Fernwärme

Fernwärme: Verordnungsnovelle und Monopolkommission

(1. Dezember 2024) Die Fernwärme ist Hoffnungsträger für eine emissionsfreie gemeinsame Wärmeversorgung und zugleich mit exorbitanten Preiserhöhungen ein Schreckgespenst für viele Verbraucher. Die Verbraucherschutzregeln des Energierechts gelten gerade für die Fernwärme nicht. Die von der Bundesregierung eingesetzte Monopolkommission hat daher in ihrem jüngsten Jahresgutachten kurzfristig eine staatliche Obergrenze für Fernwärmepreise und mehr Preistransparenz gefordert: Ohne großen bürokratischen Aufwand soll dies wettbewerbskonforme Preise für Endverbraucherinnen und -verbraucher ermöglichen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Anfang August nach jahrelanger Diskussion einen Vorschlag für eine Novelle der zentralen AVBFernwärmeV zur Diskussion gestellt. Die zahlreichen Forderungen von Verbraucherseite sind darin nicht aufgegriffen worden. Verbraucher und Mieterverbände fordern Nachbesserungen. 

Die Novelle kann von der Regierung ohne Zustimmung des Bundestags beschlossen werden, jedoch muss auch der Bundesrat noch zustimmen. 

•   www.bdev.de/mopofw
•   www.bdev.de/vzbvfwst

letzte Änderung: 04.07.2013