um einen so genannten Bedarfsausweis, wenn Seite 3 ausgefüllt wurde, um einen so genannten Verbrauchsausweis.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Er gilt grundsätzlich 10 Jahre. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn eine Erweiterung eines Gebäudes vorgenommen wird.
Muss ich als Mieter die Kosten eines Energieausweises bezahlen?
Die Kosten können nicht z.B. als Betriebskosten umgelegt werden und nicht separat verlangt werden. Aber man sollte sich keine Illusionen machen: Den Vermietern entstehen durch die Ausweise ja tatsächlich Kosten. Sie werden diese Kosten in ihre Mietkalkulation einbeziehen.
Von unserem Experten und Vereinsmitglied Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer
Seit dem 1. Mai 2014 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert.
Energieausweise für Hauskäufer
Seit dem 1. Mai 2014 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert. Was wichtig ist für Hauskäufer, hat Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer zusammengestellt.
(28. August 2014)
Ich bin dabei, ein Wohngebäude zu kaufen. Muss mir ein Energieausweis vorgelegt werden? Und, falls ja, zu welchem Zeitpunkt?
In der Regel: Ja! Ab dem 1.Mai 2014 muss der Verkäufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt.
Findet keine Besichtigung statt, hat der Verkäufer den Ausweis oder eine Kopie dem potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen, spätestens dann, wenn man als potenzieller Käufer dazu auffordert.
Unverzüglich nach Vertragsabschluss ist dem Käufer der Energieausweis oder eine Kopie davon zu übergeben.
Ausnahmen gibt es für Wohnungen in Baudenkmälern, ganze Baudenkmäler und für Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche.
Ich beabsichtige, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Bekomme ich einen Energieausweis für die Wohnung, für die ich mich interessiere?
In Deutschland nicht. Dort gilt ein Energieausweis i.d.R. für das ganze Gebäude. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. für Wohnungen in Nichtwohngebäuden: Hier ist für die Wohnung bzw. die Wohnungen ein eigener Ausweis zu erstellen.
Der Ausweis geht bei Wohngebäuden nicht auf die individuelle Situation einer Wohnung ein (z.B. ihre Lage im Gebäude oder auf eine wohnungsweise unterschiedliche Gastetagenheizung).
Was steht im Energieausweis?
In einem Energieausweis stehen Angaben zum Energiebedarf und/oder Energieverbrauch eines Gebäudes, mit welchem Energieträger die Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgt und anderes mehr. In ab 1.5.2014 ausgestellten Energieausweisen für Wohngebäude werden die Gebäude ferner einer bestimmten Effizienz-Klasse (von A+ bis H) zugeordnet, wie man es von Kühlschränken kennt.
Was kann man aus dem Energieausweis nicht direkt ablesen?
Weder die Heizkosten noch die energetische Qualität einzelner Bauteile (z.B. Fenster) kann man einem Energieausweis entnehmen. Jedoch gibt ein Energieausweis durchaus Hinweise auf die Heizkosten:
- Wenn der Endenergiekennwert im grünen Bereich liegt, sind die Kosten für Brennstoffe eher gering. Umgekehrt: wenn dieser Wert im roten Bereich liegt, sind sie eher hoch.
- Ein Experte kann die Heizkosten durchaus mit einer gewissen Unsicherheit abschätzen. Die Kosten hängen außer vom Bedarf bzw. Verbrauch nicht zuletzt von den eingesetzten Energieträgern ab: Zum Beispiel ist Strom weitaus teurer als Erdgas. Zu berücksichtigen ist u.a., dass zu den Kosten für die Energie i.d.R. weitere Kosten hinzukommen, die mit der Heizung zu tun haben. Dies sind z.B. Wartungs-, und Schornsteinfegerkosten. Bei Eigentumswohnungen spielen auch die Lage einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes und ihr Zuschnitt eine Rolle. Und last but not least hängt vieles von der individuellen Nutzung ab. Hier sind es vor allem die Raumlufttemperaturen, die Lüftung und der Warmwasserverbrauch, die die Kosten beeinflussen.
Gibt es verschiedene Arten von Energieausweisen? Welche sind das?
Es gibt in der Tat verschiedene Arten und es ist nicht so leicht, diese zu unterscheiden. Zum einen gibt es unterschiedliche Ausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Ferner gibt es Unterschiede in den Formularen für einen Energieausweis, die vom Tag der Anfertigung des Energieausweises abhängen. So sehen z.B. Energieausweise, die nach dem 1.5.2014 ausgestellt werden müssen, anders aus als solche, die z.B. 2010 ausgestellt wurden. Und last but not least gibt es z.B. innerhalb der Energieausweise für Wohngebäude mehrere Seiten, von denen i.d.R. die Seite 2 und 3 alternativ ausgefüllt werden müssen. Wenn Seite 2 ausgefüllt wurde, handelt es sich um einen so genannten Bedarfsausweis, wenn Seite 3 ausgefüllt wurde, um einen so genannten Verbrauchsausweis.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Er gilt grundsätzlich 10 Jahre. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn eine Erweiterung eines Gebäudes vorgenommen wird.
Von unserem Experten und Vereinsmitglied Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer
Energiepass für Dummies
Spätestens ab dem 1. Januar 2009 kann sich jeder Käufer oder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung schwarz auf weiß zeigen lassen, wie es um die Dämmung seiner neuen Bleibe bestellt ist: Ab dann wird der Energieausweis auch für bestehende Gebäude Pflicht. Hier das Wichtigste, was Sie jetzt über den Gebäudepass wissen müssen.
Wer braucht überhaupt einen Energieausweis?
(11. September 2008) Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, kann sich den Energieausweis zeigen lassen. Wer verkaufen oder neu vermieten will, muss einen Energieausweis vorlegen können. Für Gebäude, die nach 1965 fertiggestellt wurden, gilt diese Verpflichtung erst ab 1. Januar 2009.
Bekommen auch sehr schlecht gedämmte Häuser einen Energieausweis?
Jedes Haus kann einen Energieausweis bekommen, egal wie schlecht es gebaut und gedämmt ist. Der Energieausweis stellt keine Mindestanforderungen.
Welche Arten des Energie- ausweises gibt es?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen:
• Der sogenannte Verbrauchsausweis basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch für die Beheizung und die Warmwassererzeugung über drei Abrechnungsjahre. Rückschlüsse auf einen zu erwartenden Verbrauch lässt das aber nicht zu, denn der Energieverbrauch variiert stark mit der Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes und dem jeweiligen Verhalten der Nutzer.
• Beim sogenannten Bedarfsausweis wird der Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage gebäudebezogener Daten zur Gebäudehülle, und zur Heizungsanlage ermittelt. Als Grundlage dienen standardisierte Bedingungen zum Nutzerverhalten, den Klimadaten und den Innentemperaturen. Der Primärenergiebedarf enthält zusätzlich die für die Erzeugung oder den Transport des jeweiligen Energieträgers notwendige Energiemenge. Damit erlaubt dieser Pass, verschiedene Immobilien direkt miteinander zu vergleichen. Er lässt aber aufgrund standardisierter Randbedingungen ebenfalls keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch zu.
Welche Art von Energieausweis ist vorgeschrieben?
Für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann man zwi- schen Bedarfs- und Verbrauchsausweis frei wählen. Für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, ist ab 30. September 2008 ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Wie lange ist der Energie- ausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig.
Welche Rechte ergeben sich aus dem Energiepass?
Der Energiepass dient lediglich der Information der zukünftigen Nutzer. Der Miet- bzw. Kaufinteressent kann verschiedene Gebäude vergleichen. Vergleichbar ist dies mit den bekannten Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten. Der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Nutzers lassen sich aus dem Energiepass jedoch nicht ableiten. Käufer oder Mieter können auch keine Forderungen einklagen oder Mietminderungen durchsetzen. Darüber hinaus hat der Nutzer keinerlei Anspruch auf Umsetzung der im Energiepass enthaltenen Modernisierungsempfehlungen.
Wie genau sind die Energieausweise?
Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kennwerte der Energieausweise nicht sehr verlässlich sind. Wer den energetischen Zustand genau kennen will, muss eine vertiefte Untersuchung beauftragen. Dazu gibt es staatliche Zuschüsse.
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Bedarfsausweis kostet zwischen 80 und 800 Euro, ein Verbrauchsausweis zwischen 15 und 50 Euro. Es gibt zum Beispiel im Internet sehr preiswerte Möglichkeiten, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Die Kosten dürfen nicht an die Mieter weitergegeben werden.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Alle nach Paragraf 21 der Energieeinsparverordnung dazu Befugten, zum Beispiel Architekten und besonders qualifizierte Energieberater. Wo finde ich jemand, der einen Energieausweis ausstellt? Im Internet über eine Suchmaschine oder im Branchenbuch. Die meisten unserer Vor-Ort-Berater stellen auch Energieausweise aus. Es lohnt sich, Preise und Angebote zu vergleichen.
Die Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf, warnt vor Online-Angeboten zu Energieausweisen.
Online-Ausweise schlecht
(23. Juni 2008) Die Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf, warnt vor Online-Angeboten zu Energieausweisen. Nur einer von 97 überprüften Ausstellern habe auf seiner Homepage alle 14 gesetzlichen Pflichtdaten vollständig abgefragt.
Von 29 ausgewerteten Verbrauchsausweisen waren zwölf formal mangelhaft, 18 weitere hielten einer fachlichen Prüfung nicht Stand. Selbst unübersehbare Patzer bei der Dateneingabe alarmierten die vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung nicht.
Wer sicher gehen will, findet unter www.vz-nrw.de/energieausweis einen Check mit den 14 Pflichtangaben. Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung schreibt die Energiesparverordnung ab 1. Juli die Vorlage eines Energieausweises vor.
Steckbriefartig informiert das vierseitige Papiers plus Anlagen über den Energiestandard eines Gebäudes und liefert Energiekennzahlen, bei denen Heizenergie und Wohnfläche ins Verhältnis gesetzt werden und die als Vergleichsmaßstab für den Energiebedarf anderer Gebäude dienen.
Im Internet bekommt man einen Verbrauchsausweis bei Techem mittlerweile schon für 49 Euro.
Energiepass light
(8. Februar 2008) Viele Haus- und Wohnungsbesitzer stehen nach der Verabschiedung der neuen Energiesparverordnung vor dem ganz praktischen Problem, wo sie möglich einfach und günstig den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis erwerben können. Denn bis 1. August 2008 brauchte man dieses Papier, wenn man eine Wohnung vermietet oder ein Haus zum Verkauf anbietet.
Im Internet bekommt man einen Verbrauchsausweis bei Techem mittlerweile schon für 49 Euro. Wer einen Bedarfsausweis haben will, der muss 89 Euro dafür ausgeben. Die Firma CalCon bietet dies zusammen mit Techem im Internet an. Dieses Angebot wird sehr gut von Verbraucherseite angenommen, wöchentlich werden rund 500 Verbrauchsausweise ausgestellt. Bis Oktober 2008 kann man noch frei wählen zwischen den beiden Ausweisarten.
Einen schnellen Überblick über die Verbrauchsbewertung erhält mit dem kostenlosen Energiespar-Rechner des Bund der Energieverbraucher (*994).
Wer es genauer wissen will, sollte einen Energieberater mit der Erstellung des Energieausweises beauftragen.
Seit dem ersten Oktober 2007 gilt eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV).
Ausweis ohne Aussagekraft
Seit dem ersten Oktober 2007 gilt eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Für Energieverbraucher ist das jedoch kein Grund, zu jubeln, denn die EnEV hebt weder die Dämmwerte auf ein zeitgemäßes Niveau an, noch bringen die neu vorgeschriebenen Energieausweise einen deutlichen Fortschritt.
(4. Oktober 2007) - Was ist der Energieausweis also wert, den neu vermietete oder verkaufte Wohnungen oder Häuser ab dem 1. Juli 2008 haben müssen? Zum 1. Oktober 2007 und damit eineinhalb Jahre später als von der EU vorgeschrieben tritt die geänderte Energieeinsparverordnung in Kraft.
Die in der neuen EnEV gestellten Mindestanforderungen für die Dämmung von Neu- und Altbauten sind längst nicht mehr zeitgemäß. Auch die Rechenmethode der EnEV ist unhaltbar falsch: Die Nutzfläche wird nach der Verordnung aus dem Bauvolumen errechnet. Das hat mit der tatsächlichen Wohnfläche kaum etwas zu tun. Die internen Wärmegewinne werden nach den Maßgaben der Verordnung systematisch überschätzt. Die Bundesregierung will die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung im Jahr 2008 um 30 Prozent verschärfen.
Energieausweis: Wann und für wen?
Wenn zukünftig Gebäude oder Wohnungen neu gebaut, verkauft oder vermietet werden, haben Käufer oder Mieter einen Anspruch auf eine Kopie des Energieausweises. Bei Modernisierung muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn ohnehin eine Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes erfolgt. Die Betreiber öffentlicher Gebäude wie Rathäuser, Schulen oder Krankenhäuser mit Publikumsverkehr müssen einen Energieausweis aushängen.
Der Pass ist zehn Jahre lang gültig. Wenn kein Nutzerwechsel stattfindet und kein Verkauf ansteht, besteht kein Zwang für einen Energieausweis
Der Energieausweis illustriert die Energieeffizienz des Gebäudes anhand des sogenannten Tachobands. Basis ist der Energieverbrauchskennwert, also der jährliche Energieverbrauch in Kilowattstunden je Quadratmeter Wohnfläche. Die Einordnung in einen Farbverlauf von grün (gut) nach rot (schlecht) dient dem schnellen Überblick und ermöglicht den direkten Vergleich mit anderen Gebäuden. Diese Werte lassen Rückschlüsse zu auf die zu erwartenden Nebenkosten für Heizung und Warmwasser.
Der Energieausweis enthält auch Hinweise auf mögliche energetische Verbesserungen des Gebäudes. Die Kennwerte in einem Energieausweis sind, wie Untersuchungen gezeigt haben, mit starken Unsicherheiten behaftet. Sie geben daher nur eine sehr grobe Orientierung. Wenn kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich sind, müssen diese im Energieausweis angegeben werden. Für die Planung konkreter Maßnahmen sind über den Energieausweis hinaus weitaus genauere Untersuchungen und Überlegungen anzustellen.
Der Energieausweis stellt keine Mindestanforderungen an die Dämmung oder die Energiekosten. Auch extreme Energieverschwender bekommen einen Energieausweis, der dann allerdings deutlich zeigt, wie schlecht das Gebäude ist.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Auf der Basis der Dämmung und der Gebäudegröße kann man den voraussichtlichen Energieverbrauch theoretisch abschätzen das ergibt dann den sogenannten "Bedarfsausweis".
Man kann dem Ausweis auch den tatsächlichen Brennstoffverbrauch zugrunde legen, den sogenannten "Verbrauchsausweis". Aus dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre wird der Energieverbrauchskennwert festgestellt und in kWh/(m2*a) angegeben. Um den Einfluss außergewöhnlicher Wetterverhältnisse sowie regionale Unterschiede auszugleichen, werden Klima, Witterung und Leerstände berücksichtigt. Bis zum 1. Oktober 2008 kann man frei wählen zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Danach müssen Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, einen Bedarfsausweis vorweisen, sofern nicht mindestens das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht wird.
Ab wann braucht man einen Energieausweis?
Für Neubauten ist ein Energieausweis bereits heute Pflicht. Für alle anderen Gebäude beginnt die Verpflichtung erst ab dem 1. Juli 2008, wenn das Gebäude vor 1965 fertig gestellt wurde. Ein halbes Jahr später, also ab dem 1. Januar 2009, gilt dann die Ausweispflicht für alle Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden.
Der Energieausweis vergleicht den Verbrauch mit anderen Gebäuden dieser Kategorie.
Wer kann einen Energieausweis ausstellen?
Für Neubauten bestimmen die Bundesländer künftig wie schon bisher, wer einen Energieausweis ausstellen darf. Für Bestandsgebäude gibt es eine bundesweit einheitliche Regelung. Für Verbrauchs- und Bedarfsausweise gelten dieselben Qualifikationsanforderungen. Eine Liste der zugelassenen Berater führt die Deutsche Energieagentur. Auch alle Berater im Vor-Ort-Beratungsprogramm dürfen Energieausweise ausstellen, ebenso wie alle nach Landesrecht Bauvorlagenberechtigten.
Was kostet ein Energieausweis?
Das Bundesbauministerium geht im Minimum von 40 bis 60 Euro für den Verbrauchsausweis und von 80 bis 120 Euro für den aussagekräftigen Bedarfsausweis aus. Der Besuch eines Energieberaters, die Datenaufnahme und Auswertung kostet allerdings deutlich mehr als 120 Euro. Jedoch sind auch deutlich preiswertere Energieausweise über das Internet zulässig.
Tipp
Wer schon jetzt absehen kann, dass er sein Haus im nächsten Jahr neu vermieten oder verkaufen möchte, der sollte die Frist bis zum 1. August 2008 nutzen, um sich einen kostengünstigeren Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen, bevor der teurere Bedarfsausweis Pflicht wird.
Eine Liste möglicher Aussteller von Energieausweisen findet man hier. Es lohnt sich durchaus, unterschiedliche Anbieter miteinander zu vergleichen oder über das Internet einen Energieausweis ausstellen zu lassen.
Einen schnellen und kostenlosen Energieausweis ohne amtliche Geltung kann man mit der Online-Energiepass-Berechnung selbst errechnen. Durch spielerische Eingabe einer geplanten Solaranlage oder Wärmedämmung kann jeder Bauherr die dadurch erzielbare Energieeinsparung direkt selbst abschätzen.
Billige Energieausweise zulässig
Die Zeitschrift "Gebäudeenergieberater" erhielt von Energieberater Thomas Möller, Energieberater-Muenchen.info, folgenden Leserbrief, aus dem wir zitieren:
- Die Deutsche Energie-Agentur (dena) nutzt die Existenz von Einführungsangeboten für den Energie-Verbrauchsausweis zu einer ... Kampagne gegen Anbieter von Services zur Ausstellung von Energieausweisen im Internet. Der Preis für die Erstellung von Energieausweisen bestimmt der Markt und nicht die dena. Im Übrigen sind von den Bundesministerien bereits Aussagen zu Preisen für Verbrauchsausweise von 40,00 Euro und Bedarfsausweise unter 100,00 Euro publiziert worden. Damit wurden Dumpingpreise seitens der Bundesregierung vorprogrammiert. Nachdem die Anfahrt eines Waschmaschinen-Reparateurs bereits 40,00 Euro kostet, muss die Bundesregierung wohl davon ausgegangen sein, dass die Vor-Ort-Besichtigung - zumindest beim Verbrauchspass - gar nicht vorgesehen ist.
- Die dena zitiert die EnEV ... falsch. Der Energieausweis muss nur dann Modernisierungsvorschläge beinhalten, wenn kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften möglich sind. In diese Kategorie fallen offensichtlich nur kleine Änderungen, deren Auswirkungen sich auf die Gesamtbilanz kaum auswirken. Kann ein Modernisierungsvorschlag nicht abgegeben werden, dann ist dies gemäß EnEV dem Verbraucher mitzuteilen (siehe § 20 EnEV).
- Die EnEV verlangt keine Besichtigung des Objekts und/oder die Erfassung der Objektdaten / Heizenergieverbrauch durch den Aussteller. Sie erlaubt ausdrücklich die Erfassung der Eingangsdaten für den Energieausweis durch den Verbraucher / Hauseigentümer / Verwalter. Damit ist die Abwicklung des Energie-Ausweisgeschäfts per Internet legal. Ein Ausweis darf allerdings nicht ausgestellt werden, wenn die Eingangsdaten nicht schlüssig sind. Hier wird ein verantwortungsbewusster Energieberater selbstverständlich die Sachlage klären bzw. die Ausstellung des Ausweises verweigern.
- Die Angaben zum Energieverbrauch werden zumindest bei Mehrfamilienhäusern aus den Heizkostenabrechnungen abgeleitet. Man kann davon ausgehen, dass diese Angaben korrekt sind. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Erfassung des Heizenergieverbrauchs oft nicht so genau aufgezeichnet, weil z.B. die Tankrestmengen nicht genau erfasst werden. Diese Angaben werden nicht genauer, wenn der Energieberater den Kunden besucht. Durch die 3 Jahresperioden gleichen sich solche Fehler allerdings aus.
- Die dena hat keinen Überblick über Bewertungsergebnisse aus der Erstellung von Energie-Verbrauchsausweisen. Aus weit über 100 Ausweisen, die wir erstellt haben, gab es kein Gebäude mit einem Verbrauch von mehr als 250 kWh/m². Dies ist besser als der Durchschnitt. Viele ältere Häuser erreichen mit 120 kWh/m² oder sind sogar besser als der Neubaustandard bzw. haben Werte für sanierte Gebäude. Auf die Frage, was denn bei solchen Häusern bzw. Häusern neueren Jahrgangs als Modernisierungsvorschlag abgegeben werden soll, hatte der dena-Mitarbeiter keine Antwort. Die meisten Verbrauchsausweise weisen im Vergleich zu Bedarfsausweisen wesentlich niedrigere Werte auf. Aus der Sicht der Vermieter / Verkäufer sind diese Ausweise aus Marketingaspekten besser zu verwenden, als der Bedarfsausweis. Warum soll der Verbraucher viel mehr Geld ausgeben, um dann ein schlechteres Ergebnis für sein Haus zu bekommen?
- Die dena kann von mir aus gerne Empfehlungen für den "höherwertigen" Bedarfsausweis geben. Dieser Ausweis ist nur dann sinnvoll, wenn auch eine Energieberatung gewünscht wird. In allen anderen Fällen wollen die Kunden ein legales Papier, das den gesetzlichen Anforderungen genügt und möglichst wenig kostet. Dies ist der Verbrauchsausweis. ...Im Übrigen sollte die dena ihren Frust über die erfolglose Abwehr des Verbrauchsausweises bei der EnEV-Reform nicht an Anbietern auslassen, die versuchen, ihre nun illusorisch gewordenen Umsatzerwartungen mit dem Bedarfsausweis durch aggressives Marketing und Markteinführungspreise zu kompensieren. Ansonsten ist der Beratungsmarkt auf der Basis eines Pflicht-Energieausweises fast vollständig eingebrochen.
- ...Wir reden von mehreren Millionen Ausweisen, die bis Ende 2008 erstellt werden müssen. Es müssten eigentlich mehrere Tausend pro Tag sein. In Wirklichkeit liegt die Zahl im niedrigen zweistelligen Bereich. Die Nachfrage hat noch gar nicht begonnen. ...
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) haben sich auf einen Energiepass geeinigt.
Zahlenspiele mit geringem Wert
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) haben sich auf einen Energiepass geeinigt. Das Dokument kann wahlweise den berechneten Energiebedarf oder den tatsächlichen Energieverbrauch ausweisen. Da beide Werte wenig aussagekräftig sind, hat der Verbaucher nicht viel vom Energiepass.
(5. Juni 2006) - In der Diskussion um den Energiepass gibt es zwei Fronten: die Befürworter der Bedarfskennwerte und die Verfechter der Verbrauchskennwerte. Die Befürworter der Verbrauchskennswerte halten die Bedarfskennwerte für zu ungenau und daher unbrauchbar.
Umgekehrt argumentieren die Befürworter der Bedarfskennwerte. Die Wohnungswirtschaft bevorzugt ihrerseits den deutlich günstigeren Verbrauchskennwert, der auf den einfach zu erfassenden Verbräuchen der Vergangenheit basiert. Bauwirtschaft und die Energieberater dagegen schwören auf den bedarfsorientierten Ausweis, dem die Dämmwerte und die Geometrie des Gebäudes zu Grunde liegen.
In der Praxis sehr ungenau
Doch egal, für welchen Wert sich Betroffene entscheiden - mit den Berechnungen können sie in der Praxis nur wenig anfangen. Denn eine neue Studie des IFEU-Instituts für Umwelt und Energie Heidelberg ergab: Der Verbraucher kann weder mit Hilfe des Energiebedarfs, noch des Energieverbrauchs seine persönlichen zukünftigen Energiekosten verlässlich einschätzen. Die Bedarfskennwerte basieren auf zu ungenauen Daten. Die Verbrauchskennwerte wiederum sind stark durch die individuellen Verbrauchsgewohnheiten geprägt, die sich nicht erfassen und objektivieren lassen. Mieter und Käufer erwarten also vom Energiepass mehr, als er liefern kann.
Ernüchternder Test
Ein Test brachte Ernüchterung: Sieben Experten untersuchten unabhängig voneinander ein einfaches Wohnhaus mit acht Wohnungen. Ergebnis: die Energiebedarfskennwerte schwankten zwischen 132 und 212 Kilowattstunden pro Quadratmeter, also um 60 Prozent. Die Kosten für die Ausweise lagen zwischen 240 und 1070 Euro (vgl. "Die Heizkostenabrechnung", Nr. 2/3 2006). Jeder Experte hatte für seine Berechnung eine unterschiedliche Fläche zu Grunde gelegt. Der Bedarfsausweis verknüpft nach einem Rechenverfahren die Flächen mit deren Wärmedämmwerten. Der Wärmedämmwert kann nicht gemessen werden, sondern wird grob geschätzt. Wie das Beispiel zeigt, sind aber auch die Flächenmessungen höchst ungenau. Und das Rechenverfahren selbst ist darüber hinaus auch umstritten.
Vergleich von Energieverbrauch und -bedarf des Gebäudes und der Wohnungen bei einem Mehrfamilienhaus.
Die Berliner Energieagentur untersuchte eine Berliner Liegenschaft mit sieben Mehrfamilienhäusern und 153 Wohneinheiten im gleichen baulichen Zustand. Der tatsächliche Verbrauch lag 23 Prozent unter dem berechneten Bedarf. Die Abweichungen der Verbrauchswerte vom Durchschnittswert schwankten zwischen minus 49 Prozent und plus 55 Prozent. Bezogen auf den Bedarfswert schwankten die Verbräuche sogar zwischen minus 70 Prozent und plus 100 Prozent.
Das IFEU hat in seiner Studie für etwa 100 Gebäude in Mannheim, Heidelberg und Koblenz die Bedarfs- mit den Verbrauchswerten verglichen. Die Auswertung zeigt eine Abweichung von bis zu 50 Prozent zwischen Bedarfs- und Verbrauchskennwerten für das jeweils gleiche Gebäude.
Eine objektive Bewertung des energetischen Zustands ist also mit dem bedarfsorientierten Ausweis unmöglich. Das deckt sich mit der persönlichen Erfahrung des Autors. Die von den Befürwortern des Bedarfsausweises beschworene höhere Objektivität des Bedarfsausweises ist - siehe oben - ein Glaubenssatz, der an der Wirklichkeit vorbei geht.
Vergleich von Energieverbrauch und -bedarf bei Einfamilienhäusern in Heidelberg, Mannheim und Koblenz.
Sanierungsempfehlungen
Selbst für Sanierungsempfehlungen ist der bedarfsorientierte Ausweis zu ungenau und daher nur eingeschränkt brauchbar. Denn der Energieausweis erreicht nicht einmal die Genauigkeit einer Vor-Ort-Beratung. Das Dokument kann bestenfalls eine grobe Bewertung des Sanierungspotenzials leisten. Es ist außerdem wissenschaftlich erwiesen, dass die Sanierungsempfehlungen auf der Basis von Bedarfsausweisen wegen systematischer Fehler der derzeitigen Rechenverfahren falsch sind (vgl. Veröffentlichungen der Fachhochschule Braunschweig Wolfenbüttel, Prof. Dr. Dieter Wolff). Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich für ein konkretes Sanierungsvorhaben nicht auf den Energiepass oder eine Vor-Ort-Beratung zu verlassen. Vielmehr sollten dafür die Ergebnisse von Energiepass, Vor-Ort-Beratung und weitere Expertenmeinungen kritisch ausgewertet und ausführlich diskutiert werden.
So sieht der Pass aus
Für Wohngebäude umfasst der Energiepass vier Seiten. Auf dem Deckblatt stehen Gebäude- und Ausstellerdaten, Ausstellungsanlass und Modernisierungshinweise. Auf der zweiten Seite steht der Energiebedarf. Auf einem Bandtacho werden Primär- und Endenergiebedarf aufgetragen. Ein zweiter Tacho zeigt Referenzwerte zum Vergleich. Außerdem werden der Einsatz erneuerbarer Energien und Angaben zum Lüftungskonzept eingetragen. Die dritte Seite ist für den Energieverbrauch vorgesehen. Der Verbrauch wird auf einem Bandtacho angegeben. Die letzte Seite enthält ein kurzes Glossar. Beim Verbrauchsausweis bleibt Seite zwei leer, beim Bedarfsausweis die dritte Seite.
Die neue Verordnung wird für Anfang 2007 erwartet, also ein Jahr später, als die EU verbindlich vorgeschrieben hatte.
Die Mehrzahl der Experten bevorzugt ein Bandracho anstelle einer Treppe. Eine Treppe kennt man von der Gerätekennzeichnung mit den Klassen A bis E.
Wer braucht einen Energiepass?
Der Energiepass ist nach der EU-Richtlinie für den Verkauf oder die Neuvermietung von Wohnungen und Häusern vorgeschrieben. Vor dem In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung im Frühjahr 2007 ist ein Energiepass also nicht nötig. Vor unseriösen Angeboten und falschen Informationen sollten sich alle Verbraucher in Acht nehmen.
Bis zum 4. Januar 2006 sollte er eigentlich da sein: der Wärmepass. Das schreibt die EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz vor.
Ihren Energie-Ausweis bitte!
Bis zum 4. Januar 2006 sollte er eigentlich da sein: der Wärmepass. Das schreibt die EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz vor. energieverbraucher.de informiert über den aktuellen Stand der Diskussion.
Von Aribert Peters
(3. Januar 2006) - Wie der Energieausweis nun genau aussehen wird, weiß derzeit noch niemand ganz genau. Nicht einmal Michael Halstenberg, zuständiger Abteilungsleiter im Bundesbauministerium. Auf der 8. Jahrestagung "Energieeffizienz in Wohngebäuden" in Berlin zeigte er, wohin die Überlegungen gehen. Die Entscheidungen trifft die neue Regierung.
Michael Halstenberg - Abteilungsleiter im Bundesbauministerium
Die EU-Kommission legt großen Wert auf eine termingerechte Umsetzung der Richtlinie und hat schon vor Ablauf der Frist bei den Regierungen der Mitgliedsländer nach dem Stand der Dinge gefragt. Man erhofft sich durch sinkende Energieverbräuche eine geringere Abhängigkeit von Energieimporten und eine Stabilisierung der Wirtschaftsentwicklung.
Trotz der Ungewissheit
Über viele wesentliche Punkte herrscht bereits Einvernehmen:
- Deutschland wird nicht über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehen. Diese fordert für den Energieausweis ein transparentes Verfahren, die Angabe von Referenzwerten, also Vergleichskennwerte, sowie Empfehlungen für kostengünstige Maßnahmen zur Effizienzverbesserung. Die Energieausweise müssen für alle Neubauten sowie bei Verkauf und Neuvermietung von Bestandsgebäuden beziehungsweise Wohnungen ausgestellt werden.
- Der Energieausweis wird nicht von Firmen oder Institutionen, sondern stets von Expertenausgestellt. Mit den Bundesländern wird derzeit ein "Vier-Säulen-Modell" diskutiert, wer die Ausweise ausstellen darf. Im Gespräch sind:
- Bauvorlagenberechtigte Diplomingenieure,
- nicht bauvorlagenberechtigte Diplomingenieure mit Ausbildungsschwerpunkt energiesparendes Bauen,
- übrige Diplomingenieure mit zusätzlicher Berufserfahrung,
- übrige Personen mit Fortbildung, die in einer Liste aufgeführt sind.
- Für größere Mietwohngebäude wird der Energieausweis auf Verbrauchskennwerten basieren, die ohnehin aus der Heizkostenabrechnung bekannt sind. Die Modernisierungsempfehlungen müssen ergänzt werden. Die Kosten für den Wärmepass ohne Modernisierungshinweise liegen zwischen zehn und 20 Euro. Die eingetragenen Werte sind einfach nachvollziehbar und können Mängel im Betrieb oder ungünstiges Nutzerverhalten aufdecken.
- Ein- und Zweifamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser benötigen zusätzlich Bedarfskennwerte. Denn dort spielt das Nutzerverhalten ein größere Rolle. Die Kosten für entsprechende Gutachten liegen laut Dena-Feldversuch in 65 Prozent der Fälle unter 300 Euro. Über den wirklichen Heizenergieverbrauch erlauben die Bedarfskennwerte keine Aussage. Um überflüssigen Mehraufwand zu vermeiden, wird es ein "vereinfachtes Verfahren" geben, in dem der Nutzer vorliegende Daten selbst eingeben kann.
- Der Energieausweis wird für alle Gebäude gleich aussehen. Jedoch werden nicht für jedes Gebäude alle Merkmale berechnet und eingetragen. Für größere Mietgebäude wird kein Bedarfskennwert eingetragen, für Einfamilienhäuser entfällt gegebenenfalls der Verbrauchskennwert.
- Der Energieausweis kann eine detaillierte Untersuchung vor einer anstehenden Sanierung nicht ersetzen.
- Der Energieausweis hat nur eine informative Funktion. Der Verordnungsgeber verbindet mit dem Energieausweis keine Modernisierung- oder Sanierungsverpflichtung. Als Information kann der Energieausweis durchaus Gegenstand privatrechtlicher Vereinbarungen zum Beispiel in Kauf- oder Mietverträgen sein.
- Der Energieausweis wird vermutlich zehn Jahre gültig sein.
Unklar ist noch, wo die Grenze zwischen großen und kleinen Gebäuden gezogen wird. Ebensowenig steht bislang fest, wie das vereinfachte Verfahren im Detail aussehen wird.
Wie viele Pässe werden gebraucht?
In Deutschland gibt es 17,6 Millionen Wohngebäude und 38,6 Millionen Wohnungen. 21 Millionen Wohnungen sind vermietet, davon 14 Millionen von privaten Eigentümern und sieben Millionen von Wohnungsgesellschaften. Von den 17 Millionen selbst genutzten Wohnungen entfallen elf Millionen Wohnungen auf selbst genutzte Einfamilienhäuser und sechs Millionen auf Eigentumswohnungen.
Gibt es genügend Experten?
Das Bremer Energieinstitut hat in einer Studie untersucht, ob es in Deutschland genügend qualifizierte Fachleute für die Umsetzung der Richtlinie gibt. Im Jahr 2006 entsteht der höchste Bedarf von 2,7 Millionen neuen Energieausweisen, da im ersten Jahr die meisten Energieausweise neu erstellt werden müssen: Jährlich werden circa 400.000 Gebäude verkauft, 2,1 Millionen Gebäude werden neu vermietet, davon 1,1 Millionen Gebäude mit drei und mehr Wohnungen, 160.000 Gebäude werden neu gebaut. Für normale Wohngebäude gibt es laut Studie keine Engpässe, wohl aber für Gebäude mit besonderer technischer Ausstattung, zum Beispiel Büro- und Fabrikgebäude.
Energiepass-Vorschlag vom Bund der Energieverbraucher
(14. Juni 2005) Der Bund der Energieverbraucher hat heute den beteiligten Ministerien und Fachkreisen einen Vorschlag für einen Energiepass übermittelt.
Wer als Mieter oder Käufer die Auswahl zwischen verschiedenen Objekten treffen muss, benötigt Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten der Vergangenheit und die energetische Qualität von Gebäude und Heizung.
Genau diese Informationen stellt der vorgeschlagene Pass auf engsten Raum zusammen.
Download Energiepass Bewertungskriterien
Der Vorschlag vereinigt die Vorteile des verbrauchs- und des bedarfsorientierten Passes:
Er beziffert und bewertet Verbräuche der Vergangenheit und macht die energetische Qualität von Bauwerk und Heizung sichtbar.
Ein Energiekennwert wird auf einfachste Weise bestimmt. Die Bewertung ist einfach und transparent. Der Energiepaß benennt die Qualität der für die Heizwärme relevanten Gebäudekomponenten und bewertet diese Komponenten jeweils nach einem einfach verständlichem Raster.
Diese einfache Bauteil-Bewertung reicht völlig aus, um einem nicht sachkundigen Kauf- oder Mietinteressenten Hinweise zu geben, wieviele und welche Komponenten sehr gut, gut, mäßig oder mangelhaft sind und daher hohe Wärmeabflüsse oder Investitionsbedarf zur Folge haben können.
Durch den Verzicht auf eine Energiebilanz ist der Aufwand für den Energiepass deutlich verringert.
Der Bund der Energieverbraucher schlägt vor, für die "Energiekennzahl" eine Publikationspflicht bei Verkaufs- und Vermietungsangeboten einzuführen.
Spontane Diskussion über den Vorschlag:
Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer:
Zunächst ein Fazit: Der in der Pressemitteilung dargelegte Pass und die Berechnungsmethodik sind nett gemeint, aber kaum geeignet, als Alternative ernst genommen zu werden.
Auf den ersten Blick sieht der Pass ja "einfach zu machen" aus. Aber sobald man nur ein bischen in die Details schaut, fallen doch die Mängel eklatant ins Auge:
1. Die Klassengrenzen der Gesamtklassifikation sind willkürlich, die Klassen auch noch unterschiedlich breit (mal 50, mal 60, 70 oder 90 kWh/(m²a).
2. Er erfüllt nicht die Anforderungen der EU-Richtlinie, weil die Gesamtenergieeffizienz nicht nach dem Schema der EU berechnet wird, Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz fehlen; er ist nicht für Nicht-Wohngebäude einsetzbar (fehlender Ansatz von künstl. Beleuchtung und Klimatisierung).
3. Es besteht eine Unverhältnismäßigkeit in der Gewichtung von Wärmeschutz und Heizung. Während ein sehr guter Wärmeschutz zu 300 Punkten führen kann, kann eine sehr gute Heizanlage nur zu 60 Punkten führen. Ist nicht bekannt, dass eine schlechte Heizanlage erhebliche Verluste verursacht?
4. Es wird Bezug genommen auf die "Wohnfläche" und nicht auf die Fläche AN. Die Raumhöhe geht also nicht ein. Ist dem Autor nicht bekannt, dass bei Raumhöhe von 3,00 m hier 20 % mehr Außenfläche vorhanden ist als bei 2,50 m? Im vorgeschlagenen System wirkt sich dies nicht aus; in der Praxis besteht ein Mehrbedarf von 20 % * Aufwandszahl.
5. Unsinnig ist es, die Außentür extra mit in die Bewertung aufzunehmen und dafür dann auch noch maximal 60 Punkte vergeben zu wollen (genauso viel wie für eine vollständige Wärmedämmung der Außenwände mit mehr als 25 cm Dämmstärke!) Stammt das Bewertungsschema von einem Türhersteller?
7. Es ist unklar, wie eine teilweise Dämmung bewertet werden soll (z.B. Vorderseite nicht, Rückseite ja).
8. Wände zu unbeheizten Räumen kommen nicht vor, ebenso spielt der Aufstellort des Heizsystems, die Lage der Verteilleitungen usw. im Vorschlag keine Rolle.
9. Ob ein Gebäude mit umweltbelastender Elektro-Direktheizung oder mit Gas-Spezialkessel beheizt wird, ist nach dem Vorschlag marginal und wirkt sich nur mit 20 Punkten aus. Dies ist so viel wie eine schlechte Außentür gegenüber einer mittelmäßigen ausmacht. Diese Bewertung ist unsinnig. Stammt das Schema von der HEA?
10. Im Vorschlag spielt das Baujahr des Kessels und die Überdimensionierung keinerlei Rolle. Wenn nach dem System des Vorschlags zu Folge ein Hauseigentümer statt eines alten Gasspezialkessels Baujahr 1973 einen Gas-Brennwertkessel einbaut, verbessert er sein Gebäude um 20 Punkte, bleibt damit wohlmöglich in der gleichen Gesamtklasse wie vorher. In der Praxis spart er damit jedoch 20 % Endenergie. Wie soll ein Modernisierungsanreiz geschaffen werden, wenn so eine Investition nicht gut bewertet wird?
11. Wer Praxiserfahrung in der Bewertung von Gebäuden hat weiß, dass ein vermeintlicher Sonderfall häufiger vorkommt als man denkt. Wie soll man im vorgeschlagenen System unterschiedliche Baukonstruktionen eines Bauteils bewerten (z.B. Wand EG anders als Wand im DG, Wand Anbau anders als Wand Gaube...). Wie soll eingehen, dass es in einem Mehrfamilienhaus eine Mehrzahl von unterschiedlichen Heiz- und Warmwassersystemen parallel nebeneinander geben kann (z.B. Brennwerttherme mit WW in der einen Wohnung, alte Standardtherme ohne WW und mit Elt WW in einer anderen Wohnung)?
12. Wie soll im Verbrauchsteil des Passes der Warmwasserverbrauch in kWh beziffert werden, wenn WW durch die Heizung bereitet wird; und wie, wenn WW elektrisch erzeugt wird, und dies wie üblich ohne separaten Stromzähler?
13. Was soll im Verbrauchsteil des Passes "Heizenergie" sein? Ist das Primärenergie oder Endenergie? Wenn Endenergie gemeint ist: Soll hier im Falle von Strom-Heizung die Umweltbelastung unter den Tisch fallen?
14. Was ist im Verbrauchsteil des Passes "ein Jahr"? Es sieht nach Kalenderjahr aus. Aber Abrechnungen von Energieversorgern und erst recht von Heizöllieferanten umfassen selten genau ein Jahr. Soll eine Bereinigung auf das Kalenderjahr erfolgen? Wie?
15. Eine Witterungsbereinigung wird nicht erwähnt, ist aber für eine sachgemäße Beurteilung des Verbrauchs sinnvoll.
16. Was sind die "bisherigen Heizkosten"? Was geht da ein: Grundpreis + Arbeitspreis, Schornsteinfegergebühren, Strom Umwälzpumpe ....? Wie werden die Kosten von Hilfsenergie berücksichtigt bzw. bei WRG und Lüftungsanlagen die Stromkosten?
17. Im Falle von MFH mit Gasetagenheizungen und anderen Wohnungsheizsystemen sind weder der Verbrauch des Hauses noch die Kosten ohne erheblichen Aufwand bekannt.
Lieber Herr Peters, Sie sehen, schon nach einer Stunde Beschäftigung mit dem vermeintlichen Durchbruch kommt man zu dem Ergebnis, dass hier Fragen aufgeworfen werden, die längst durch das System der DIN 4108-6 und 4701-10 beantwortet sind. Der Verzicht auf eine Energiebilanz wirft uns um zwei Jahrzehnte zurück und erlaubt eben keine integrierte Beurteilung eines Gebäudes.
Tut mir Leid, aber bitte ab in den Papierkorb damit und ein sinnvolles Dementi an alle.
Klaus Michael:
Dr.Clausnitzer geht in seiner Stellungnahme irrigerweise davon aus, dass mit dem von mir vorgeschlagenen wesentlich vereinfachten Verfahren des Energiepasses die gleich Differenzierungstiefe der Analyse und numerischen Berechnung erfolgen solle, wie mit einem an die EN 832 oder EnEV angelehnten Verfahren.
Das soll gerade nicht erreicht werden.
Entscheidender Grund ist, und dieser basiert auf 15 Jahen Altbausanierungsberatung mit über 1500 Objekten, dass diese Ergebnisse vielleicht einer EG-Kommission oder einer Lobby unterbeschäftigter Energieberater gefallen würden, aber überhaupt nicht den Bedarf investitionsbereiter Altbaueigentümer triff und auch volkswirtschaftlich nicht geeignet ist, sinnvolle Kapitalallokationen in die Altbausanierung mit dafür verhältnismäßigem Aufwand zu fördern.
Zum einen muss meines Erachtens differenziert werden zwischen drei völlig verschiedenen Interessen, die mit Energiepässen verfolgt werden können. -
Das eine - und m.E. auch vorrangige - ist es, Miet- oder Kaufinteressenten einer Wohnung oder einer Immobilie Hinweise auf die zu erwartenden Energie-Nebenkosten, auf die energetische Qualität des angebotenen Objekts und auf absehbar energetisch sanierungsbedürftige Bau- oder Haustechnik-Komponenten geben. Hierfür kann man beliebig detailliert rechnen, rechnet dann aber meist am Bedarf völlig vorbei, denn energetische Aspekte sind zwar ein Teil der Miet- oder Kaufabwägung, aber auch nur ein Teil. Aus meiner Erfahrung reichen hier einige harte aber ehrliche wertende und kurz beschreibende Aussagen völlig aus und nur hierauf ist mein Energiepassentwurf ausgelegt.
- Das andere Interesse könnte es sein, möglichst präzise numerische Kennwerte für Altbauten in Anlehnung an EN 832 bzw. EnEV zu ermitteln, um verschiedenste Gebäude über das gleiche numerische Raster vergleichend bewerten und virtuelle Primärenergieverbräuche berechnen zu können. Dieses Ziel halte ich für schlichtweg unnötig. Es mag europäischer Bürokratenintention entsprechen, ich halte es aber für 95 % der anstehenden Investitionsentscheidungen unserer Altbauten für irrelevant, für überflüssig vergeudete Zeit (insbesondere, wenn sowieso keiner vorhat zu investieren) und letztlich für Aufwand, der an anderer Stelle fehlt (Geld ist eine begrenzte Ressource !).
- Das dritte Interesse könnte sein, dem Miet- oder Kaufinteressent möglichst deutliche und klare Ratschläge für energetische Sanierungsmöglichkeiten zu geben. Das ist zwar grundsätzlich wünschenswert, aber beim Energiepass völlig am falschen Platze.
Wer Sanierungsberatung haben will, soll sie sich unabhängig vom (Billig-) Energiepass holen. Und wer glaubt, er könnte neben einer Bestandserfassung und Bewertung nebenher eben noch fundierte Sanierungsempfehlungen produzieren, indem er die Variablen einer EnEV-Bilanz variiert, der irrt gewaltig und handelt fahrlässig. Der Abwägungsbedarf bei der Altbausanierung besteht nicht aus U-, Psi, eP, HT- oder ähnlichen Werten, sondern aus sehr einer komplexen Abwägung von technischer und bauphysikalischer Machbarkeit jeweiligen Maßnahmen, statischen, schall- und brandschutztechnischen sowie architektonischen Aspekten, zu erwartendem Bauaufwand, erkennbaren Prioritäten des Akteurs und subjektiver Handlungsbereitschaft des Akteurs. Das alles läßt sich als Neben- oder Abfallprodukt einer energetischen Kurzbewertung unter massivem Kostendruck nicht leisten. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass mangelhafte Beratungsempfehlungen Bauschäden fördern und Fehlallokationen von Geld nach sich ziehen. Also soll dieses Ziel m.E. nicht in den Energiepass aufgenommen werden.
Es reicht vielmehr, für die energetische Qualität einzelner Komponenten grobe (aber sinnig abgestufte) Klassifizierungen vorzunehmen, wie ich sie vorgeschlagen habe. Da die Gründe der Abstufung nachvollziehbar sind, sind auch die theoretischen Verbesserungsmöglichkeiten offenkundig. Wer als Altbausanierungsberater so wenig Beurteilungsvermögen hat, dass er die offensichtlichen Mängel eines Altbaus nicht erkennt und nicht in sinnvolle Investitionsstrategien für den Investor übersetzen kann, sollte sich auch grundsätzlich hüten, sich hinter den Ziffern und dem autoritätsheischenden Deckmantel mühselig erarbeiteter "präziser" EnEV-Rechenergebnisse zu verschanzen. Diese rhetorische Attacke gilt niemand besonderem, sie gilt aber vielen Bürokraten in der Bundespolitik, die Energieverordnungen machen, ohne Nägel in die Wand schlagen zu können, bzw. die das Loch im Dach oder den zentimeterbreiten Spalt unter der Kellertür vor lauter U-Werten nicht erkennen. Und sie gilt bestimmten Energieberatern, die meinen, Grundkenntnisse der Mathematik und Kenntnis von Berechnungssoftware genügten für die Bauberatung.
Nun zu den einzelnen Punkten:
1. Natürlich sind Klassengrenzen willkürlich! Jedes qualitative Bewertungsraster ist willkürlich. Willkür wird in einer Demokratie durch demokratische Entscheidungsprozesse konsensfähig gemacht! So z.B. auch die willkürlichen Denk- und Rechenfehler der EN 832 und der EnEV wie z.B. deren Kaprizierung auf Primärenergie.
2. Der Vorschlag ist absichtlich keine Erfüllung sondern eine Alternative zum EU-Vorschlag, weil ich ihn für das wesentlich zu lösenden Problem für zielführender halte. Ich halte es für gut möglich, dies auch gegenüber der EU darzustellen. Es fehlen auch keine Vorschläge zu Erhöhung der Energieeffizienz, da die Gründe für negative Bewertungen offensichtlich sind und damit die Potentiale die hierin liegen erkennbar.
3. Über die Punkteaufteilung kann nachverhandelt werden. An der Gliederung war mir zunächst wichtig, fassbare und jedem Laien verständliche Komponenten abzugrenzen und insgesamt ein einfaches System zu entwickeln. Im übrigen sind die Spielräume bei den Heizanlagen deutlich enger, als beim baulichen Wärmeschutz, der Luftdichtheit und der Lüftungstechnik. Die Transmissions-Wärmeverluste von Altbauten der 50er Jahre kann man locker auf 1/5 verringern, die Lüftungswärmeverluste durch Abdichten und Lüftungstechnik auf 1/8, aber welche Gasheizung der frühen 80er Jahre bietet ein Einsparpoenzial bei der Effizienz von > 60 % ? Keine, es sein denn, man folgt der QP-Philosophie und heizt mit Holz statt Strom, möglichst in Kombination mit niedrigen Schornsteinhöhen. Dann brauchen wir 2010 eine Novellierung des BIMSchG.
4. Für Mieter und Käufer ist immer nur der Verbrauch pro qm echter Wohn- oder Nutzfläche relevant. AN ist schon immer eine völlig irreführende Größe. Im übrigen tritt der gegenteilige Effekt auf, wie vermutet. Bei großen Raumhöhen und infolgedessen größeren Transmissionswärmeverlusten über Wände steigen die auf "echte" qm bezogenen Verbräuche/m2;, wohingegen die AN-bezogenen Verbräuche nicht steigen, weil die virtuelle AN mit dem größeren Volumen mitwächst. Insofern spiegeln nur die auf echte qm bezogenen Verbauchsangaben die Nachteile übergroßer Raumhöhen korrekt wieder.
5. Außen- und kalt-warm-trennende Kellertüren mögen niedrige Flächenanteile bzw. rechnerische Transmissionswärmeverlsute haben, sind aber für die Luftundichtheit bei Altbauten neben Bodenluken oft ganz erheblich und tragen damit zu in der EnEV nicht erfaßten Lüftungswärmeverlusten bei. Ob man diesen Malus bei Lüftung/Luftdichtheit subsummiert oder bei Türen, kann diskutiert werden. Meinethalben könnte man auch Fenster und Außentüren zusammenfassen, was aber dazu führt, dass es keine so klare Komponentenbeurteilung der Fenster geben kann. Oder man gibt dem Türen-Teilaspekt weniger Gesamtpunkte, dies aber um den Preis, dass nicht alle "A"s gleichviel wert sind ... (was ich schön einfach finde).
7. Indem man eine anteilige Bepunktung vornimmt: Wenn 50% der Fenster "C" wären und 50% "E", insgesamt "D"
8. Zutreffend, aber weniger relevant oder vermuten Sie, dass jemand im MFH den Heizraum nachträglich in das beheizte Volumen umverlegt, um sich diese EnEV-Punkte gutschreiben zu können? Indem der tatsächliche gemessene Verbrauch angegeben wird, liegt neben der qualitativen Bauteilbewertung ein viel aussagekräftigerer Wert vor, als es der "Zuschlag" für solche Komponenteneigenschaften gemäß EnEV-Rechengang beim Altbau je sein könnte.
9. Diese Kritik ist zutreffend. Von mir aus können gern alle Elektroheizungen nach "G". Man darf aber hier nicht so sehr auf den Effekt für die Gesamtbepunktung schauen, sondern auf die "Brandmarkung" durch "Heizung = "F" von "A-G". Das ist für eine Miet- oder Kaufentscheidung ausreichend aussagekräftiger. Aber - wie gesagt - man kann über die Bepunktung diskutieren. Ich fürchte nur, wenn alle Lobbies ihre Spezialprodukte "gerecht" gewichtet haben wollen, kommen wir von dem Popanz einer kompletten Energiebilanz nicht weg und die halte ich bei Altbauten nur für die Deklaration beim Vermieten oder Verkaufen für nicht nötig. => Kompromißvorschlag: Gar keine Gesamtpunkte und Gesamtwürdigung sondern nur Komponentenwürdigungen. Dann kann sich jeder selbst aussuchen, wie wichtig objektiv oder ihm subjektiv die eine oder andere Eigenschaft ist.
10. Die Kritik kann zutreffen. Sie bestärkt den vorigen Kompromißvorschlag, auf Gesamtpunkte zu verzichten.
11. Dieses Problem ist nur durch komplette Erfassung des Gebäudes mit einem geeigneten Rechenverfahren möglich. Sie befriedigt den numerischen Perfektionismus und liefert Daten, die der Mietinteressent überhaupt nicht mehr brauchen kann. In Mietwohnungsbauten muß der EPass bei technisch unterschiedlichen Bauweisen der einzelnen Wohnungen oder von deren haustechnsicher Ausstattung wohnungsweise erstellt werden. Eine Gesamtzahl für das Haus interessiert keinen Mieter. Dies wäre mit meiner Lösung einfach möglich. Die in der Mitte liegende Wohnung, vierseitig warm eingebaut, schneidet dann natürlich viel besser ab, als das Penthouse mit 5 Flächen zur Außenluft. Das entspricht aber auch der Realität.
12. Indem das deklariert wird, was bekannt ist und gemessen wurde. Wenn nur Heizung, aber kein WW bekannt ist (weil über Wohnungsstromzähler gelaufen) wird nur Heizung deklariert, wenn Hzg+WW als Summe bekannt war, wird dieser Wert deklariert und wenn beide Werte getrennt bekannt sind, werden beide getrennten Werte bekannt. Ein Energiepass kann doch nicht durch theoretische Simulation nicht vorhandene Verbrauchserfassung simulieren. Das gibt doch nur unrealistische Werte und sobald man sich von dem Kompatibilitätswahn, von allen Häusern mit gleicher Methode vergleichbare Ergebnisse erhalten zu können, erst mal befreit hat (weil das nur die EG-Bürokraten reizt, aber keinen einzigen Mietinteressenten), ist das plötzlich herzlich einfach. Lieber Mut zur offen gelegten Datenlücke, als europäische Standardwerte statt Wirklichkeit !
13. Das soll der abgerechnete Verbrauch der letzten Heizperioden sein, also empirische Daten, egal welcher Energieträger eingesetzt wurde. Die Bewertbarkeit ergibt sich aus dem A-G der Heizanlage und den ebenfalls empirisch erfaßten Heizkosten und nicht aus eP oder QP oder ähnlichem Virtuellem.
14. Es ist das letzte Abrechnungsjahr, egal, ob im jeweiligen Objekt von Feb-Feb oder von Mrz-Mrz abgerechnet wird.
15. Jaja, die tatsächliche mittlere Sonnenscheindauer und Fensterverschmutzung sollte auch heraus korrigiert werden! Ein Mieter vergleicht zwei Wohnungen zum gleichen Zeitpunkt in derselben Stadt und nicht ein mittleres Klimajahr mit einem anderen oder gar ein Objekt in Italien mit einem in Norwegen, auch wenn das der EG-Bürokratie wegen kompatibler Daten vielleicht gefiele.
16. Oh Herr Clausnitzer ! Dies läßt sich alles noch beliebig präzise regeln, wichtig ist die Handhabbarkeit und eindeutige Deklaration. Wenn Sie ein EFH mit unregelmäßig betankter Ölheizung verkaufen wollen und niemals separate Stromzähler für Haustechnik hatten, können Sie nur auf Jahre grob umgerechnete Ölmengen und Ölpreise nennen. Wenn Sie im MFH eine Mietwohnung haben, haben Sie Nebenkostenabrechnungen, in denen umgelegte Brennstoffkosten und vielleicht auch Betriebsstromverbräuche (incl. Treppenhauslicht und Aufzug) enthalten sind. Auch hier kann es niemals gelingen, im Rahmen eines Energiepasses durch die Hintertür eine nachträglich europaweit kompatible Teilkostenermittlung nachzuholen. Also bitte einfach, ehrlich und notfalls inkompatibel.
=> Fazit. Danke für die Anregungen. Einige Punkte sollten nachgebessert werden. Wahrscheinlich sollte auf die Gesamtpunktzahl und Gesamtbewertung verzichtet werden oder es sollte getrennte Summen für Gebäudehülle und Haustechnik geben (dann müßte man aber Lüftungstechnik und Luftdichtheit wieder trennen, vielleicht indem man Luftdichtheit zu Türen packt).
Meine Grundidee, dass diese Passversion wesentlich einfacher erarbeitbar ist, wesentlich weniger unnötigen Datenmüll (und Kosten) erzeugt und dass er zugleich die wesentlichen energetischen Qualitäten hinreichend deklariert, finde ich aber weiterhin nicht plausibel in Frage gestellt.
Pro Verbrauchspass, gegen Verpflichtung zu flächendeckenden Bedarfspässen.
Energiepass: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
(8. Juni 2005) Der Bund der Energieverbraucher hat zur Diskussion des Energiepasses eine Stellungnahme abgegeben:
Es ist nicht nur höchst wünschenswert sondern ab 2006 auch durch eine EU-Richtlinie vorgeschrieben, Besitzer und Mieter über den energetischen Zustand und die zu erwartenden Heizkosten zu informieren.
Dazu kann man von den tatsächlichen Verbräuchen der Vergangenheit ausgehen. Oder man analysierte die Beschaffenheit des Gebäudes und der Heizung.
Die Entscheidung zwischen beiden Methoden als verbindliche Vorschrift für den neuen Energiepass ist heftig umstritten. Die Wohnungswirtschaft scheut vor den hohen Kosten des Bedarfsausweises zurück und bevorzugt den wesentlich kostengünstigeren Verbrauchsausweis. Denn Verbrauchsdaten liegen ohnehin für jedes Gebäude vor, während für den Bedarfsnachweis das Gebäude erst durch Experten vermessen und analysiert werden muss. Energieberater und die Anbieter entsprechender Software favorisieren den Bedarfsnachweis und die damit einhergehende Schwachstellenanalyse.
Zwischen Bedarf und Verbrauch besteht eine einfache Beziehung:
Bedarf + Witterung + Nutzerverhalten + Fehler = Verbrauch
Selbst bei geringem Bedarf, z.B. durch gute Dämmung, kann der Verbrauch hoch sein, wenn es extrem kalt ist oder der Nutzer die Räume bei offenem Fenster überheizt. Und schließlich gibt es überall Fehler: Bei der Schätzung des Bedarfs, der Witterung und des Verbrauchs.
Der Mieter möchte für eine neue Wohnung wissen, mit welchen Heizkosten er zu rechnen hat. Der Verbrauch des Vormieters ist dafür ein schlechter Anhaltspunkt. Denn die Energieverbräuche selbst in energetisch völlig identischen Wohnungen schwanken erfahrungsgemäß um das Vier- bis Sechsfache - je nach Nutzerverhalten.
Aber auch die Bedarfsberechnung lässt kaum Rückschlüsse auf künftige Verbräuche zu. Denn die Rechenmethoden sind fehlerbehaftet und auch die Eingabedaten sind sehr ungenau. Die Abweichungen zwischen Bedarf und Verbrauch sind sehr groß. Eine Patentlösung gibt es deshalb nicht. Und weder Bedarfs- noch Verbrauchsberechnungen sind besonders verlässlich.
Eine genaue und kostengünstige Bedarfsermittlung wäre zwar wünschenswert. Sie ist aber derzeit nicht verfügbar, scheitert an ungenauen Rechenverfahren und schlechten empirischen Datengrundlagen. Der Bedarfsausweis täuscht eine nicht vorhandene Genauigkeit vor. In Fachkreisen sind die systematischen und erheblichen Fehler des genormten Verfahrens zur Bedarfsermittlung bekannt.
Eine grobe Aussage, die ein Gebäude zwischen Passivhaus und Energieschleuder richtig einordnet, lässt sich sowohl mit dem Bedarfs- als auch mit dem Verbrauchsverfahren treffen. Dies genügt, um künftige Mieter und Käufer vor Energieschleudern zu warnen und damit Investitionsanreize auszulösen.
Weil beide Verfahren sehr unscharfe Ergebnisse liefern, sollte das kostengünstigere Verfahren, also ein modifiziertes Verbrauchsverfahren bevorzugt werden. In größeren Mietgebäuden kann man durch Mittelung über einige Jahre und ähnlich beschaffene Wohnungen das Nutzerverhalten neutralisieren. Für Neubauten geben die Planungsunterlagen Aufschluss über die energetische Gebäudequalität.
Für eine anstehende konkrete Sanierung eines Gebäudes sind standardisierte Verfahren wenig geeignet. Eingehende Analysen und genaue Bedarfsberechnungen sind unumgänglich.
Fazit:
- Der Mieter braucht den Verbrauchspass, um seinen Verbrauch zu verstehen und einzuordnen. Die geplante für alle Gebäude verpflichtende Einführung löst die notwendigen Investitionsimpulse aus.
- Der Bedarfspass ist ein Beratungsinstrument, um Schwachstellen zu analysieren und Handlungsmöglichkeiten auszuloten. Der Bund der Energieverbraucher hält Bedarfspässe für unerlässlich. Er lehnt jedoch eine gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden Ausstellungen von Bedarfspässen entschieden ab. Der dringend notwendige Modernisierungsprozess des Gebäudebestandes sollte staatlich unterstützt werden. Eine aufkommensneutrale Förderung hat der Umweltpreisträger Dr. Wolfgang Feist entwickelt.
Transparente Heizkostenabrechnung und Energieeffizienzlabel
Studie von IWU: Transparente Heizkostenabrechnung und Energieeffizienzlabel
(2. Juni 2005) Verbraucher brauchen beides: eine transparente Heizkostenabrechnung, die jedes Jahr Anhaltswerte zur Einordnung des eigenen Verbrauchs liefert und ein Energieeffizienzlabel. Studie von Tobias Loga, Nikolaus Diefenbach, Jens Knissel.
Download IWU-Studie Transparente Heizkostenabrechnung und Energieeffizienzlabel Mai 2005
Aus dem gemessenen Verbrauch lässt sich die Energie-Effizienz eines Gebäudes einfacher, kostengünstiger und verlässlicher ableiten als aus theoretisch errechneten Bedarfskennwerten
Mit zehn Prozent Aufwand gleicher Nutzen
Aus dem gemessenen Verbrauch lässt sich die Energie-Effizienz eines Gebäudes einfacher, kostengünstiger und verlässlicher ableiten als aus theoretisch errechneten Bedarfskenn- werten. Die Beziehung zwischen beiden Verfahren liefert der bezogene Wärmeverlust H. Das von dena und Bauwirtschaft favorisierte Bedarfskennwertverfahren liefert unrealistisch hohe Einsparerwartungen bei Gebäudesanierungen.
(2. Januar 2005) - Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt ab Januar 2006 Energiepässe für Gebäude vor. Wie das konkret auszusehen hat, bleibt jedem Land selbst überlassen. Dem Verbraucher muss ein Vergleich und eine Beurteilung der Gesamtenergie-Effizienz eines Gebäudes ermöglicht werden. Dafür kommen in Frage:
- Gebäudetypologien
- Verbrauchskennwert
- Theoretische Bedarfsrechnungen
Derzeit gibt es für die Umsetzung des Energiepasses in deutsches Recht zwei Positionen:
- die Position der Wohnungswirtschaft, die kostensparend mit bereits vorhandenen Verbrauchsdaten arbeiten will und
- die Position von Bauwirtschaft und Deutscher Energieagentur (dena), die auf Bedarfswerte und aufwändige Berechnungsverfahren schwört.
Bedarfskennwerte
Die Bedarfsberechnungen bestimmen aus den Wandstärken, den Baumaterialien und den Gebäudemassen die Dämmwirkung der Gebäudehülle. Macht man zusätzliche Annahmen über den Nutzungsgrad der Heizung, das Klima und die Verbrauchsgewohnheiten, dann kann man daraus den Brennstoffverbrauch errechnen.
Die üblichen Berechnungsprogramme und darauf aufbauende Entwürfe für Energiepässe berechnen den zu erwartenden Brennstoffverbrauch nicht. Der Bewohner hat zwar eine Angabe, über die Energie-Effizienz und einen "Bedarfswert". Er weiß aber nicht, wie hoch sein Brennstoffverbrauch sein wird. Für Neubauten und Gebäudesanierung gibt es keine Verbrauchsmessungen - hier ist man auf Bedarfsberechnungen angewiesen.
Verbrauchskennwerte
Die Verbrauchskennwerte gehen vom tatsächlichen Brennstoffverbrauch aus und korrigieren diesen um die klimatischen Besonderheiten für die Verbrauchsperiode und die Region. In einem warmen Jahr verbraucht ein Haus in Freiburg weniger Brennstoff als das exakt gleiche Haus in Garmisch-Partenkirchen in einem kühlen Jahr. Will man die Energie-Effizienz des Hauses beurteilen, so müssen diese Einflüsse herausgerechnet werden, um zu einem vergleichbaren Ergebnis zu gelangen.
Die Brücke: Bezogener Wärmeverlust H
Um die Brücke zwischen Bedarfs- und Verbrauchskennwerten zu schlagen, braucht man Daten über das Klima und die Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner. Für Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Energieeinsparmaßnahmen liefern Verbrauchswerte besonders vertrauenswürdige Informationen. Die Bedarfsberechnungen prognostizieren dagegen große Verbrauchsunterschiede zwischen Neubauten und bestehenden Gebäuden, obwohl die tatsächlichen Verbräuche häufig in der gleichen Größenordnung liegen.
Wirtschaftlichheits-Berechnungen errechnen Einsparungen, die praktisch weit geringer ausfallen. Darauf weisen Katrin Jagnow und Dieter Wolff in einem Fachbeitrag hin (E-A-V: "Energieanalyse aus dem Verbrauch", TGA Fachplaner 9-2004 Seite 26-33 und "Mit 10% Aufwand gleicher Nutzen", TGA Fachplaner 12-2004, Seite 50-52).
H aus Verbräuchen bestimmen
Jagnow/Wolff stellen ein einfaches Verfahren für die Bestimmung des bezogenen Wärmeverlustes H aus einfachen Messungen vor. Trägt man die aus dem monatlichen Brennstoffverbrauch errechnete Heizleistung über den Außentemperaturen auf, so ergibt sich eine Gerade. Die Steigung dieser Geraden entspricht der in allen neuen Normen verwendeten bezogenen Wärmeverlustleistung H in Watt pro Grad Kelvin. Diese Größe stellt die Brücke dar zwischen theoretischen bauphysikalischen Berechnungen zum Beispiel des dena-Verfahrens und empirisch gemessenem Verbrauch.
Dies ist, so Jagnow/Wolff, weder in Kreisen der Bautechnik noch der Heizungs- und Versorgungstechnik bekannt oder realisiert. Bei der Interpretation der Messdaten sind zusätzlich auch innere Wärmegewinne durch Personen und Gebäude sowie solare Einstrahlungsgewinne und Verluste durch Lüftung zu berücksichtigen.
Der normierte Heizwärmeverbrauch lässt sich durch einfach Multiplikation des bezogenen Wärmeverlustes mit den normierten Heizgradtagen errechnen. In Gebäuden mit Wärmemengenzählern lassen sich die benötigten Monatswerte ohne zusätzlichen Messaufwand auswerten. Der Wärmepass lässt sich als Zusatzdienstleistung von Heizkostenabrechnungsfirmen anbieten. Für Gebäude mit hohem Verbrauch und/oder bevorstehender Sanierung fordern Jagnow/Wolff die Installation von Öl- beziehungsweise Wärmemengenzählern zur Erstellung eines Wärmepasses.
Falsche Erwartungen durch unrealistische Randbedingungen
Die Gefahr von Bedarfskennwerten besteht in der Erweckung von teilweise unrealistisch hohen Erwartungen an Einsparungen. Die Baubranche könnte ein Interesse daran haben, die Randbedingungen des Rechenverfahrens entsprechend zu verhandeln.
Die nach der Energieeinsparverordnung errechneten Werte liegen oft geringer als der spätere tatsächliche Verbrauch. Nach dem dena-Verfahren für die Bedarfskennwerte liegen die Verbrauchswerte häufig unter den Bedarfswerten, begründet durch unrealistische Randbedingungen für die Bedarfsrechnung.
"Hoffentlich wird man nicht erst dann auf dieses Ergebnis aufmerksam, wenn sich aus den reinen Bedarfsrechnungen für eine Modernisierung Einsparungen ergeben, die höher als der vorher gemessene Verbrauch sind", schließt der Beitrag von Jagnow/Wolff.
Zankapfel Energiepass: Deutsche Energieagentur verwässert Anforderungsniveau
(9. Januar 2004) - Bundesweit gibt es mehr als 30 verschiedene Wärme- und Energiepässe. Bis 2006 erzwingt die EU-Richtlinie 2002/91 einen einheitlichen Pass für alle Neu- und Altbauten.
Das Institut für Wohnen und Umwelt (IWU) hat ein Klassensystem entwickelt, das für die A-Klasse einen Primärenergiebedarf von unter 40 kWh/qm fordert (Download im geschützten Mitgliederbereich). Dadurch können Alt- und Neubauten mit einem einheitlichen Label bewertet werden.
Für den gegenwärtig stattfindenden Feldversuch der Deutschen Energieagentur (DENA) wurde nun die Anforderungen an den Primärenerigebedarf für die A-Klasse von vorher 40 auf nunmehr nur 80 kWh/qm gesenkt (Grafik). Alternativ bietet die DENA auch ein relatives Label zur Auswahl, das ohne Klasseneinteilung auskommt.
Klasseneinteilung für den Feldversuch der DENA
Diese Aufweichung der Anforderungen wird nun sehr kontrovers diskutiert, wie u.a. die Zeitschrift Sonne Wind&Wärme in ihrer Januarausgabe berichtet.
Die strengere Klasseneinteilung wurde teilweise als nicht praxisgerecht beurteilt: Es hätten nur sehr wenige Gebäude in die Klassen A und B fallen können, und das auf lange Sicht: ein Gebäude ist kein Kühlschrank, es steht 50 oder 100 Jahre...
Kritisch vom Bundesbau- und Bundeswirtschaftministerium wurde gesehen, dass Neubauten, die die EnEV-Anforderungen erfüllen, nur in Klasse D und E gefallen wären. Wie sollten sie das mitunterstützen, wo doch die EnEV als Niedrigenergiehausstandard verkauft wurde? Besonders kritisch war aber, dass bei der Modernisierung von Altbauten in der Praxis eine bessere Klasse als D kaum erreicht werden konnte. Viele schon gut modernisierte Gebäude (12 cm Wärmedämmung Außenwände usw) hätten trotz etwa 60 -70 %-iger Energieeinsparung gegenüber dem unmodernisierten Zustand nur die Klassen E bis D erreicht.
Die Wohnungs- und auch die Heizungswirtschaft haben mit Recht darauf hingewiesen, dass das Label dann kaum einen Anreiz bieten würde, von den Vermietern auch aktiv eingesetzt zu werden. Wie soll man eine Wohnung bewerben, die "Klasse D " hat, wo der Verbraucher bei den Kühlschränken mittlerweile mit den Klassen A, A+ und A++ konfrontiert wird? Kurz: So ein Label würde nicht benutzt und wie viele andere Label zu wenig bekannt werden.
Man sieht in der nachstehenden Darstellung des Heizenergiebedarfs (Quelle: Prof. Erhorn), dass ein Heizenergiebedarf von 80 kWh/qm das Niveau der Energieeinsparverordnung für Neubauten ist. Dies ist weit entfernt von Niedrigenergiehäusern oder gar Passivhäusern, dem heutigen Standard energiesparenden Bauens.
Nun darf man den Heizenergiebedarf nicht mit dem Primärenergiebedarf verwechseln. Letzterer enthält auch die Energie für Warmwasser und bezieht den für Heizung und Warmwasser eingesetzten Strom mit in die Betrachtung ein. Der Primärenergiebedarf wird gerade bei geringem Heizenergiebedarf deutlich über dem Heizenergiebedarf liegen.
Hans Hertle vom IFEU-Institut fordert eine Rückkehr zum ursprünglichen Konzept des IWU. Die Förderung der KfW für das "Energiesparhaus 40" und das "Energiesparhaus 60" zeige, dass dieser Standard durchaus erreichbar sei und dies wäre als Messlatte durchaus vernünftig.
Klaus Michael rät von eine gemeinsamen Bewertung von Gebäude und Heizung ab, weil die Gebäudesubstanz langlebig und die Heiztechnik von wesentlich kürzerer Lebensdauer sei. Daher müsse der Energiepass die Schwachstellen bei Gebäude und Heiztechnik einzeln untersuchen und bewerten.
Siegfried Rehberg vom Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen kritisiert in dem genannten Artikel aus der Perspektive der Wohnungswirtschaft den hohen Aufwand von 300 bis 1.000 Euro je Gebäude für einen Energiepass. Es wird ein einfaches und kostengünstiges Verfahren vorgeschlagen, das auch die Daten von Messdienstleistungen und Wärmelieferungsfirmen nutzt. Als Beispiel wird das vom BBU und der Brandburgischen Energiesparagentur entwickelte Verfahren genannt. Die Stufung der DENA lehnt die Wohnungswirtschaft ab, weil eine Diskrimierung von Gebäuden befürchtet wird, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen errichtet wurden.
Es gibt als noch viel zu diskutieren und auszuprobieren. Letztlich geht es um die Schaffung von Transparenz über die wärmetechnische Beschaffenheit und Vergleichbarkeit von Gebäuden.
Download EU-Richtlinie 2002/91/EG von Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 08.01.2003