ED 01/13 Durchbruch bei LED S.14/15

Elektrosmog durch Sparlampen?

Elektrosmog unbedenklich

Studie aus Bayern

Elektrosmog unbedenklich

Wissenschaftler vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in Augsburg untersuchten den von Energiesparlampen ausgehenden Elektrosmog.

(22. Juni 2009) Ergebnis: Das von handelsüblichen Energiesparlampen ausgehende elektrische Feld ist um ein Vielfaches stärker als das einer Glühlampe, die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerte werden aber stets unterschritten.

Untersucht wurden 37 Energiesparlampen zwischen 5 W und 30 W, darunter ein als "strahlungsarm" verkauftes Produkt. In einer Entfernung von 30 cm wurden bei 30 W als höchste elektrische Feldstärke 59 Volt pro Meter (V/m) registriert. Der ICNIRP-Grenzwert liegt bei von 87 V/m.

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Lampen mit 11 W erreichten zwischen 8% und 14%, die "strahlungsarme" 11-W-Variante rund 1% des Grenzwerts. Die Stärke des elektrischen Felds nahm mit der Entfernung rapide ab: In 1 m Distanz kamen die Messgeräte selbst bei der 30-W-Energiesparlampe an die Nachweisgrenze.

Die magnetischen Felder waren bei allen untersuchten Lampen äußerst schwach. Die elektrischen und magnetischen Felder der Energiesparlampen umfassen einen großen Frequenzbereich: Zu den 50 Hertz der Stromversorgung kommt die im Vorschaltgerät erzeugte Betriebsfrequenz von einigen Dutzend Kilohertz, die zusätzlich mit Oberwellen einhergeht.

Messungen mit einem Kopfphantom und Computersimulationen zur Abschätzung der Stromdichte im Körper des Menschen ergaben, dass der hier geltende Grenzwert höchstens zu rund 3% erreicht wird.

Strahlende Sparlampen: Unbegründete Panikmache!

Alle elektrischen Geräte erzeugen elektrische und magnetische Felder. Strahlen Energiesparlampen besonders intensiv? Das schweizerische Bundesamt für Gesundheit gibt Entwarnung: In einer seriösen Untersuchung kommen die Experten zu dem Schluss, dass Sparlampen nicht stärker oder anders strahlen als die übrigen Haushaltsgeräte.

(17. Dezember 2007) - Echte Energiesparer oder doch nur trübe Funzeln, die unsichtbare, aber gesundheitsschädliche Strahlen abgeben? Energiesparlampen sind in jüngster Zeit in Verruf geraten, durch ihre elektromagnetischen Strahlen die Gesundheit zu schädigen. "Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte Energiesparlampen nur in Wand- oder Deckenleuchten verwenden oder wenn ein Mindestabstand von etwa 1,5 Metern eingehalten wird", schreibt zum Beispiel die Zeitschrift Konsument (Nr.3/2006).

Die Forschungsstiftung Mobilkommunikation hat deshalb im Auftrag des schweizerischen Bundesamtes für Energie und des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit die elektromagnetische Strahlung von Energiesparlampen gemessen.

Die Studie 25919_1.pdf (480.62 kB) zeigt, dass sich die elektromagnetische Strahlung von Energiesparlampen im Rahmen der Abstrahlung von herkömmlichen Glühlampen bewegt. Die Resultate geben somit keinen Hinweis darauf, dass Energiesparlampen die Gesundheit gefährden.

Strahlung Energiesparlampe

Geringe Strahlung

Die Strahlung von Energiesparlampen setzt sich aus niederfrequenten (50 Hertz) und höherfrequenten (30 bis 60 Kilohertz) Feldern zusammen. Die Messungen zeigen, dass sich die niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder von Energiesparlampen bei normalem Gebrauchsabstand von 30 Zentimetern kaum von den Feldern unterscheiden, die herkömmliche Glühlampen verursachen. Damit liegen Energiesparlampen mit ihrer Abstrahlung im Rahmen üblicher Haushaltsgeräte und halten die Grenzwerte, die für diese gelten, ein. Eine geerdete Metallleuchte kann zudem die niederfrequenten elektrischen Felder unabhängig vom Lampentyp deutlich reduzieren. Auch die Vorschaltgeräte für Energiesparlampen verursachen nur geringe hochfrequente Felder und unterscheiden sich nicht von denen anderer Haushaltsgeräte.

Wie gefährlich sind die Felder?

Energiesparlampen unterschreiten sämtliche Grenzwerte für magnetische Felder deutlich.

Die Euronorm EN50366 regelt die Emissionsbegrenzung von elektrischen Geräten für den Hausgebrauch. Diese Norm sieht keine Notwendigkeit für Grenzwerte der elektrischen Feldstärke. Auch die schweizerische NISV-Norm (Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) kennt keinen Grenzwert für niederfrequente elektrische Felder (50 Hertz).

Lediglich die schwedische TCO-Norm (Prüfsiegel für die ergonomische Qualität von in Büroumgebungen eingesetzten Produkten vom Dachverband der schwedischen Angestellten- und Beamtengewerkschaft, der Tjänstemännens Centralorganisation) schreibt aus Vorsorgegründen einen Grenzwert von zehn Volt pro Meter für niederfrequente elektrische Felder vor und einen Wert von einem Volt pro Meter für höherfrequente elektrische Felder. Ein ganz normales Netzkabel überschreitet diesen Grenzwert bereits. In der Nähe von 230-Volt-Stromkabeln liegen oft Feldstärken von 100 Volt pro Meter vor.

Auch bei Energiesparlampen verursacht die Stromzuführung die niederfrequenten elektrischen Felder. Sie liegen laut den schweizer Messungen im Abstand von 30 Zentimetern deutlich unter den Feldern eines Föns oder Radioweckers und sind kaum höher als die Felder einer normalen Glühlampe im gleichen Abstand. Damit unterschreiten sie die ICNIRP-Grenzwerte (Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields up to 300 GHz, International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, 1998) um mehr als das 500-fache.

Für höherfrequente elektrische Felder (Betriebsfrequenz) halten alle getesteten Sparlampen selbst die strengen TCO-Grenzwerte von einem Volt pro Meter ein. Das elektrische Feld eines Fernsehers liegt selbst im Abstand von einem Meter noch deutlich höher als das einer Sparlampe im Abstand von 30 Zentimetern.

Fazit

Die Angst vor Strahlenschäden durch Energiesparlampen sind unbegründet. Die Lampen verursachen keine höheren Belastungen durch elektrische und magnetische Felder als alle anderen üblichen Haushaltsgeräte.

letzte Änderung: 13.08.2010